Zuschuss für Balkonkraftwerke
Einmalig 100 € je Solarmodul, höchstens 200 €, für förderberechtigte Eigentümer und Mieter mit Hauptwohnsitz in Amstetten.
Die Gemeinde fördert steckerfertige Photovoltaikanlagen auf Dach-, Außenwand- oder Gartenflächen an oder bei Gebäuden in Amstetten und seinen Ortsteilen. Diese kleinen Anlagen erzeugen Solarstrom für das Gebäude.
Der Zuschuss beträgt 100 € je Modul für höchstens zwei Module. Nach der Richtlinie werden höchstens zwei Module pro Grundstück gefördert; bei Miet- und Eigentumswohnungen gilt die Grenze pro Wohneinheit. Der Förderaufruf für 2026 nennt zusätzlich höchstens zwei Module pro Haushalt/Wohneinheit. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Gebäude oder Grundstücke besitzen oder mieten und ihren Hauptwohnsitz in Amstetten haben. Die Anlage muss in Amstetten oder einem Ortsteil stehen.
- Die Anlage muss mindestens 250 W Leistung haben. Die Wechselrichterleistung darf höchstens 800 W betragen. Der Wechselrichter wandelt den Strom der Module für die Nutzung im Gebäude um. Die Anlage muss ab dem 1. April 2025 installiert worden sein.
- Bei einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters, bei einer Eigentumswohnung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Fügen Sie die jeweilige Erlaubnis dem Antrag bei.
- Registrieren Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, dem bundesweiten Register für Stromerzeugungsanlagen. Laut Informationsblatt haben Betreiber dafür einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit.
- Sie müssen die ordnungsgemäße Installation bestätigen. Die Installation erfolgt auf eigene Gefahr; die Gemeinde empfiehlt, eine geeignete Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Das Informationsblatt verlangt für die Stromeinspeisung eine Steckdose nach DIN VDE V 0628-1, die ein eingetragener Installateur installiert. Es empfiehlt außerdem eine Prüfung, ob die Stromleitung für die Einspeisung geeignet ist. Die Gemeinde bietet keine technische Beratung an.
- Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Bei einem denkmalgeschützten Haus ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Füllen Sie nach Installation und Registrierung das Antragsformular der Gemeinde aus. Fügen Sie Rechnung, Registrierungsbestätigung, ein Foto der installierten Anlage und gegebenenfalls die Erlaubnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft bei. Bestätigen Sie die ordnungsgemäße Installation und geben Sie Ihre Bankverbindung an.
Mailen Sie den Antrag mit den Anlagen an balkonkraftwerk@amstetten.de. Ein bewilligter Zuschuss wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.