Energiekredit Gebäude

LfA Förderbank BayernDeutschlandbis zu 20 Mio. EUR

Ein ergänzender Kredit für Unternehmen und Freiberufler, die gewerbliche Gebäude in Bayern energetisch verbessern und dafür einen Bundeszuschuss oder ein Bundesdarlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.

Finanziert werden energetische Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden oder Gebäudeteilen. Dazu gehören etwa Dämmung, Fenster und Gebäudetechnik sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung. Das Vorhaben muss eine BAFA- oder KfW-Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Diese Förderung muss ein Investitionszuschuss oder ein Darlehen mit Tilgungszuschuss sein, der den zurückzuzahlenden Betrag verringert. BAFA oder KfW prüfen die Standards und anerkannten Kosten des jeweiligen Bundesprogramms; der LfA-Kredit ergänzt diese Förderung.

Der Kredit deckt höchstens die anerkannten Kosten abzüglich des BEG-Zuschusses oder -Darlehens, maximal 20 Millionen Euro je Vorhaben. Nach EEG oder KWKG geförderte Vorhabensteile und Grundstückskäufe sind ausgeschlossen.

Die Hausbank zahlt den Kredit aus; Sie zahlen ihn mit Zinsen zurück. Standardlaufzeiten reichen von fünf bis zwanzig Jahren, mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren; Zinsen bleiben zahlbar. Verkürzte ganzjährige Laufzeiten ab drei Jahren und mindestens ein tilgungsfreies Jahr können beantragt werden. Die Hausbank vereinbart den Zinssatz innerhalb der LfA-Grenzen anhand Ihrer Bonität und Sicherheiten; maßgeblich sind die Konditionen bei LfA-Zusage. Zinsen, Tilgung und gegebenenfalls Bereitstellungsprovision werden vierteljährlich fällig. Nach sechs Monaten ab Zusage kostet der nicht abgerufene Betrag 2% Bereitstellungsprovision pro Jahr. Die übliche Abruffrist endet einen Monat vor Tilgungsbeginn; bei verbürgten Krediten endet sie sechs Monate nach Zusage.

Weitere öffentliche Finanzierung ist innerhalb der Beihilfegrenzen möglich. Dabei zählt der Zinsvorteil, nicht die gesamte Kreditsumme: Bei KMU-Investitionsbeihilfen gelten 20% der beihilfefähigen Kosten für kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) und 10% für mittlere Unternehmen sowie höchstens 8,25 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben. Bei De-minimis darf ein einziges Unternehmen im betreffenden Mitgliedstaat innerhalb von drei rollierenden Jahren insgesamt 300.000 Euro Beihilfe erhalten. Wird der LfA-Zinsvorteil auf die BEG-Förderquote angerechnet, muss bei einer Gesamtquote über 60% die Förderung reduziert werden.

Laut Finanzierungsplan sollen zuerst Eigenmittel, dann öffentliche Zuschüsse, anschließend zinsverbilligte und zuletzt sonstige verzinsliche Darlehen eingesetzt werden. Rufen Sie Geld nur ab, soweit Sie es innerhalb von vier Monaten für förderfähige Zahlungen benötigen. Nicht rechtzeitig verwendbare Beträge müssen unverzüglich zurückgezahlt werden und können später erneut abgerufen werden; verspätete Verwendung führt zu zusätzlichen Zinsen. Halten Sie den genehmigten Investitions- und Finanzierungsplan ein. Die Hausbank muss Kostensteigerungen über 20% zustimmen, soweit sie nicht aus Eigenmitteln finanziert werden, ebenso Gesamteinsparungen über 10% oder 10.000 Euro sowie Einsparungen über 20% bei Einzelansätzen, die für Mehrkosten anderer Ansätze verwendet werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Eingang der letzten Rechnung vorzulegen. Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Nachweises aufzubewahren, gegebenenfalls länger nach anderen Vorschriften. Für beihilferelevante Unterlagen gilt eine zehnjährige Frist ab Beihilfegewährung.

