Energieförderprogramm
Beiträge unterstützen Private und Unternehmen dabei, Gebäude mit Verbrennungsheizung in Baden in der Schweiz mit Solarthermie zu ergänzen.
Dieser Eintrag behandelt Solarthermie im kommunalen Energieförderprogramm: Sonnenkollektoren liefern erneuerbare Wärme als Ergänzung zu einer Verbrennungsheizung.
Der städtische Beitrag wird mit CHF 1’500 pro Anlage plus CHF 1’000 pro Wohneinheit berechnet, höchstens CHF 20’000 pro Objekt. Existiert ein Förderbeitrag von Bund, Kanton oder anderen Dritten, werden nur 50 % des kommunalen Beitrags ausbezahlt. Als Ergänzung zur kantonalen Förderung nennt die Stadt deshalb CHF 750 plus CHF 500 pro Wohnung.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Private und Unternehmen können ein Gesuch stellen. Die Massnahme muss auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Baden umgesetzt werden, ausser der Stadtrat misst ihr besondere Bedeutung für die Umsetzung des Energiekonzepts zu.
- Das Gebäude muss eine Verbrennungsheizung haben. Die thermische Solaranlage muss mindestens 4 m² Absorberfläche haben; das ist die Kollektorfläche, die Sonnenwärme aufnimmt. Für Gebäude mit einer bis vier Wohnungen sind mindestens 4 m² pro Wohnung nötig. Ab fünf Wohnungen sind mindestens 1,5 m² pro Wohnung und insgesamt mindestens 16 m² erforderlich.
- Projektierung und Ausführung müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Massnahme darf ohne diese Förderung nicht wirtschaftlich realisierbar sein und muss über die bei Gesuchseinreichung geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften hinausgehen.
- Reichen Sie das Gesuch vor der Ausführung ein und warten Sie die Förderzusage ab. Diese ersetzt keine erforderlichen Meldungen oder Bewilligungen. Solarthermieanlagen sind meldepflichtig und können auch baubewilligungspflichtig sein.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuche werden einzeln in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs und im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel geprüft. Ein Rechtsanspruch auf einen Beitrag besteht nicht.[^c3]
Beantragen Sie den Beitrag bei der Stadt Baden über deren Förderplattform. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den erforderlichen Beilagen vor Ausführungsbeginn ein und warten Sie die Förderzusage ab.
Setzen Sie die Massnahme innerhalb von zwei Jahren nach der Förderzusage um. Auf begründeten Antrag ist eine Fristverlängerung möglich. Die Auszahlung erfolgt nach schriftlicher Anzeige der Inbetriebnahme an die gesuchstellende Person. Eine Prüfung vor Ort bleibt vorbehalten.
Die Zusage kann Auflagen zur Wärmedämmung bei übermässigem Wärmebedarf, zu Mindest-Energieeffizienzklassen von Geräten oder zu Erfolgserhebungen mit Berichten und Einsichtnahme enthalten. Bei unwahren Angaben, zweckwidriger Verwendung oder verletzten Auflagen und Bedingungen werden Beiträge ganz oder teilweise zurückgefordert. Rückforderungen sind zum Verzugszins des kantonalen Steuerrechts zu verzinsen.