KLIMOPASS-Zuschüsse für die Klimaanpassungsplanung
Zuschüsse für Kommunen in Baden-Württemberg, die externe Unterstützung für bestehende Klimaanpassungskonzepte oder detaillierte lokale Klimaanalysen benötigen.
Dieser Eintrag umfasst zwei strategische Förderwege von KLIMOPASS. Sie können ein Dienstleistungsunternehmen für höchstens zwei Jahre beauftragen, um Maßnahmen aus einem bestehenden kommunalen Klimaanpassungskonzept vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise die Konkretisierung der Maßnahmen, die Abstimmung mit beteiligten Akteursgruppen und die Suche nach Fördermitteln.
Alternativ können Sie eine modellgestützte Klimaanalyse für kleinräumige Gebiete erstellen lassen. Sie muss erheblich über die landesweiten Analysen hinausgehen und als Grundlage für die kommunale Planung dienen. Neben den heutigen Verhältnissen muss sie mindestens ein Zukunftsszenario des Weltklimarats IPCC berücksichtigen, und zwar ein mittleres oder ein Hochemissionsszenario. Auch die Wirkung möglicher Anpassungsmaßnahmen kann modelliert werden. Ein digitaler Zwilling, also ein digitales Modell des untersuchten Gebiets, ist förderfähig, wenn die Klimaanpassung ein zentrales Element ist.
Beide Förderwege übernehmen 70 Prozent der förderfähigen Kosten des Dienstleistungsunternehmens. Der Zuschuss beträgt mindestens 4.000 Euro und höchstens 30.000 Euro je Antrag.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. Auch Zusammenschlüsse von Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können diese nicht-investiven Förderwege nutzen.
- Kommunen müssen beim Umweltministerium die unterstützende Erklärung zum Klimapakt des Landes abgeben. Damit verfolgen sie das Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis spätestens 2040.
- Die Maßnahmen müssen freiwillig sein. Gesetzlich oder öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen, etwa eine Auflage in einer Baugenehmigung oder eine Ausgleichsverpflichtung, sind ausgeschlossen. Im geförderten Vorhaben darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausgeübt werden; eine kommerzielle Tätigkeit wird über diese Zuschüsse nicht unterstützt.
- Stellen Sie den Antrag vor dem Beginn der Umsetzung und vor rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsverträgen. Planung, statische Prüfung und Ausschreibung sind vorher erlaubt. Nach Antragstellung können Sie Aufträge vergeben und beginnen, tragen dabei aber selbst das Risiko und haben keinen Anspruch auf Förderung.
- Eine Kombination mit anderen Programmen zur Förderung derselben Klimaanpassungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
- Beauftragen Sie keine Personen oder Organisationen, von denen bekannt oder offensichtlich ist, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung handeln. Ausgenommen ist eine Zusammenarbeit zum Zweck der Extremismusprävention.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Anträge können eingereicht werden. Die Mittelvergabe richtet sich nach dem Eingang vollständiger elektronischer Anträge; bei Mittelausschöpfung kann das Programm oder ein einzelner Förderweg vorzeitig schließen.[^c14][^c8][^c15]
Reichen Sie den Antrag elektronisch bei der L-Bank über das auf ihrer Programmseite verlinkte KLIMOPASS-Onlineformular ein. Geben Sie die voraussichtlichen förderfähigen Gesamtkosten an und bestätigen Sie Ihren Eigenanteil durch eine Eigenerklärung. Bei einem gemeinsamen Antrag übernimmt eine Kommune die Federführung und die Abwicklung mit der L-Bank. Bestätigen Sie schriftlich, dass die beteiligten Kommunen die Zusammenarbeit vereinbart haben.
Vollständige Anträge werden nach dem Datum ihres elektronischen Eingangs berücksichtigt. Bewilligungen hängen von den verfügbaren Mitteln ab. Bei vorzeitiger Mittelausschöpfung kann das Ministerium das Programm oder einzelne Förderwege schließen; Änderungen werden auf seiner Internetseite bekanntgegeben.
Beginnen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel höchstens zwei Jahre. Verwenden Sie die Mittel wirtschaftlich für die bewilligten Maßnahmen. Eine Umwidmung auf andere Maßnahmen braucht die ausdrückliche Zustimmung der L-Bank. Beachten Sie bei der Beauftragung die kommunalen Vergabevorschriften.
Ab 25.000 Euro Gesamtförderung soll nach der Auftragsvergabe ein Zwischenabruf von 50 Prozent mit einem Zwischennachweis erfolgen. Die Schlusszahlung erhalten Sie, nachdem die L-Bank den Verwendungsnachweis anerkannt hat. Reichen Sie diesen spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums mit den Formularen der L-Bank ein: Gesamtsumme der förderfähigen Sachkosten, bewilligter Förderbetrag, beantragte Auszahlung sowie ein Link zum jeweiligen Fachkonzept beziehungsweise zur Klimaanalyse und ein Kurzbericht.
Melden Sie dem Zuwendungsgeber unverzüglich Änderungen an Zweck, Kosten, Finanzierung oder der Möglichkeit, das Vorhaben abzuschließen, weitere Fördermittel und den Fall, dass ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von drei Monaten für förderfähige Ausgaben verwendet werden können. Niedrigere Kosten oder höhere Einnahmen können, ohne Änderungen der Eigenmittel zu berücksichtigen, den Zuschuss anteilig verringern, wenn die Kürzung mehr als 2.500 Euro beträgt. Eine Überfinanzierung wird gesondert abgezogen. Prüfen Sie steuerliche Folgen selbst; Änderungen dieser Folgen erhöhen den Zuschuss nicht.
Halten Sie die Förderunterlagen während der im Bescheid festgelegten Aufbewahrungsfrist bereit. Wirken Sie an der Programmevaluierung mit und erteilen Sie auf Verlangen bis fünf Jahre nach Projektabschluss Auskünfte, legen Sie Unterlagen vor und gewähren Sie Zugang. Wesentlich falsche oder unvollständige Angaben, zweckwidrige Verwendung und Verletzungen der Bescheidpflichten können Rückforderungen und gesetzliche Zinsen auslösen. Auch eine verspätete Verwendung ausgezahlter Beträge kann zu Zinsen führen.