Sinken die förderfähigen Kosten oder steigen andere öffentliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, kann die Hausbank den Kredit kürzen oder Rückzahlung mit rückwirkenden Mehrzinsen verlangen. Eine Kürzung wegen Kostensenkung entfällt, wenn diese höchstens 10% und höchstens 10.000 Euro beträgt. Vorzeitige Rückzahlung erfordert grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung. Teilrückzahlungen sollen mindestens zwei planmäßige Raten erreichen und werden gewöhnlich auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zweckwidrige Verwendung, falsche oder unvollständige Angaben, fehlender Verwendungsnachweis, verschlechterte Vermögensverhältnisse oder weggefallene Fördervoraussetzungen können sofortige Kündigung, Entschädigung und Mehrzinsen auslösen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Unternehmen und Freiberufler benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern; der Investitionsort muss ebenfalls in Bayern liegen. Der Gruppenumsatz darf 500 Millionen Euro jährlich nicht übersteigen. Mitgerechnet werden verbundene Unternehmen bei direkter oder indirekter Beteiligung über 50% und Unternehmen im formellen Konzernverhältnis; Innenumsätze können herausgerechnet werden.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein; das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung beginnen können. Ist die Finanzierungshilfe angesichts von Vermögen, Ertrag oder Vorhaben wirtschaftlich unerheblich, gibt es keine Förderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; verfügbare Haushaltsmittel sind Voraussetzung.
  • Die übliche KMU-Investitionsbeihilfe unterstützt neue oder erweiterte Betriebsstätten, neue Produkte oder Dienstleistungen oder grundlegende Änderungen des betreffenden Produktions- oder Dienstleistungsprozesses. KMU haben weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme, unter Einbeziehung verbundener und Partnerunternehmen. Reine Ersatzinvestitionen zählen nicht als KMU-Investition. Reine Modernisierung oder Rationalisierung ist stattdessen auf De-minimis-Basis möglich. Kosten, die als laufender Aufwand behandelt statt als Vermögenswert in der Bilanz erfasst werden oder nicht so erfasst werden können, erfordern ebenfalls De-minimis, wenn ihre Summe die BEG-Förderung übersteigt.
  • Langfristig vermietete gewerbliche Immobilien sind möglich, wenn der Investor sie während der Kreditlaufzeit ausschließlich gewerblichen oder freiberuflichen Nutzern mit höchstens 500 Millionen Euro Gruppenumsatz zur Verfügung stellt. Investor und Nutzer müssen die Antragsvoraussetzungen erfüllen. Private Kapitalanlagen, nur für die Vermietung angemeldete Gewerbebetriebe sowie Leasing und Mietkauf sind ausgeschlossen. Wenn eine Besitzgesellschaft die Immobilie hält und ein anderes Unternehmen sie für seinen Betrieb nutzt (Betriebsaufspaltung), können bei folgenden Eigentumsverhältnissen auch natürliche Personen vermieten: dieselben Personen müssen auf beiden Seiten zusammen mindestens 50% halten; alternativ gilt dies für unterschiedliche Eigentümer, die Ehe- oder Lebenspartner sind, oder Eltern/Schwiegereltern und Kinder einschließlich deren Ehe- oder Lebenspartner auf beiden Seiten.
  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Umweltschäden durch Verstöße gegen Umweltvorschriften sowie unerfüllte EU-Beihilferückforderungen schließen eine Förderung aus. Bei KMU-Investitionsbeihilfen gelten die EU-Kriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten, etwa durch Verluste aufgezehrtes Grund-/Stammkapital oder Eigenmittel von mehr als der Hälfte, Insolvenz oder offene Rettungs-/Umstrukturierungsbeihilfen; die Kapitalverlusttests gelten nicht für KMU unter drei Jahren. Bei De-minimis schließen Insolvenz oder Voraussetzungen für eine Gläubigerinsolvenz aus; große Unternehmen benötigen mindestens Rating B−.
  • Primäre Landwirtschaft und primäre Fischerei/Aquakultur sowie exportbezogene Beihilfen und Beihilfen mit Vorrang heimischer vor eingeführten Waren sind ausgeschlossen. Fischerei/Aquakultur ist bei KMU-Investitionsbeihilfen ausgeschlossen; Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher oder Fischereiprodukte kann über allgemeines De-minimis gefördert werden. Die LfA-Ausschlussliste gilt zusätzlich, darunter Menschenrechtsverletzungen, kontroverse Waffen, bestimmte Schadstoffe und Umweltschäden, bestimmte Atom- und fossile Energieaktivitäten, Prostitution/Pornografie, Glücksspiel und Tabakanbau/-verarbeitung. Die dort geregelten technischen Ausnahmen gelten weiterhin.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vor Vorhabensbeginn über die Hausbank beantragen. Vor Abruf sind der BAFA-/KfW-Investitionszuschuss oder das Darlehen mit Tilgungszuschuss sowie die förderfähigen Kosten nachzuweisen.

Beantragen Sie den Kredit vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse mit Vordruck 100. LfA arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags, einschließlich verbindlicher Bestellungen. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen zählen nicht dazu; ein vorheriger Grundstückskauf schadet bei einem wirtschaftlich selbstständigen Investitionsvorhaben normalerweise nicht.

Vor Auszahlung benötigt die Hausbank den Nachweis des BAFA-/KfW-Investitionszuschusses oder Darlehens mit Tilgungszuschuss sowie der förderfähigen Kosten. Bei De-minimis ist diese Grundlage im Vordruck 100 anzugeben und die Erklärung 120 beizufügen. Die Hausbank prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an LfA weiter; LfA entscheidet über die Zusage.

Offizielle Quellen