Zuschuss für Energie aus pflanzlichen und tierischen Roh- und Reststoffen

Kommunalkredit Public ConsultingÖsterreichbis zu 4,5 Mio. EUR

Zuschüsse für Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die in Österreich aus pflanzlichen oder tierischen Roh- und Reststoffen Wärme oder zugleich Strom und Wärme erzeugen.

Biogene Stoffe sind Roh- und Reststoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs. Dazu gehören etwa Rückstände aus der Lebensmittelproduktion wie Spelzen und Würzmittelrückstände. Prüfen Sie die offizielle Liste auf die zugelassenen Brennstoffe.

Gefördert werden Anlagen zur Wärmeerzeugung, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zugleich Strom und nutzbare Wärme erzeugen, Rohstofflager und die Aufbereitung von Reststoffen, einschließlich Planung und Montage. Der Ersatz fossiler Brennstoffe wird entsprechend dem Anteil biogener Abfälle gefördert.

Der Grundfördersatz beträgt 25 % der förderungsfähigen Investitionskosten, die unmittelbar mit dem Umwelteffekt zusammenhängen. Kapazitätserweiterungen und private Nutzungsanteile werden abgezogen. Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss, den Sie bei Einhaltung der Bedingungen nicht zurückzahlen müssen. Für Rohstoffe aus einem Einzugsgebiet bis 50 Kilometer ist ein Zuschlag von fünf Prozentpunkten möglich. EMAS-zertifizierte Unternehmen können weitere fünf Prozentpunkte erhalten, wobei dieser Zuschlag auf 10.000 Euro begrenzt ist. EMAS ist das registrierte System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Die Zuschläge dürfen die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Förderung ist auf 1.125 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO₂, den im Antrag angegebenen Förderungsbedarf und höchstens 4,5 Millionen Euro pro Projekt begrenzt.

Nicht förderungsfähig sind Biogaserzeugungsanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) möglich ist. Bei ausschließlichem Einsatz der gekennzeichneten holzartigen Abfälle verweist die KPC auf die Förderung für Holzheizungen beziehungsweise die Wärmeversorgung Dritter.

