10.000 Grüne Dächer

Emschergenossenschaft, LippeverbandDeutschland

50 Euro Zuschuss je Quadratmeter für private Grundstückseigentümer:innen, die im förderfähigen Emscher-Lippe-Gebiet ein Dach begrünen.

Begrüne ein bereits an die Kanalisation angeschlossenes Dach, damit es Regenwasser zurückhält. Dieser Eintrag beschreibt extensive Gründächer mit niedrig wachsenden Pflanzen statt begehbaren Dachgärten. Die überdeckte Grundfläche aller zu begrünenden Dächer auf einem Grundstück muss für die hier beschriebene Förderung unter 200 m² liegen. Du kannst selbst arbeiten oder eine Fachfirma beauftragen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche; darüber hinausgehende Kosten trägst du selbst.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss. Die Pflanzen müssen erkennbar angewachsen sein; eine gerade erst eingesäte Fläche gilt noch nicht als fertiges Gründach. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der zuständige Verband entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die sonst für Regenwassermaßnahmen geltende Mindestfördersumme von 2.000 Euro gilt für dieses vereinfachte Dachverfahren nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Du musst Eigentümer:in des Grundstücks sein. Das Dach muss im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft oder des Lippeverbandes liegen. Beim Lippeverband sind nur beitragspflichtige Kommunen förderfähig. Prüfe die Grundstücksadresse mit der Karte auf der Seite zu den Förderbedingungen. Dieser Eintrag umfasst private Grundstücke mit insgesamt weniger als 200 m² zu begrünender überdeckter Dachgrundfläche; Fenster und Dachaufbauten zählen dabei nicht mit.
  • Das Dach muss bereits an die Kanalisation angeschlossen sein. Der Gründachaufbau muss mindestens 10 cm stark sein oder laut Hersteller mindestens 25 Liter Wasser je m² speichern.
  • Beginne erst nach der Förderzusage. Schon der Kauf von Verbrauchsmaterial für Eigenarbeiten oder die Beauftragung der Bauarbeiten gilt als Beginn; Planungsleistungen zählen nicht dazu. Gesetzlich oder durch Planungsvorgaben vorgeschriebene Dachbegrünungen sind ausgeschlossen, ebenso die Sanierung bestehender Anlagen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Die Maßnahme darf nicht über das NRW-Programm KRIS förderfähig sein.
  • Für dieselben Arbeiten darfst du keine Mittel aus anderen Förderprogrammen beziehen. Eine Kombination für andere Maßnahmen ist möglich. Kosten in Höhe des Zuschusses darfst du weder direkt noch indirekt auf Mieter:innen umlegen.
  • Erhalte und betreibe das Gründach zehn Jahre ab der Fertigstellungsanzeige. Lade alle fünf Jahre ein Foto hoch. Stimme angekündigten Kontrollen des Grundstücks und Daches sowie Drohnenüberflügen zu; Termine werden vorher mit dir vereinbart. Bei einem Verkauf musst du diese Pflichten auf die Erwerber:innen übertragen.
  • Bei einer vorzeitigen Aufgabe der geförderten Nutzung musst du den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Bei zweckwidriger Verwendung oder anderen Verstößen kann der Verband die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern. Ab der Rückforderung fallen grundsätzlich jährlich Zinsen von drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Die Förderung hängt von verfügbaren Mitteln und der Entscheidung des zuständigen Verbandes ab.

Registriere dich im Förderportal von Klima.Werk und stelle dort den Antrag an einem Computer oder Laptop. Halte alle Seiten des aktuellen Niederschlagswassergebührenbescheids, die Dachflächengröße, die Bankverbindung der Eigentümerin oder des Eigentümers und ein aktuelles Foto des unbegrünten Daches bereit. Lade auch den zur Flächenermittlung verwendeten Kartenausschnitt als PDF hoch. Derzeit gibt es keine Antragsfrist.

Warte mit Materialkäufen und der Beauftragung von Bauarbeiten auf die Förderzusage im Portal. Setze die Maßnahme innerhalb von drei Jahren ab dem Monat der Zusage um. In begründeten Fällen kann der Verband die Frist verlängern; beantrage dies schriftlich oder per E-Mail spätestens drei Monate vor Ablauf. Zeige Baubeginn und Fertigstellung dem zuständigen Verband schriftlich oder per E-Mail an. Änderungen an der Art der Baumaßnahme musst du unverzüglich melden, da sie die Förderhöhe beeinflussen können.

Wenn die Pflanzen erkennbar angewachsen sind, fordere die Auszahlung im Portal mit Vorher-/Nachher-Fotos und einer nachvollziehbaren Berechnung der begrünten Fläche an. Bei Fragen zum Antrag hilft der Programmkontakt hallo@klima-werk.de.

Offizielle Quellen