CO2-Minderungsprogramm: sparsame Haushaltsgeräte
Stromkunden erhalten für den Ersatz eines alten Haushaltsgeräts durch ein Neugerät der Effizienzklasse B oder besser insgesamt 50 Euro als Stromgutschrift über fünf Jahre.
Ersetzen Sie eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner, ein Kühl- oder Gefriergerät, einen Elektrobackofen oder eine Geschirrspülmaschine durch ein Neugerät der Energieeffizienzklasse B oder besser. Dieser Eintrag behandelt die Haushaltsgeräteförderung des CO2-Minderungsprogramms.
Die Förderung von 50 Euro wird in fünf jährlichen Raten von jeweils 10 Euro von Ihrer Strom-Jahresrechnung abgezogen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Wenn Sie den Stromliefervertrag innerhalb von fünf Jahren kündigen, endet Ihr Anspruch auf die weitere Förderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sie müssen Bestands- oder Neukunde der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH für mindestens fünf Jahre sein. Kaufen Sie das Neugerät bei einem lokalen Händler oder Installateur aus der Partnerliste des Programms.
Das Gerät muss im Kalenderjahr 2026 gekauft werden. Pro Haushalt und Jahr wird nur ein Gerät gefördert. Das Altgerät muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten und Hersteller sowie Gerätetyp nennen.
Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Nur im Kalenderjahr 2026 gekaufte Geräte sind förderfähig. Die Mittel sind begrenzt; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Füllen Sie den Antrag für Haushaltsgeräte aus, einschließlich der Angaben zu Alt- und Neugerät sowie zur Entsorgung des Altgeräts. Fügen Sie eine Rechnungskopie bei, unterschreiben Sie den Antrag und lassen Sie ihn vom Händler unterschreiben und abstempeln.
Reichen Sie den Antrag bei der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, Nürnberger Straße 19/21, 91710 Gunzenhausen ein. Ansprechpartnerin ist Frau Schmidl unter 09831 8004-198 oder mail@swg-gun.de.