Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung

Stadt HeinsbergDeutschland

Zuschüsse für Menschen mit Erstwohnsitz in Heinsberg, die Dächer oder Fassaden an Gebäuden im Stadtgebiet begrünen.

Die Dach- und Fassadenbegrünung ist ein Förderbereich des städtischen Programms für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Sie soll unter anderem die sommerliche Hitzebelastung rund um Gebäude verringern.

Die Stadt zahlt einmalig 25 € je m² extensiver Dachbegrünung oder 15 € je m² Fassadenbegrünung, jeweils höchstens 1.000 € pro Gebäude. Pro Gebäude ist nur ein Antrag möglich. Bei extensiven Gründächern entsteht eine dauerhaft zusammenhängende Pflanzendecke, insbesondere mit trockenangepassten Bodendeckern. Förderfähig sind Planung, Material und Ausführung ab der Oberkante der Dachabdichtung einschließlich Pflanzen sowie Wurzelschutz bei bestehenden Dächern. Bei Fassaden zählen etwa Rankhilfen, Begrünungssysteme, Pflanzen und Bewässerung dazu.

Pro Haushalt und Jahr ist ein Antrag für Dach- und Fassadenbegrünung möglich. Im gesamten Programm gilt eine Obergrenze von 2.650 € je Haushalt und Jahr. Als Haushalt gelten Menschen, die unter einer Anschrift zusammenleben und eine wirtschaftliche Einheit bilden, sowie allein wohnende und wirtschaftende Personen. Bei Anschaffungskosten unter 150 € gibt es keine Förderung. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Andere Förderungen dürfen nur kombiniert werden, wenn deren Programme dies zulassen. Die Stadt prüft die Verträglichkeit nicht und haftet nicht für wegfallende oder gekürzte andere Fördermittel.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen eine Privatperson mit Erstwohnsitz in Heinsberg sein; das Gebäude muss im Stadtgebiet liegen. Bestandsgebäude und Neubauten kommen infrage. Sie müssen Eigentümer sein, ein entsprechendes Recht am Grundstück haben, etwa ein Erbbaurecht, das Bauen auf fremdem Grundstück erlaubt, oder als Mieter die Zustimmung des Eigentümers besitzen. Nichteigentümer müssen ihre Berechtigung auf Verlangen nachweisen.
  • Ein extensives Gründach braucht mindestens 5 m² Nettovegetationsfläche und mindestens 5 cm Substrat, also die Schicht, in der die Pflanzen wachsen. Fassadenbegrünung muss an der Wand befestigt sein (wandgebunden), mindestens 3 m² Nettovegetationsfläche umfassen und an einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude liegen.
  • Beginnen Sie erst nach dem schriftlichen Zuwendungsbescheid. Schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn. Gesetzlich, im Bebauungsplan oder durch eine Baugenehmigung vorgeschriebene Begrünungen, Pflege- und Unterhaltsarbeiten sowie bloße Pflanzkübel sind ausgeschlossen.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude benötigen Sie die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Sie tragen die Verantwortung für Statik, Brandschutz, rechtliche Zulässigkeit und weitere notwendige Genehmigungen.
  • Pflegen und erhalten Sie die Begrünung fünf Jahre nach Fertigstellung. Die Zweckbindung, also die Pflicht zur weiteren Nutzung der geförderten Begrünung für ihren Förderzweck, beginnt laut Richtlinie mit der Auszahlung. Ermöglichen Sie vereinbarte Ortsbesichtigungen. Bei einem Verkauf müssen Sie alle Förderpflichten auf die Rechtsnachfolger übertragen; Sie bleiben für Rückzahlungen haftbar. Bei Pflicht- oder Richtlinienverstößen kann die Stadt den Zuschuss vollständig zurückfordern.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind fortlaufend bis zur Ausschöpfung der Fördermittel möglich; kein Rechtsanspruch.

Laden Sie den Antrag für Dach- und Fassadenbegrünung herunter und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie ihn mit den Unterlagen an klimaschutz@heinsberg.de oder reichen Sie ihn bei Stadt Heinsberg, Klimaschutzmanagement, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg ein. Anträge sind seit dem 1. April 2026 fortlaufend möglich, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Fügen Sie einen Eigentums- oder Erbbaurechtsnachweis, gegebenenfalls eine Vollmacht des Vermieters, einen Lageplan, bei Bestandsgebäuden ein Foto des Daches oder der Fassade sowie ein verbindliches Angebot oder Leistungsverzeichnis eines Fachbetriebs bei, das eine ausreichende Prüfung ermöglicht. Bei Denkmälern kommt die erforderliche Erlaubnis hinzu. Unvollständige oder mangelhafte Anträge müssen innerhalb von drei Monaten vervollständigt werden, sonst werden sie abgelehnt.

Setzen Sie die Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum des Zuwendungsbescheids um. Melden Sie den Abschluss unverzüglich schriftlich oder per E-Mail und legen Sie eine auf Sie ausgestellte Schlussrechnung, einen Beleg oder Lieferschein sowie ein Foto der Begrünung vor. Wenn alle Nachweise vorliegen, überweist die Stadt den Zuschuss auf das im Antrag genannte Konto.

Offizielle Quellen