Heizungsförderung für private Eigentümer – Wohngebäude

KfWDeutschland

30–80 % Zuschuss für private Eigentümer, die in einem bestehenden Wohngebäude in Deutschland die Heizung ersetzen oder es an ein Gebäude- oder Wärmenetz anschließen.

Gefördert werden effiziente Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Zu den förderfähigen Kosten können auch Fachplanung, notwendige Begleitarbeiten und eine provisorische Heizung nach einem Ausfall gehören.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Boni sind insgesamt bis zu 80 % möglich. Maßgeblich sind unter anderem die Selbstnutzung, die ausgetauschte Heizung, das zu versteuernde Haushaltseinkommen und ob ein Kind im Haushalt lebt, das die Voraussetzungen für den entsprechenden Bonus erfüllt. Für Anträge vor dem 1. Februar 2027 werden für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro Kosten berücksichtigt; für weitere Wohneinheiten gelten eigene Beträge. Danach sinkt die Kostengrenze für die erste Wohneinheit jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Private Eigentümer können den Antrag sowohl für vermietete als auch für selbst genutzte Einfamilienhäuser stellen.

Antragsberechtigt sind private, im Grundbuch eingetragene Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses in Deutschland sowie Wohnungseigentümer, die die Heizung in ihrer eigenen Wohnung ersetzen. Für gemeinschaftliche Heizungen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Antrag stellen. Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine juristische Person als Eigentümer eingetragen, ist stattdessen das Förderprodukt für Unternehmen zu nutzen. Ein bloßes Nießbrauchrecht berechtigt nicht zur Antragstellung.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das Vorhaben muss die Energieeffizienz oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen. Beim Einbau ist das gesamte Heizungsverteilungssystem zu optimieren. Eigenbauanlagen, Prototypen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Teilen sind ausgeschlossen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Beauftragen Sie zuerst eine zugelassene Energieeffizienz-Fachperson oder ein Fachunternehmen für Heizungen mit der Bestätigung zum Antrag (BzA). Schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der die Ausführung bereits von der Förderzusage der KfW abhängig macht und das geplante Fertigstellungsdatum nennt. Stellen Sie anschließend selbst den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Dafür benötigen Sie die 15-stellige BzA-ID.

Offizielle Quellen