Zuschuss zur LED-Umstellung von Außen- und großer Innenbeleuchtung
Ein eingestellter Zuschuss für Betriebe und Organisationen, die bestehende Außenbeleuchtung oder Innenanlagen ab 20 kW auf energieeffiziente LED-Systeme umstellen.
Gefördert wurde die Umstellung bestehender Straßen- und Außenbeleuchtung, kleiner Flutlichtprojekte im Außenbereich sowie von Innenbeleuchtung mit mindestens 20 kW Anschlusswert der neu installierten LED-Leuchten. Förderungsfähig sind LED-Leuchten, Steuerungselektronik, Lichtplanung und Montage.
Nach den Regeln vom Mai 2025 wurde der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss mit 50 Euro je umgestelltem Straßen- oder Außenlichtpunkt, 250 Euro je Lichtpunkt bei Sportstätten im Außenbereich oder 400 Euro je kW Anschlusswert des neuen Innenbeleuchtungssystems berechnet. Bei Sportstätten wird in der Regel ein Lichtpunkt pro Mast anerkannt. Begrenzt ist das Ergebnis durch 15 % der förderungsfähigen umweltrelevanten Investitionskosten, die im Antrag angegebene benötigte Investitionsförderung und 4,5 Millionen Euro je Projekt. Die 15 % beziehen sich somit nicht auf sämtliche Projektkosten.
Zuschläge waren 20 Euro je Straßen- oder Außenlichtpunkt für verkehrsflussbasierte Nachtabsenkung oder sensorgesteuerte Beleuchtung, 50 Euro je Sportstättenlichtpunkt für nutzungsgerechte Steuerung etwa im Präsenz-, Trainings- oder Wettkampfmodus und 100 Euro je kW Innenbeleuchtung für bewegungsaktivierte oder tageslichtabhängige Steuerung. Die Förderungsgrenzen gelten auch mit Zuschlägen. Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich; KPC prüft mit dem Antrag außerdem eine mögliche Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung betraf umweltrelevante Investitionen in Österreich durch Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
- Bei Straßen- und Außenbeleuchtung mussten mindestens 20 bestehende Lichtpunkte umgestellt werden. Jede LED-Leuchte musste mindestens 120 Lumen je Watt erreichen; dieser Wert beschreibt die Lichtausbeute im Verhältnis zur elektrischen Leistung.
- Bei Sportstätten im Außenbereich waren mindestens vier bestehende Lichtpunkte und mindestens 30 % weniger elektrische Leistung bei gleichwertigem Beleuchtungsniveau erforderlich. Dieser Förderungsweg galt für Investitionskosten unter 10.000 Euro. Für Beleuchtungsinvestitionen über 10.000 Euro bei Sportstätten, Kulturbetrieben und Rettungsorganisationen verweist das Informationsblatt auf eigene Förderschwerpunkte.
- Innenanlagen mussten mindestens 20 kW Anschlusswert der neu installierten LED-Leuchten, mindestens 120 Lumen je Watt und einen Farbwiedergabeindex von mindestens CRI 80 aufweisen. Vorgeschrieben war eine Lebensdauer von mindestens 50.000 Stunden bei L80 B50, der angegebenen Bewertung für Lichtstromerhalt und Zuverlässigkeit.
- Bei Straßen-, Außen- und Sportstättenbeleuchtung waren austauschbare Module und eine Ersatzteilgarantie von mindestens zehn Jahren erforderlich. Projekte benötigten eine normgerechte Lichtplanung und ein ENEC-Prüfprotokoll der LED-Leuchten als Nachweis der vorgeschriebenen Produktprüfung. Im Außenbereich waren außerdem die Vorschriften der ÖNORM O 1052 zur Lichtverschmutzung zu berücksichtigen.
- Ausgeschlossen waren betriebsgewöhnlicher Anlagentausch, neue Beleuchtungsanlagen, Maste, Fundamente, Kabelerneuerungen, Plug-in-Lösungen, nicht zertifizierte Leuchtmittel, Verteilersanierungen sowie Werbe- und indirekte Beleuchtung.
- Bei Leasing, Mietkauf, Contracting oder ähnlichen Finanzierungsmodellen musste die geförderte Anlage spätestens mit der letzten Rate in das Eigentum der förderungsnehmenden Person übergehen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- nicht verfügbar
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Das Programm ist eingestellt; bis zur Einstellung eingereichte Anträge werden nach den geltenden Bestimmungen behandelt.[^c1]
Neue Anträge sind nicht mehr möglich. KPC bearbeitet die bis zur Einstellung eingereichten Anträge nach den für sie geltenden Förderungsbestimmungen weiter.
Der damalige Förderungsweg war ein Online-Antrag direkt bei KPC vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung, dem Baubeginn oder einer anderen unumkehrbaren Investitionsverpflichtung; maßgeblich war der früheste Zeitpunkt. Planungsleistungen waren davon ausgenommen. Erforderlich waren die Leuchtenaufstellung und Bestätigung der Qualitäts- und Effizienzanforderungen mit Unterschriften der antragstellenden Person und einer zertifizierten Lichtplanerin oder eines zertifizierten Lichtplaners. Bei Investitionen über 500.000 Euro war zusätzlich ein Bericht des Kreditinstituts nötig. Projektänderungen mussten unverzüglich schriftlich und vor Genehmigung gemeldet werden.
Bei einem bestehenden Antrag senden Sie die unterschriebene Annahmeerklärung über die Online-Plattform an KPC zurück, damit der Förderungsvertrag rechtsgültig wird. Setzen Sie das Projekt bis zum im Vertrag festgesetzten Datum um und reichen Sie spätestens sechs Monate nach diesem Datum die Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsbelegen ein. Technische Auflagen und weitergehende Pflichten aus Ihrem Vertrag sind zu erfüllen.
Zur Endabrechnung ist für alle wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei verbundenen oder Partnerunternehmen als Lieferanten können drei Vergleichsangebote unabhängiger Anbieter, also insgesamt vier Preisauskünfte, nötig sein. Wer dem Bundesvergabegesetz unterliegt, muss es einhalten und KPC auf Verlangen die Nachweise vorlegen.