Kredit für erneuerbare Energien (270)

KfWDeutschlandbis zu 150 Mio. EUR

Kredite bis 150 Millionen Euro je Vorhaben für erneuerbaren Strom, Wärme, Netze und Speicher; auch für Auslandsprojekte, wenn der Antragsteller die erforderliche Verbindung zu einem deutschen Unternehmen hat.

Finanzieren Sie die Errichtung, Erweiterung oder den Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien einschließlich Planungs- und Installationskosten. Förderfähig sind unter anderem Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW, Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse, Biogas, Solarthermie und Wärmepumpen. Auch mit erneuerbaren Energien gespeiste Wärme- und Kältenetze sowie Speicher können gefördert werden.

Der Kredit kann außerdem Batterien und andere Stromspeicher, Power-to-X-Anlagen, Lastmanagement sowie intelligente Mess- und Steuerungssysteme finanzieren, die erneuerbare Energien in das Energiesystem integrieren. Nach den jeweiligen Detailregeln sind auch leistungssteigernde Modernisierungen, bestimmte Contracting-Vorhaben und gebrauchte Anlagen förderfähig.

Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 150 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeiten reichen von zwei bis 30 Jahren, mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren zu Beginn. Ihren Zinssatz legt der Finanzierungspartner anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten fest.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Für Vorhaben in Deutschland sind unter anderem natürliche Personen und mehrheitlich private Rechtsträger antragsberechtigt, die gewerblich oder freiberuflich handeln. Der Sitz kann in Deutschland oder im Ausland liegen. Die Regeln umfassen auch bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, selbstständige landwirtschaftliche Tätigkeiten, Contractoren und gemeinnützige Antragsteller. Bund, Länder, Kommunen und die genannten rechtlich unselbstständigen öffentlichen Einrichtungen sind ausgeschlossen.
  • Für ein Vorhaben im Ausland muss der Antragsteller ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, eine ausländische Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens oder ein Gemeinschaftsunternehmen im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer maßgeblichen deutschen Beteiligung von mindestens 25 % sein.
  • Als Privatperson müssen Sie bei einer Investition in Stromerzeugung einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen oder verkaufen. Gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen oder verkaufen.
  • Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms müssen die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Anlagen, die ausschließlich Wärme aus fester Biomasse erzeugen, müssen am Standort unter 7,5 MW Gesamtfeuerungsleistung bleiben.
  • Strom- oder Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen und unmittelbar damit verbundene Speicher sind ausgeschlossen. Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Erhält eine Stromerzeugungsanlage eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung, muss dieser Kredit ohne staatliche Beihilfe vergeben werden. Er darf dann nur mit anderen ebenfalls beihilfefreien KfW-Produkten kombiniert werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Termine noch nicht bekannt

Füllen Sie selbst oder gemeinsam mit einem Finanzierungspartner die elektronische gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) aus. Geben Sie das unterschriebene Dokument einer Bank oder Sparkasse, die den Kreditantrag bei der KfW einreicht. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie eine rechtlich bindende Verpflichtung für das Vorhaben eingehen, etwa einen Kaufvertrag.

Vereinbaren Sie die Sicherheiten und Ihren individuellen Zinssatz mit dem Finanzierungspartner. Beginnen Sie erst, nachdem die KfW die Förderung zugesagt hat und Sie den Kreditvertrag mit diesem Partner abgeschlossen haben.

Offizielle Quellen