Zuschuss für Regenwassernutzungsanlagen

Hochschulstadt GeisenheimDeutschlandbis zu 5000 EUR

Als Grundstückseigentümer können Sie bis zu 5.000 € für Ihre erste Regenwassernutzungsanlage an einem Bestandsbau in Geisenheim erhalten.

Nutzen Sie gesammeltes Regenwasser für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine. Das spart Trinkwasser und verringert den Abfluss bei Starkregen. Gefördert werden Anlagen ab 3 m³ Fassungsvermögen im Zuge eines Umbaus der Grundstücksentwässerung.

Für Systemanlagen nach DIN 1989-100 beträgt der Höchstzuschuss 2.500 € bei 3 bis unter 5 m³, 4.000 € bei 5 bis unter 10 m³ und 5.000 € bei einer Anlage mit 10 m³. Ausgezahlt wird höchstens der durch Rechnungen belegte tatsächliche Aufwand bis zur bewilligten Fördersumme. Eigenleistungen zählen nicht dazu.

Die Stadtwerke Geisenheim entscheiden über die freiwillige Förderung. Sie ist nur möglich, solange Mittel aus dem jährlichen Budget verfügbar sind; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein und erstmals eine Regenwassernutzungsanlage für einen Bestandsbau im Stadtgebiet Geisenheim errichten. Pro Grundstück wird nur eine Anlage gefördert.
  • Die Anlage muss der aktuellen Entwässerungssatzung, dem technischen Merkblatt, den einschlägigen DIN-Normen und verbindlichen technischen Richtlinien entsprechen. Bau- und Installationsarbeiten dürfen nur fachkundige Unternehmen ausführen. Für den Grundstücksanschluss und die Abwassereinleitung ist die Genehmigung der Stadt erforderlich.
  • Der Überlauf muss an die Grundstücksentwässerung angeschlossen oder einer Versickerungsanlage zugeführt werden. Für eine Versickerung ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde nötig. In Wasserschutzgebieten gelten erhöhte Anforderungen.
  • Entwässerung unterhalb der Straßenoberkante muss gegen Kanalrückstau gesichert sein. Der Kontrollschacht muss auf Geländehöhe zugänglich bleiben. Entwässerungsanlagen sind regelmäßig zu prüfen, zu warten und bei Bedarf instand zu setzen. Stellen Sie den ordnungsgemäßen Betrieb der Regenwassernutzungsanlage ganzjährig sicher und führen Sie Eigenkontrollen durch.
  • Bei Neubaumaßnahmen mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche begrenzt das Merkblatt die Niederschlagswassereinleitung auf 12 Liter je Sekunde und Hektar. Mit dem Anschlussantrag ist dafür eine Bemessung der Rückhalteräume nach DIN 1986-100 einzureichen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen; erst nach Förderzusage bestellen oder kaufen. Förderung nur im Rahmen verfügbarer jährlicher Mittel.

Senden Sie den unterschriebenen Förderantrag vor Maßnahmenbeginn an die Stadtwerke Geisenheim, Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim. Bestellen oder kaufen Sie die Anlage erst nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage.

Die Zusage legt den maximalen Zuschuss sowie Maßnahmenbeginn und Maßnahmenende fest. Üblicherweise sind zwölf Monate ab Beginn vorgesehen; verbindlich sind die individuell festgelegten Termine. Ist der Abschluss bis zum Maßnahmenende nicht nachgewiesen, verliert die Zusage automatisch ihre Wirkung und der Auszahlungsanspruch entfällt.

Reichen Sie Nachweise für Beginn und Ende sowie Rechnungen und Unterlagen wie Fotos und Datenblatt ein, aus denen die ausgeführte Anlage und ihr Fassungsvermögen hervorgehen. Außerdem ist eine neue Erklärung über bebaute und künstlich befestigte Flächen nötig, von denen Regenwasser in die Abwasseranlage gelangt. Halten Sie die in der Zusage festgelegte Dokumentationsfrist ein, üblicherweise drei Monate nach Maßnahmenende. Die Stadtwerke zahlen nach Prüfung der Unterlagen aus.

Offizielle Quellen