Förderung für effiziente Haushaltsgeräte

ewl, Topten GmbHSchweiz

Beiträge für Privatpersonen und Unternehmen im Kanton Luzern, die alte Haushaltsgeräte durch förderberechtigte energieeffiziente Modelle ersetzen.

Ersetzen Sie ein altes Gerät in einer Liegenschaft im Kanton Luzern durch ein Modell mit Topten-Label auf den förderberechtigten Topten-Produktlisten. Der Beitrag wird pro Gerät auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt. ewl finanziert das Programm; Topten wickelt die Gesuche ab.

Der Beitrag richtet sich nach Gerät und Energieeffizienzklasse:

Ersatzgerät Klasse und Beitrag pro Gerät
Tumbler für Haushalt/Einfamilienhaus A: CHF 100; B: CHF 70
Tumbler für Gemeinschaftswaschküche A: CHF 500; B: CHF 400; C: CHF 300
Waschtrockner (Kombigerät) A: CHF 100; B: CHF 70; C: CHF 50
Geschirrspüler A: CHF 70; B: CHF 50
Kühlschrank, Kühl-Gefrierkombination, Gefrierschrank oder Gefriertruhe A: CHF 100; B: CHF 70; C: CHF 50
Dunstabzugshaube A+++: CHF 70; A++: CHF 50; A+: CHF 50

Foodcenter sind von der Förderung für Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen ausgeschlossen. Der Geräteersatz soll den Stromverbrauch senken.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Pro Kalenderjahr werden höchstens 4’000 Geräte gefördert. Wird diese Zahl erreicht, pausiert das Programm; ewl und Topten veröffentlichen dazu einen Hinweis auf ihren Websites. ewl kann das Programm auch jederzeit beenden.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gesuchstellende müssen aus dem Kanton Luzern sein; das neue Gerät muss dort installiert werden. Privatpersonen, Unternehmen und Liegenschaftsverwaltungen sind berechtigt, ebenso Immobilienbesitzer und Baugenossenschaften. Privatpersonen müssen im Kanton wohnen.
  • Wählen Sie ein Gerät mit Topten-Label auf den förderberechtigten Produktlisten und mit einer der oben geförderten Effizienzklassen. Die Klasse steht auf der Energieetikette des Geräts.
  • Das Gerät muss nach dem 1. Januar 2026 und vor dem 31. Dezember 2027 gekauft worden sein. Weichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdatum voneinander ab, zählt das Bestelldatum.
  • Das Gerät muss ein altes Gerät in einer Liegenschaft im Kanton Luzern ersetzen. Neuanschaffungen, etwa beim Kauf von Wohneigentum, sind ausgeschlossen. Bestätigen Sie die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts; es darf in der Schweiz nicht weiterverwendet werden.
  • Sie müssen Zugang zum geförderten Gerät für Stichproben gewähren. Das Recht, die Stromeinsparung des Geräteersatzes anzurechnen, übertragen Sie ausschliesslich an ewl. ewl darf diese Einsparung an sein gesetzliches Einsparziel anrechnen oder das Recht dafür an Dritte übertragen.
  • Das Bundesamt für Energie (BFE) oder seine beauftragte Geschäftsstelle kann die regelkonforme Umsetzung prüfen. Dafür dürfen Daten an diese Stellen weitergegeben werden. Sie behandeln die Daten vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Konformitätsprüfung.
  • Beiträge aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben oder wegen Nichteinhaltung des Reglements können zurückgefordert werden und sind dann zurückzuzahlen. Betroffene Gesuchstellende können auch von weiteren Förderprogrammen ausgeschlossen werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Förderberechtigte Käufe: nach dem 1. Januar 2026 und vor dem 31. Dezember 2027; es zählt das Bestelldatum. Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestelldatum einreichen.[^c4][^c5][^c10]
  • Höchstens 4’000 Geräte pro Kalenderjahr. Bei Erreichen dieser Zahl pausiert das Programm; ewl kann es jederzeit beenden.[^c9]

Prüfen Sie die förderberechtigten Produktlisten auf der Topten-Programmseite. Reichen Sie anschliessend den Online-Förderantrag bei Topten innerhalb von sechs Monaten nach dem Gerätekauf ein; massgeblich ist das Bestelldatum.

Laden Sie eine Rechnung mit Kauf-/Bestelldatum, Hersteller, Modell/Typ und Lieferadresse hoch. Füllen Sie das Gesuch vollständig und korrekt aus: Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt. Es gelten die Beitragssätze und Bedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung.

Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto. Toptens Entscheid über Zusage, Absage und Beitragshöhe ist abschliessend; es gibt keine Beschwerdemöglichkeit.

Offizielle Quellen