Zuschuss für stationäre Solarstromspeicher
Ein einmaliger Zuschuss unterstützte natürliche und juristische Personen bei neuen Batteriespeichern für Solarstrom in Wien; neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Die Bedingungen der Förderaktion 2025 galten für neue stationäre Lithium- oder Natriumionenspeicher für Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder betrieblichen Gebäuden in Wien. Förderfähige Kosten umfassten den Speicher, Lastmanagement, Steuerung, Regelung, Messeinrichtungen, Montage, Planung, Beratung und Gutachten einschließlich erforderlicher Vorleistungen und Versuche.
Die Förderung betrug 200 Euro je kWh für höchstens 10 kWh nutzbare Speicherkapazität, begrenzt auf 30 % der förderfähigen Speicherkosten und höchstens 2.000 Euro. Bei größeren Speichern wurde nur der Kostenanteil für 10 kWh anerkannt: Im offiziellen Beispiel erhält ein 20-kWh-Speicher mit Kosten von 12.000 Euro einen Zuschuss von 1.800 Euro, weil 30 % des förderfähigen Anteils von 6.000 Euro weniger als 2.000 Euro sind. Der Vertragsbetrag war ein Höchstbetrag; die endgültige Auszahlung erfolgte nach Umsetzung und Endabrechnung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Diese Bedingungen betreffen Anträge, die bis zum 6. Juni 2025 vor Ausschöpfung des Förderbudgets gestellt wurden.
- Natürliche und juristische Personen konnten eine Installation in Wien beantragen. Pro PV-Anlage und Standort konnte nur ein Speicher gefördert werden.
- Erweiterungen, Eigenbauten, Prototypen, gebrauchte Speicher und Anlagen ohne Netzanschluss waren ausgeschlossen.
- Vor Antragstellung durften weder Bestellungen noch andere unumkehrbare Investitionsverpflichtungen eingegangen werden; auch Bauarbeiten durften nicht beginnen. Bereits beauftragte, erbrachte oder bezogene Leistungen und Lieferungen waren nicht förderfähig.
- Der Hersteller der Akkuzellen musste entweder eine siebenjährige Zeitwertersatzgarantie geben, die den verbleibenden Produktwert ersetzt, oder eine Rücknahmeverpflichtung mit dem Kunden eingehen.
- Eine Kombination mit der Speicherförderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG war ausgeschlossen.
- Die Umsetzung musste innerhalb von 24 Monaten ab Förderungszusage erfolgen. Vor Auszahlung war die schriftliche Bestätigung des Netzbetreibers über die Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung vorzulegen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- nicht verfügbar
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Geschlossen: Das Budget 2025 ist ausgeschöpft. Die offizielle Seite betrifft Anträge bis zum 6. Juni 2025; der ursprünglich genannte 31. Dezember hielt die Antragstellung nicht offen.[^c1]
Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für bestehende Anträge gelten der Förderungsvertrag und die Endabrechnungsanweisungen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Die damalige Antragstellung erfolgte ausschließlich online und erforderte ein Angebot einer Fachfirma sowie einen Lichtbildausweis. Nach der Eingangsbestätigung der KPC konnte das Bauvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Die KPC prüfte den Antrag; das Land Wien genehmigte den Förderungsvorschlag, anschließend stellte die KPC den Vertrag aus.
Senden Sie die unterschriebene Annahmeerklärung zusammen mit den Endabrechnungsunterlagen zurück: Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Erklärung wird der Vertrag rechtsgültig. Bis zum vertraglich festgesetzten Datum müssen das Projekt abgeschlossen und die Rechnungen sowie das ausgefüllte Formular „Annahmeerklärung und Endabrechnung“ eingereicht sein. Beachten Sie die Auszahlungsbedingungen, technischen Auflagen und fortdauernden Informations- und Aufzeichnungspflichten des Vertrags; diese können auch nach Auszahlung kontrolliert werden.