Kraftwerk Kloten — Photovoltaikförderung für Bestandsgebäude
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten von der Stadt Kloten bis zu CHF 15’000 für Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden, auch bei selbst organisierten Projekten.
Für eine Photovoltaikanlage auf einem bestehenden Gebäude in Kloten können Sie einen städtischen Beitrag erhalten. Die Stadt zahlt einen Grundbeitrag von CHF 4’400 und einen Leistungsbeitrag in Höhe von 100 % der Einmalvergütung des Bundes (Pronovo). Insgesamt beträgt der städtische Beitrag höchstens CHF 15’000 pro Assekuranz-Nummer, also pro Gebäudeversicherungsnummer. Pro Nummer wird nur einmal eine Förderung ausgerichtet. Der städtische Beitrag kommt zur Einmalvergütung des Bundes hinzu; er deckt nicht automatisch sämtliche Installationskosten.
Auch wenn Sie die Installation selbst organisieren, können Sie die städtische Förderung beantragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer und errichten eine Photovoltaikanlage auf einem bestehenden Gebäude in Kloten.
- Die Anlage muss mindestens 2 Kilowatt Peak (kWp), also Nennspitzenleistung, haben und das Förderverfahren für die Einmalvergütung des Bundes bei Pronovo erfolgreich durchlaufen.
- Laut Abnahmeprotokoll muss die Anlage zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2026 erstellt worden sein.
- Pro Assekuranz-Nummer ist nur eine städtische Förderung möglich. Die Mittel sind begrenzt; die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der definitiven Bundesverfügung bei der Stadt.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2027
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Für Anlagen ab 2 kWp auf bestehenden Gebäuden in Kloten.
- Die Anlage muss laut Abnahmeprotokoll zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2026 erstellt worden sein.
- Die definitive Pronovo-Verfügung muss bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Die begrenzten Mittel werden nach Eingang dieser Verfügung bei der Stadt vergeben.
Beantragen Sie die Einmalvergütung des Bundes bei Pronovo. Sobald die definitive Verfügung vorliegt, senden Sie diese an raum-umwelt@kloten.ch, um Ihre selbst organisierte Anlage bei der Stadt Kloten zur Förderung anzumelden. Das Gesuch muss spätestens am 31. Dezember 2027 eingehen; die frühere Frist für die Erstellung der Anlage gilt weiterhin. Die Abteilung Raum und Umwelt prüft das Gesuch und entscheidet abschliessend über den Förderbeitrag.