Förderprogramm Schwammstadt

Die Senatorin für Umwelt, Klima und WissenschaftDeutschlandbis zu 5000 EUR

Zuschüsse helfen privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Bremen und Bremerhaven, Dächer oder Fassaden zu begrünen, Flächen zu entsiegeln und Regen- oder Grauwasseranlagen einzubauen.

Wählen Sie das Modul, das zu Ihrem Grundstück passt. Gefördert wird ein Anteil der anerkannten Baukosten einschließlich technischer Nebenkosten. Die Behörde prüft die Maßnahme; Bewilligungen hängen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

  • Dachbegrünung: bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Anlage und 45 Euro/m². Erforderlich sind mindestens 10 cm durchwurzelbare Schicht oder ein Spitzen-Abflussbeiwert Cs ≤0,5, also mindestens 50 % Regenrückhalt. Bei mindestens 15 cm oder Cs ≤0,3, also mindestens 70 % Rückhalt, sind es bis zu 30 %, 6.000 Euro und 50 Euro/m². Eine biodiversitätsfördernde Gestaltung mit mindestens 10 cm Schicht und vielfältiger Bepflanzung, die während der ganzen Vegetationszeit blüht, bringt zusätzlich 5 Euro/m², höchstens 1.500 Euro je Förderung je Grundstück. Eigene Arbeitsleistungen werden nicht gefördert.
  • Fassadenbegrünung: bis zu 50 % und höchstens 5.000 Euro. Die gesamten Begrünungskosten müssen mindestens 250 Euro betragen. Bei Eigenleistung zählen nur Materialien und Pflanzen. Die Herstellungspflege durch einen Fachbetrieb für zwölf Monate kann gefördert werden, wenn sie bereits im Antrag beantragt und ein Fachbetrieb damit beauftragt wird.
  • Entsiegelung: bis zu 30 %, höchstens 5.000 Euro und 40 Euro/m². Förderfähig sind unter anderem das Entfernen und Entsorgen der Befestigung, geeignetes Bodenmaterial und Bepflanzung. Bei wasserdurchlässigem Ersatzbelag können auch Material und fachgerechte Herstellung von Unterbau und Belag zählen. Eigene Arbeitsleistungen werden nicht gefördert.
  • Regen- und Grauwasseranlagen: bis zu 40 % und höchstens 5.000 Euro. Wird ein Regenwasserspeicher ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt, sind es bis zu 25 % und 1.500 Euro. Speicher, Erdarbeiten, separate Leitungen, Aufbereitungstechnik und Wiederherstellung des vorherigen Zustands können zählen; anschließende Verschönerungsarbeiten und eigene Arbeitsleistungen nicht.

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung, Vorlage der Kostenbelege und Bestätigung der mängelfreien Abnahme. Für unvorhergesehene Mehrkosten während des Baus können Sie schriftlich eine Nachbewilligung beantragen; die Grenzen des jeweiligen Moduls gelten weiter.

Die Behörde prüft, ob die Maßnahme technisch, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, und stellt die förderfähigen Kosten fest. Bei Einhaltung der Bedingungen müssen Sie den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts, die Grundstücke oder Gebäude im Land Bremen einschließlich Bremerhaven besitzen oder dingliche Verfügungsrechte wie ein Erbbaurecht haben. Eine Eigentümergemeinschaft stellt den Antrag durch ihre Verwaltung oder eine bevollmächtigte Vertretung. Das Eigentum darf nicht mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören.

Die Maßnahme muss freiwillig sein und darf nicht durch Gesetz, Bebauungsplan oder Genehmigung vorgeschrieben sein. Bei Antragstellung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Jede Anlage wird nur einmal gefördert. Beginnen Sie erst nach Bewilligung; eine Ausnahme muss die Behörde auf Antrag zulassen.

  • Gründächer müssen mindestens 10 m² groß sein. Kosten ab Oberkante Dachabdichtung und eine erforderliche Verbesserung der Tragfähigkeit können zählen. Begrünung über asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen ist ausgeschlossen. Der Fachbetrieb muss Schichtdicke oder Abflussbeiwert für die Abrechnung bestätigen; bei geringer Aufbauhöhe kann ein Prüfzeugnis nötig sein. Dachablaufwasser soll versickern, wenn die Bodenverhältnisse es ermöglichen.
  • Fassadenbegrünung muss insgesamt mindestens 10 m² Endgröße erreichen können. Rankhilfen müssen zur Fassade passen und Schäden vermeiden. Die FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien sind einzuhalten; bodengebundene Pflanzungen sollen in der Regel die empfohlenen Pflanzen verwenden. Selbstklimmer, notwendige Fassadensanierung und Sanierung bestehender Begrünung sind ausgeschlossen.
  • Entsiegelung muss mindestens 20 m² umfassen. Das gesamte Regenwasser der Fläche muss vor Ort versickern, ohne Kanalanschluss, belasteten Abfluss oder Gefährdung von Boden und Grundwasser. Bei vollständiger Entkoppelung des Grundstücks ist das Abwasserunternehmen zu informieren. Ein Nachweis fachgerechter Entsorgung der entfernten Materialien kann erforderlich sein.
  • Regenwasseranlagen müssen mehr als 50 m² Dachfläche an mindestens 2 m³ nutzbaren Speicher anschließen. Für die Nutzung im Gebäude verlangt die aktuelle Modulbeschreibung Toilettenspülung und einen weiteren Zweck, etwa Gartenbewässerung. Reine Gartenbewässerung hat den niedrigeren Fördersatz. Die hier erfassten Grauwasseranlagen bereiten ausschließlich Wasser aus der Körperreinigung auf und nutzen es für Toiletten. Die Anlagen müssen die aktuellen technischen Regeln und die Trinkwasserverordnung erfüllen. Oberirdische Gartenzapfstellen sind als „kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen. Anlagen mit chemischen Zusätzen und PVC-Bauteile sind ausgeschlossen. Unbelastetes Überlaufwasser soll versickern, soweit Boden und Grundwasser dies ermöglichen. Eigenarbeit an Trinkwasserleitungen ist nur nach vorherigem Nachweis einer entsprechenden fachlichen Ausbildung erlaubt und wird nicht erstattet. Das Betriebsrisiko trägt die betreibende Person.

