Green Start-up
Ein zweijähriger Zuschuss für junge Unternehmen mit innovativen, umweltentlastenden Geschäftsmodellen, vor allem für den Lebensunterhalt des Gründungsteams.
Green Start-up unterstützt Ihr Gründungsteam dabei, ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen aufzubauen und sich ihm in Vollzeit zu widmen. Das Geschäftsmodell muss zu einem DBU-Förderthema passen. Klimabezogene Beispiele sind erneuerbare Energien, Energiespeicherung und die Senkung des Energieverbrauchs in der Industrie. Das Programm umfasst alle förderfähigen Umweltthemen.
Das Unternehmen erhält bis zu 125.000 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss über 24 Monate; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten können übernommen werden. Für den Lebensunterhalt sind höchstens 2.000 € je Person und Monat bei 160 Arbeitsstunden vorgesehen. Bei Teilzeit sinkt der Betrag entsprechend. Sachkosten und Fremdleistungen können ebenfalls gefördert werden, sollen aber den kleineren Teil ausmachen. Bei höheren vertraglichen Bezügen kann sich die DBU in begründeten Fällen bis zur Fördergrenze beteiligen; den verbleibenden Unternehmensanteil müssen Sie nachweisen. Ein regulärer Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt.
Die Auszahlung erfolgt ab dem Förderbescheid in der Regel vierteljährlich. Sie müssen die Mittelverwendung nachweisen sowie Zwischen- und Abschlussberichte einreichen. Die DBU begleitet das Team fachlich und vermittelt Netzwerkkontakte während der zwei Jahre; eine verkürzte Laufzeit ist nicht vorgesehen.
Nach den allgemeinen Förderleitlinien reichen Sie den Schlussnachweis und den Abschlussbericht spätestens drei Monate nach Ende des Vorhabens ein und bewahren Originalbelege fünf Jahre auf. Nicht benötigte oder unrechtmäßig beanspruchte Mittel sind zurückzuzahlen; bei Verstößen gegen Bewilligungsbedingungen oder fehlendem Verwendungsnachweis kann die DBU Mittel zurückfordern.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Ihr Unternehmen darf höchstens fünf Jahre alt sein und muss sich in einer frühen Phase befinden. Auch Gründungsvorhaben und Ausgründungen können sich bewerben, doch spätestens zum Förderbeginn muss das Unternehmen gegründet sein. Personen- und Kapitalgesellschaften einschließlich gemeinnütziger GmbHs (gGmbHs) können förderfähig sein; Vereine sind ausgeschlossen.
- Nach den allgemeinen DBU-Förderleitlinien sollten Bewilligungsempfänger eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Dies betrifft die Betriebsstätte des Unternehmens und ist von dem Ort zu unterscheiden, an dem das geförderte Vorhaben umgesetzt wird.
- Die DBU bewertet Umweltentlastung, Innovation, persönliche Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Ausgeschlossen sind Geschäftsmodelle zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben, zur institutionellen Förderung anderer Einrichtungen statt des Start-ups, ohne Umsetzungsperspektive, zur reinen Investitionsförderung, mit ausschließlicher Grundlagenforschung oder zum Monitoring von Umweltbelastungen.
- Die geförderten Personen konzentrieren sich regelmäßig 40 Stunden pro Woche auf das bewilligte Vorhaben. Begründete Teilzeit, auch mit Fortsetzung eines anderen Arbeitsverhältnisses, ist bei anteilig reduzierter Förderung möglich. Die Beteiligung von Investoren ist grundsätzlich unschädlich.
- Mehrfachförderung und parallele Förderprogramme sind grundsätzlich ausgeschlossen. Erklären Sie schriftlich, welche Fördermittel für teilidentische oder ähnliche Vorhaben beantragt, bewilligt oder geplant sind, damit die DBU prüfen kann, ob und in welcher Höhe sie fördern darf. Eine DBU-Förderung nach dem Ende einer anderen Förderung ist erlaubt.
- Die Förderung zählt grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe. Ein einziger Mitgliedstaat darf einem einzigen Unternehmen insgesamt höchstens 300.000 € solcher Beihilfen innerhalb von drei Jahren gewähren. Mit einer Eigenerklärung zu den einschlägigen bisherigen Beihilfen ermöglichen Sie der DBU die Prüfung dieser Gesamtsumme; nicht jeder Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Durch Kontrolle direkt oder über weitere Unternehmen verbundene Unternehmen werden dabei zusammengezählt. Dazu zählen die Mehrheit der Stimmrechte, das Recht zur Bestellung oder Abberufung der Mehrheit eines Leitungs- oder Aufsichtsgremiums, beherrschender Einfluss durch Vertrag oder Satzung oder eine Vereinbarung über die alleinige Kontrolle der Mehrheit der Stimmrechte.
- Halten Sie die DBU-Förderleitlinien ein. Nach deren allgemeiner Regel werden bereits begonnene Projekte nicht gefördert; ein vorzeitiger Beginn kann ausnahmsweise auf begründeten Antrag zugelassen werden. Informieren Sie die DBU unverzüglich über Unterbrechungen, drohende Insolvenz, weggefallene wirtschaftliche oder ökologische Erfolgsaussichten oder weitere EU-rechtlich relevante Förderung.
- Die allgemeinen Förderleitlinien verlangen außerdem, Ergebnisse des geförderten Vorhabens öffentlich zugänglich zu machen, und geben der DBU ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran. Informieren Sie die DBU über Rechte Dritter an eingereichten Materialien. Für Firmen- oder Produktwerbung mit Förderhinweis oder DBU-Logo benötigen Sie deren ausdrückliche Zustimmung.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
Lesen Sie die Green-Start-up-FAQ und registrieren Sie sich anschließend im DBU-Online-Antragssystem. Reichen Sie einen vollständigen Antrag auf Deutsch ein. Beantworten Sie die Fragen zur Start-up-Skizze, nutzen Sie die Vorlage des Systems für den Arbeits- und Kostenplan und laden Sie die Lebensläufe aller finanziell zu unterstützenden Personen gemeinsam in einer Datei hoch. Ergänzende Unterlagen sind freiwillig; ein Pitch-Deck sollte höchstens 20 Seiten umfassen.
Anträge sind jederzeit möglich. Eine inhaltliche Vorabprüfung bietet die DBU nicht an: Reichen Sie zuerst Ihren Antrag ein und warten Sie die Rückmeldung ab. Fachleute bewerten ihn und entscheiden über ein mögliches Tiefen-Interview. Rechnen Sie mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung; die Auswahl erfolgt im Wettbewerb. Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Entscheidungsrelevante Neuerungen dürfen Sie nur nach vorheriger Absprache nachreichen.