Kosten vor Antragstellung oder nach der Fertigstellungsfrist sind ausgeschlossen; Planung und Vorleistungen sind ausgenommen. Planung und weitere Leistungen zur Projektvorbereitung, etwa Datenerhebungen, sind Dienstleistungskosten und keine Kosten für Anlagen oder Bauarbeiten. Solche Leistungen sind ausgeschlossen, soweit ihre Kosten 10 % der förderungsfähigen Kosten für die körperlichen Investitionen überschreiten. Nicht förderungsfähig sind außerdem eigene Personalleistungen, Einzelbelege unter 500 Euro, Finanzierungskosten, Steuern, Instandhaltung und der Ersatz nicht mehr funktionsfähiger Anlagen. Modernisierungen müssen einen maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage bewirken.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einreichen. Auch ausländische Unternehmen sind zugelassen, sofern die Investition an einem Betriebsstandort in Österreich erfolgt. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Gemischt betrieblich und privat genutzte Objekte oder Anlagen müssen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss die betriebliche Nutzung mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche ausmachen. Bei dieser Förderung werden private Nutzungsanteile von der Förderungsbasis abgezogen.
  • Mindestens 95 % der eingesetzten Brennstoffenergie müssen aus biogenen Roh- und Reststoffen stammen. Die förderungsfähigen Investitionskosten müssen über 10.000 Euro und die jährliche CO₂-Einsparung über vier Tonnen liegen. Die KPC beurteilt die Einsparung. Ohne Förderung muss es mindestens drei Jahre dauern, bis die Einsparungen die Investitionskosten decken. Die KPC berechnet diese Amortisationszeit anhand der beihilfefähigen Kosten, der Energiepreise zum Einreichzeitpunkt und relevanter Änderungen der Betriebskosten.
  • Prüfen Sie die offizielle Liste biogener Roh- und Reststoffe. Nicht gelistete Abfälle können im Einzelfall mit einem Gutachten über den biogenen Anteil anerkannt werden.
  • Sie dürfen diesen Zuschuss aus der Umweltförderung im Inland (UFI) nicht gleichzeitig mit einer Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nutzen. Dies umfasst auch Vorteile bei Marktprämien und Bieterverfahren. Landwirtschaftliche Projekte sind nur zugelassen, wenn sie nicht im Rahmen der Landwirtschaftsförderung förderungsfähig sind.
  • Bei Anlagen im EU-Emissionshandel sind nur Maßnahmen an bestehenden industriellen oder gewerblichen Anlagen oder Prozessen mit umweltrelevanten Investitionskosten bis zwei Millionen Euro förderungsfähig. Anlagen im Emissionshandel, die Strom oder Wärme für Dritte erzeugen, sind ausgeschlossen.
  • Biomassekessel sind ausgeschlossen, wenn ein Anschluss an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Fernwärmenetz möglich ist.
  • Bei Leasing, Mietkauf oder Contracting reichen Sie vor Vertragsunterzeichnung oder Anlagenbestellung ein; der frühere Zeitpunkt zählt. Bei EU-Kofinanzierung sind diese Finanzierungsformen ausgeschlossen.
  • Bei Leasing oder Mietkauf muss die Anlage spätestens mit der letzten Rate in das Eigentum der förderungsnehmenden Person übergehen. Ausgezahlt werden kann höchstens die Summe der bis zur Endabrechnung tatsächlich geleisteten Depot- und Ratenzahlungen, abzüglich Zinsen und Spesen.
  • Beim Contracting stellt ein Dienstleistungsunternehmen, der Contractor, einer Kundschaft Anlagen oder Energiedienstleistungen bereit. Gehört die Anlage der Kundschaft und führt sie diese als Vermögenswert in ihrer Bilanz, kann nur die Kundschaft einreichen. Der Vertrag muss den Eigentumsübergang spätestens mit der letzten Rate vorsehen. Der Zuschuss an die Kundschaft darf die bis zur Endabrechnung tatsächlich geleisteten Depot- und Ratenzahlungen ohne Zinsen und Spesen nicht überschreiten.
  • Gehört die Anlage dem Contractor und führt er sie als Vermögenswert in seiner eigenen Bilanz, kann nur er einreichen. Contractor und Kundschaft müssen zur Zielgruppe gehören. Der Contractor muss den erwarteten Umwelteffekt nachweisen und während der gesamten Laufzeit des Fördervertrags sicherstellen. Der Fördervorteil muss erkennbar der Kundschaft zugutekommen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Termine noch nicht bekannt

Reichen Sie den vollständigen Antrag ausschließlich online bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, bevor Sie die erste verbindliche Bestellung auslösen, eine Lieferung erfolgt, der Bau beginnt oder Sie eine andere unumkehrbare Verpflichtung eingehen. Der früheste Zeitpunkt zählt. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Benötigt werden die technische Beschreibung mit Brennstoffbilanz vor und nach Umsetzung, Abfallanalysen und Prognosen, ein langfristiges Rohstoffversorgungskonzept, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, Angebote und Bewilligungen. Bei Investitionen über 500.000 Euro ist ein Bericht des Kreditinstituts erforderlich.

Nach der Eingangsbestätigung der KPC können Sie auf eigenes Risiko beginnen. Das Projekt muss innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Fördervertrags umgesetzt werden; Ausnahmen erfordern technische Gründe. Unterschreiben Sie die Annahmeerklärung und senden Sie diese über die Onlineplattform zurück. Die Endabrechnung muss spätestens sechs Monate nach dem vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin vorliegen.

Legen Sie bei der Endabrechnung für wesentliche Anlagenteile und Kostenpositionen mindestens ein Vergleichsangebot vor. Bei verbundenen Lieferunternehmen können drei unabhängige Vergleichsangebote erforderlich sein. Die geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre betrieben werden. Verstöße gegen die Förderbedingungen können zur Rückzahlung führen.

Offizielle Quellen