Holen Sie weitere erforderliche Genehmigungen ein. Zeigen Sie den Betrieb einer Regen- oder Grauwasseranlage beim Abwasserunternehmen und, soweit die Trinkwasserverordnung es verlangt, beim Gesundheitsamt an. Erhalten Sie die geförderte Maßnahme mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung. Bei zweckwidriger Verwendung, auch wenn die Förderung zu einer Mieterhöhung führt, sowie bei vorzeitiger Entfernung oder erneuter Versiegelung ist die Förderung auf Aufforderung innerhalb eines Monats zurückzuzahlen. Hinzu kommen jährlich fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz. Kontrollen vor Ort sind zulässig. Der Förderanspruch erlischt zwölf Monate nach dem Förderbescheid; auf begründeten Antrag ist eine einmalige Verlängerung um sechs Monate möglich. Bremen kann besonders überhitzte, dicht bebaute Viertel mit vielen hitzesensiblen Menschen bevorzugen.

Ist der Zuschuss eine staatliche Unternehmensbeihilfe, darf die gesamte De-minimis-Beihilfe aus Deutschland für ein einziges Unternehmen 300.000 Euro in drei Jahren nicht übersteigen. Verbundene Unternehmen zählen gemeinsam, wenn Mehrheitsstimmrechte, Rechte zur Besetzung der Leitungsgremien, vertraglicher beherrschender Einfluss oder eine Stimmrechtsvereinbarung Kontrolle begründen, auch über indirekte Verbindungen. Erklären Sie vor der Bewilligung Ihre De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre. Bewahren Sie die Bescheinigung zehn Jahre auf und legen Sie sie auf Verlangen sowie bei künftigen Beihilfeanträgen vor.

Diese Beihilferoute schließt landwirtschaftliche Primärproduktion sowie Primärproduktion in Fischerei und Aquakultur aus. Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte nach Produktpreis oder -menge berechnete Verarbeitungs- und Vermarktungsbeihilfen, an landwirtschaftliche Primärerzeuger weitergegebene Beihilfen, exportbezogene Beihilfen und Beihilfen mit Vorrang für heimische Waren oder Dienstleistungen. Unternehmen mit ausgeschlossenen und förderfähigen Tätigkeiten können für die förderfähigen Tätigkeiten unterstützt werden, wenn getrennte Tätigkeiten oder Buchführung sicherstellen, dass die ausgeschlossenen Bereiche nicht profitieren. Andere öffentliche Beihilfen für dieselben Kosten müssen die Beihilfehöchstgrenzen der Verordnung einhalten.

Stellen Sie die für die Erfolgskontrolle benötigten Informationen und gegebenenfalls Nachweise bereit und wirken Sie an der Programmevaluation mit.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Laufende Antragstellung; die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2027. Bewilligungen sind von verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig.

Anträge sind laufend möglich. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027; Bewilligungen hängen weiterhin von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Kontaktieren Sie die Bremer Umwelt Beratung e.V. unter 0421 / 7070100 oder info@bremer-umwelt-beratung.de und laden Sie das Formular Ihres Moduls auf der Programmseite herunter. Stellen Sie den schriftlichen Antrag vor Beginn. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag und die zum Modul passenden Grundstückspläne oder Skizzen bei. Für Dächer und Entsiegelung sind auch Fotos des bisherigen Zustands nötig; bei Fassadennachrüstung Fotos sowie Angaben zu Pflanzen und Rankhilfe. Bei Wasseranlagen ist eine Zeichnung der Anlagenbestandteile erforderlich. Für Regenwasser nennt das Serviceportal die Abgabe des unterschriebenen Antrags mit Unterlagen per Post, E-Mail oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung, Birkenstraße 47/48, 28195 Bremen. Die senatorische Behörde erteilt den schriftlichen Förderbescheid.

Offizielle Quellen