Photovoltaik-Anlagen-Darlehen
Finanzieren Sie eine neue Solaranlage samt zugehörigem Speicher für Ihre ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilie in Hessen mit einem zinsverbilligten Darlehen.
Gefördert werden der erstmalige Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage mit bis zu 20 kW einschließlich Netzanschluss. Batteriespeicher und Steuertechnik zur Verbesserung des Eigenverbrauchs sind nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage förderfähig.
Das Darlehen deckt bis zu 90 % der Gesamtinvestitionskosten. Es beträgt 10.000 bis 50.000 Euro je Vorhaben und wird auf volle 100 Euro abgerundet. Laufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre. Hessen senkt den Jahreszins um 1,50 Prozentpunkte, höchstens bis auf 0 %; der Zuschuss wird mit den vierteljährlichen Zahlungen verrechnet. Am 1. Oktober 2026 beträgt der veröffentlichte verbilligte Nominalzins 3,60 % jährlich. Maßgeblich ist der bei Zusage ermittelte Zinssatz.
Im ersten Jahr zahlen Sie nur Zinsen auf ausgezahlte Beträge. Nach den Bürgschaftsbedingungen beginnt dieses Jahr mit dem auf die Zusage folgenden Quartalsende. Danach wird das Darlehen vierteljährlich zum Quartalsende in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Während der Zinsbindung ist eine vollständige vorzeitige Rückzahlung nur gegen Entschädigung möglich; Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällt nicht an. Ab sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusage kosten nicht abgerufene Beträge 0,15 % pro Monat. Auch wenn Sie das vereinbarte Darlehen nach Vertragsunterzeichnung nicht abnehmen, kann eine Entschädigung fällig werden. Andere öffentliche Kredite, Zulagen und Zuschüsse können hinzukommen, soweit deren Regeln dies erlauben; eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind private Bauherren und Eigentümer als natürliche Personen mit ausschließlich selbst genutzter Wohnimmobilie in Hessen. Gesellschaften, auch GbRs, sind ausgeschlossen; auch eine teilweise Vermietung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Anlage muss auf dem Grundstück dieser Immobilie stehen, für Ihren Strombedarf dimensioniert sein und dem Eigenverbrauch dienen. Nur begrenzte Überschüsse werden eingespeist.
- Stellen Sie den Antrag vor Installationsbeginn. Mindestens 10 % der Gesamtinvestitionskosten sind als liquides Eigenkapital einzubringen: kurzfristig verfügbares Spar- oder Girokontoguthaben. Wertpapiere, Versicherungen und Kryptowährungen zählen erst nach Liquidierung und Einzahlung auf ein solches Konto.
- Nach sämtlichen Belastungen einschließlich der Darlehensrate müssen in Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung mindestens 150 Euro für den Antragsteller verbleiben, zusätzlich 100 Euro für einen Mitverpflichteten und 50 Euro je Kind.
- Wenn Sie oder ein Mitantragsteller während der Laufzeit mehr als zwei Jahre Rente beziehen werden, müssen Sie die Rückzahlung auch nach einem pauschalen Abzug von 20 % der Bruttorente für Steuern und Versicherungen sowie nach weiteren Ausgaben nachweisen. Ihr Geldvermögen aus Bankguthaben, Wertpapieren und Rückkaufswerten von Lebensversicherungen muss die beantragte Darlehenssumme übersteigen. Bei drei bis fünf Rentenjahren müssen 20 % der Darlehenssumme durch Eigenkapital gedeckt sein, bei mehr als fünf Jahren 25 %. Die voraussichtliche Lebenserwartung bei Vertragsabschluss soll die Laufzeit übersteigen.
- Die Bürgschaftsbedingungen verlangen ausreichenden Versicherungsschutz des Vorhabens gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden sowie der PV-Anlage gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Bis zur vollständigen Rückzahlung dürfen Sie die Anlage samt Zubehör nicht verkaufen; nachteilige Änderungen brauchen die Zustimmung der WIBank. Ein Erbbaurecht muss mindestens so lange laufen wie das Darlehen.
Die WIBank entscheidet im Rahmen verfügbarer Mittel und des Bürgschaftsrahmens; ein Anspruch auf Zusage besteht nicht. Das zuständige Ministerium kann im Einzelfall Ausnahmen von den Programmbedingungen zulassen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag vor Installationsbeginn stellen. Die Zusage hängt von verfügbaren Mitteln und dem Bürgschaftsrahmen ab. Das Programm ist zunächst bis 31. Dezember 2028 befristet und kann durch Bekanntgabe im Internet früher enden.[^c3][^c11][^c18]
Registrieren Sie sich im WIBank-Kundenportal und stellen Sie den Antrag vor Beginn der Installationsarbeiten. Beantragen Sie den Zinszuschuss ausdrücklich zusammen mit dem Darlehen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Darlehensvertrag; laden Sie die unterschriebenen Unterlagen hoch, bevor Sie die Auszahlung beantragen.
Setzen Sie Eigenmittel und Zuschüsse Dritter zuerst ein. Die WIBank zahlt 100 % des zugesagten Darlehens in höchstens zwei Teilbeträgen aus: den ersten gegen Anzahlungsrechnung, den zweiten nach Fertigstellung gegen Abschlussrechnung und Bestätigung der Abnahme und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb. Schließen Sie die Arbeiten unverzüglich ab und rufen Sie das gesamte Darlehen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage ab. Für noch nicht ausgezahlte Beträge ist eine Verlängerung auf höchstens 24 Monate möglich. Bei niedrigeren Kosten oder nicht abgerufenen Beträgen wird das Darlehen gekürzt; eine Entschädigung kann fällig werden.
Reichen Sie Rechnungen und die fachbetriebliche Abnahme als Verwendungsnachweis ein. Bei zweckwidriger Verwendung können Darlehen und Zuschussvereinbarung gekündigt und Mittel zurückgefordert werden; durch die vorzeitige Kündigung entstehende Schäden sind zu ersetzen. Bei Verstößen gegen Darlehens- oder Zuschussbedingungen kann der Zuschuss teilweise oder vollständig zurückgefordert und seine weitere Zahlung eingestellt werden. Dies führt nicht zwingend zur Darlehenskündigung. Wird das Darlehen gekündigt und zurückgefordert, ist der seit dem Verstoß geleistete Zuschuss zurückzuzahlen.
Bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung der Anlage müssen Sie diese innerhalb angemessener Frist nach vom Bürgen gebilligten Kostenvoranschlägen wiederherstellen oder Entschädigungs- bzw. Versicherungsleistungen zur Rückzahlung des verbürgten Kredits verwenden. Änderungen oder eine andere Nutzung beim Wiederaufbau brauchen die Zustimmung der Kreditgeberin.
Erteilen Sie dem Bürgen die angeforderten Auskünfte. Wesentliche Änderungen am Gebäude oder seiner Nutzung brauchen seine vorherige Zustimmung.