Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (269)

KfWDeutschland25 Mio. EUR und mehr

Kredite ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen für Unternehmen sowie berechtigte öffentliche und gemeinnützige Antragsteller, die in klimafreundlichen Verkehr in Deutschland investieren.

Programm 269 ist die Individualvariante des Investitionskredits Nachhaltige Mobilität. Sie können damit beispielsweise batterieelektrische Pkw und Transporter, öffentliche oder nicht öffentliche Ladepunkte mit Netzanschlüssen sowie weitere förderfähige Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeuge und digitale Mobilitätssysteme finanzieren.

Der Kredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten decken. Die Mehrwertsteuer ist nur mitfinanzierbar, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sie vereinbaren eine Laufzeit von 4 bis 30 Jahren, einen Tilgungsplan und eine Zinsbindung für höchstens die ersten 20 Jahre. Sie zahlen den Kredit mit Zinsen über Ihren Finanzierungspartner zurück. In vereinbarten tilgungsfreien Anfangsjahren zahlen Sie weiterhin Zinsen.

Ihr Finanzierungspartner legt den Zinssatz anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sicherheiten für den Kredit fest. Sie müssen den Kredit durch Vermögenswerte oder Garantien gegen einen Zahlungsausfall absichern. Art und Umfang dieser Sicherheiten vereinbaren Sie mit dem Finanzierungspartner. Programm 269 bietet ausschließlich einen Zinssatz ohne staatliche Zinsbeihilfe oberhalb des EU-Referenzzinssatzes. Bei vorzeitiger Rückzahlung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Für noch nicht abgerufene Beträge werden ab zwölf Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach der KfW-Zusage monatlich 0,15 % Bereitstellungsprovision berechnet.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das Vorhaben muss in Deutschland liegen. Natürliche Personen, mehrheitlich privat gehaltene Unternehmen und rechtsfähige Personengesellschaften können für eine bestehende oder neu aufgenommene gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beantragen. Ihr Unternehmenssitz darf in Deutschland oder im Ausland sein.
  • Gewerblich tätige Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sind berechtigt, wenn Kommunen und/oder Bundesländer insgesamt mindestens 50 % halten und die kommunale Beteiligung mindestens 25 % beträgt. Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts benötigen einen mehrheitlich kommunalen Hintergrund. Gemeinnützige Antragsteller müssen die Körperschaftsteuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt nachweisen.
  • Das unmittelbar von der KfW refinanzierte Kreditinstitut darf während der gesamten Kreditlaufzeit direkt oder indirekt höchstens 25 % am geförderten Unternehmen halten.
  • Investitionen müssen die technischen Anforderungen des Programms erfüllen. Beispielsweise müssen Pkw und leichte Fahrzeuge zur Personenbeförderung CO₂-Abgasemissionen von null aufweisen. Für andere Fahrzeugkategorien gelten eigene Grenzen und Ausnahmen in Teil A der technischen Anlage.
  • Datengesteuerte Mobilitätslösungen müssen mehr Verkehrsemissionen einsparen, als das digitale System verursacht. Sie dürfen weder den motorisierten Individualverkehr erhöhen noch Fuß- und Radverkehr oder öffentlichen Verkehr benachteiligen. Infrastruktur soll zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden und grundsätzlich nicht zulasten bestehender Infrastruktur für Fuß-, Rad- oder öffentlichen Verkehr gehen. Eine Ausnahme setzt eine sorgfältige Prüfung voraus, nach der die positiven Umwelteffekte überwiegen.
  • Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Leasing und Mietkauf. Das gilt auch für Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, Unternehmen und ihren Gesellschaftern, Ehegatten oder Lebenspartnern, im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen sowie für den Erwerb eigener Anteile und die Umgehung dieser Ausschlüsse.
  • Leichte Güterfahrzeuge und Fahrzeuge der Klasse L, beispielsweise Elektro-Motorroller, sind ausgeschlossen, wenn sie ausschließlich für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind. Bei den Güterzügen, schweren Nutzfahrzeugen und Frachtschiffen der technischen Anlage gilt der Ausschluss für Fahrzeuge, die für diesen Transport bestimmt sind, sowie für Maßnahmen an solchen Fahrzeugen. Infrastruktur für den Transport oder die Lagerung fossiler Brennstoffe ist ebenfalls ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben muss deutsches Umwelt- und Sozialrecht, die KfW-Ausschlussliste und die Sektorleitlinien für Öl und Erdgas einhalten. Sie dürfen Förderungen im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen kombinieren. Förderkredite, Zuschüsse und Zulagen dürfen zusammen Ihre Aufwendungen nicht übersteigen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vor Beginn über einen Finanzierungspartner beantragen. Die Bewilligung hängt von verfügbaren Mitteln ab.

Beantragen Sie den Kredit vor Vorhabenbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, etwa Ihrer Bank. Wählen Sie im gBzA-Center der KfW Programm 269 und geben Sie die Vorhabendaten ein. So erstellen Sie die erforderliche gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA). Unterschreiben Sie das Dokument und reichen Sie es beim Finanzierungspartner ein.

Stimmen Sie die benötigten Angaben und Unterlagen mit diesem Partner ab. Kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission müssen die entsprechende Selbsterklärung einreichen. Das Programm verlangt außerdem die Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“ mit den für die Förderung maßgeblichen Angaben und einen Mittelverwendungsnachweis.

Nach der KfW-Zusage können Sie den Kreditvertrag abschließen, das Geld abrufen und starten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Weisen Sie Ihrem Finanzierungspartner nach Fertigstellung unverzüglich die ordnungsgemäße Mittelverwendung nach, grundsätzlich spätestens 24 Monate nach vollständiger Auszahlung. Sie können mit Begründung eine Fristverlängerung beantragen; diese wird nicht automatisch gewährt. Für Einzelvorhaben mit gesonderten Anträgen ist jeweils ein eigener Verwendungsnachweis erforderlich. Bestätigen Sie außerdem die Einhaltung der technischen Anforderungen des Programms.

Offizielle Quellen