Förderbeiträge für Gebäudedämmung

Kanton AargauSchweiz2000 CHF und mehr

Förderbeiträge für Eigentümer, die Dächer, Aussenwände oder Wände und Böden gegen Erdreich an bestehenden Aargauer Gebäuden mit Baubewilligung vor 2000 dämmen.

Dieser Förderweg unterstützt die Wärmedämmung bestehender Gebäude im Aargau mit Investitionsbeiträgen. Für Dächer sowie Wände und Böden gegen Erdreich gibt es CHF40 pro m², für Aussenwände CHF60 pro m². Der Beitrag muss mindestens CHF2’000 erreichen und darf höchstens 50% der für die Dämmmassnahme relevanten Investitionskosten betragen. Die veröffentlichten Ansätze gelten bis zu einem Gesamtbeitrag von CHF50’000 pro Gebäude, Bauvorhaben und Fördertatbestand. Bei höheren Beiträgen entscheidet der Kanton im Einzelfall; CHF50’000 ist daher keine absolute Obergrenze.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel 30 Tage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen an die Bauherrschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch. Auch eine Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Auszahlungszeitpunkt genügend bewilligte Mittel vorhanden sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das Gebäude muss im Kanton Aargau stehen und eine Baubewilligung von vor 2000 haben. Grundsätzlich sind nur bereits vorher beheizte Gebäudeteile förderberechtigt. Ausnahmen gelten für Dächer über unbeheizten Estrichräumen und Fassadenteile bei unbeheizten Untergeschossräumen. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind ausgeschlossen.
  • Der U-Wert der gedämmten Bauteile darf höchstens 0,20 W/(m²·K) betragen; bei Wänden und Böden mehr als 2 Meter im Erdreich sind 0,25 zulässig. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch das Bauteil verloren geht. Die Verbesserung muss mindestens 0,07 W/(m²·K) betragen. Für geschützte Bauten oder Bauteile sind Erleichterungen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die geforderten Werte nicht realisierbar sind. Dazu zählen in Bundes-, Kantons- oder Gemeindeinventaren als national oder regional bedeutend eingetragene Objekte sowie von einer Behörde als geschützt definierte Objekte.
  • Ab CHF10’000 Förderbeitrag pro Antrag ist ein GEAK Plus erforderlich: ein Gebäudeenergieausweis mit Empfehlungen zur Sanierung. Ist er nicht möglich, braucht es stattdessen eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung nach dem Pflichtenheft des Bundesamts für Energie. Ein neues Gesuch für dasselbe Objekt ist erst nach Abschluss und Auszahlung des vorherigen Gesuchs möglich.
  • Die Massnahme muss Gebäudeemissionen senken. Prozesswärmeeinsparungen, Luxuszwecke wie Poolheizungen und CO₂-befreite Standorte sind ausgeschlossen. Nicht förderberechtigt sind öffentliche Bundesbauten sowie kantonale öffentliche Bauten, deren Kreditvergabe Regierungsrat oder Kantonsparlament direkt beeinflussen können. Über Globalkredite mitfinanzierte Institutionen sind dagegen förderberechtigt, wenn diese Organe keinen direkten Einfluss auf die einzelnen Kredite haben.
  • Holen Sie die nötigen Bewilligungen ein und halten Sie die geltenden Vorschriften ein. Melden Sie Abweichungen vom Förderentscheid vor der Realisierung der Bearbeitungsstelle. Gewähren Sie der Abteilung Energie Einsicht in die Projektunterlagen und Zugang für Kontrollen an Gebäude oder Anlage.
  • Sämtliche anrechenbaren CO₂-Reduktionen werden dem Kanton abgetreten. Sie dürfen diese nicht mit Dritten aufteilen oder CO₂-Zertifikate verkaufen. Ziehen Sie den Förderbeitrag in der Steuererklärung von den anrechenbaren Liegenschaftsunterhaltskosten ab. Steigt wegen der Investition der Miet- oder Pachtzins, ist der Beitrag vom Investitionskostenanteil der Mieter oder Pächter abzuziehen. Informieren Sie diese über die Auszahlung.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Das vollständige unterschriebene Gesuch muss vor Baubeginn eingehen. Die Förderung setzt genügend bewilligte Mittel zum Auszahlungszeitpunkt voraus.

Erfassen Sie Ihr Projekt über den Gesuchslink auf der offiziellen Seite «So geht’s» im Gebäudeprogramm-Portal. Senden Sie anschliessend das unterschriebene Gesuch mit den erforderlichen Beilagen per Post an die im Gesuch genannte Bearbeitungsstelle. Als eingereicht gilt es erst, wenn dort alle nötigen Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen. Das muss vor Bau- oder Installationsbeginn geschehen. Für Ansätze und Bedingungen ist das Datum der elektronischen Einreichung massgebend.

Zum Antrag gehören das unterschriebene Formular, ein Situationsplan mit markiertem Objekt, aktuelle Fotos, Offerten, Flächenberechnungen, U-Werte vor und nach der Sanierung und der erforderliche GEAK Plus. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen; der Entscheid wird per Post zugestellt.

Realisieren Sie das Projekt und reichen Sie das Abschlussformular innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage ein. Für eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf einen begründeten Antrag per Post einreichen. Für die Auszahlung braucht es vor Fristablauf den unterschriebenen Projektabschluss mit allen erforderlichen Beilagen; es gilt das Datum des Poststempels. Bei Dämmmassnahmen gehören dazu Rechnungen, Fotos und bei Änderungen eine aktualisierte Flächenberechnung. Die benötigten Beilagen stehen im Förderentscheid. Fragen zum Programm beantwortet die energieberatungAARGAU unter energieberatung@ag.ch.

Offizielle Quellen