CO₂-Minderungsprogramm: Photovoltaik

Stadtwerke ElmshornDeutschland

Ein einmaliger Zuschuss für private Eigentümer und Mieter, die fest installierte Photovoltaik an überwiegend wohnlich genutzten Gebäuden im Netzgebiet der Stadtwerke Elmshorn errichten.

Das CO₂-Minderungsprogramm fördert fest installierte Photovoltaikanlagen. Die Stadtwerke Elmshorn zahlen 98 Euro je Kilowatt Spitzenleistung (kWp) für die ersten 6 kWp, also höchstens 588 Euro für diese Förderung. Maßgeblich ist die Förderhöhe zum Zeitpunkt der Bewilligung. Bestandsgebäude und Neubauten können gefördert werden.

Der Zuschuss wird einmalig nach vollständiger Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme gegen Rechnung und erforderliche Nachweise ausgezahlt. Eine Kombination mit anderen Förderungen der Stadtwerke oder anderer Institutionen ist möglich, wenn diese die Kombination zulassen.

Wechseln Sie innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung den Strom- oder Erdgaslieferanten, müssen Sie je verbleibendem Jahr ein Fünftel des Zuschusses zurückzahlen. Die Stadtwerke dürfen die Anlage besichtigen, dokumentieren und im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten. Sie entscheiden im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie sind privater Eigentümer oder Mieter eines überwiegend wohnlich genutzten Gebäudes im Netzgebiet der Stadtwerke Elmshorn. Entscheidend ist der Standort des Gebäudes.
  • Sie müssen Erdgas- und Ökostromkunde der Stadtwerke Elmshorn sein. Bei Kunden mit elektrischer Wärmepumpe genügt der Ökostromvertrag. Mieter müssen die Erlaubnis des Vermieters zur Installation vorlegen.
  • Ausschließlich gewerbliche Nutzung und die kommerzielle Wohnungswirtschaft sind ausgeschlossen.
  • Ein zugelassener Fachbetrieb muss die PV-Anlage fest installieren; sie muss dem Stand der Technik entsprechen. Steckerfertige PV-Anlagen mit bis zu 800 Watt Wechselrichternennleistung sind ausgeschlossen. Je Gebäude und Grundstück wird nur eine PV-Anlage gefördert.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Das Programm gilt für 2026 und endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder früher, wenn das Gesamtbudget von 36.000 Euro ausgeschöpft ist. Maßgeblich ist der Posteingang des vollständigen, unterschriebenen Antrags.[^c8][^c15]

Prüfen Sie die Richtlinie 2026 und reichen Sie das verlinkte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Beginn der Maßnahme ein. Fügen Sie das Angebot des ausführenden Installationsbetriebs und die erforderlichen Nachweise bei. Senden Sie den Antrag an Stadtwerke Elmshorn, Westerstr. 50–54, 25336 Elmshorn. Die Vergabe erfolgt nach Posteingang der vollständigen, unterschriebenen Anträge, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Setzen Sie die Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung um; danach erlischt die Bewilligung. Eine Verlängerung kann auf Antrag gewährt werden. Reichen Sie nach Fertigstellung die Rechnung, erforderliche Nachweise und den Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein, dem Register für Stromerzeugungsanlagen. Die Auszahlung erfolgt nach Abnahme und Inbetriebnahme.

Offizielle Quellen