Zuschuss für Regenwasserzisternen

Gemeinde LotteDeutschland

Volljährige Hauseigentümer mit Hauptwohnsitz in Lotte erhalten 150 € je vollem Kubikmeter für eine neue unterirdische Gartenzisterne mit 3–5 m³ Speicher.

Mit einer unterirdischen Zisterne sammeln Sie Regenwasser für die Gartenbewässerung und sparen Trinkwasser. Dieser Eintrag umfasst reine Gartenzisternen mit 3–5 m³: Der einmalige Zuschuss beträgt 150 € je vollem Kubikmeter, also 450 € bei 3 m³ und 750 € bei 5 m³.

Eine Kombination mit Zuschüssen und Förderkrediten anderer Geber ist möglich. Die Gemeinde entscheidet nach Ermessen im Rahmen des jährlichen Budgets von 10.000 €; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen eine volljährige Privatperson mit Hauptwohnsitz in Lotte sein. Das bebaute Grundstück für die Zisterne muss Ihnen gehören und in Lotte liegen. Erbpachtgrundstücke und im Bau befindliche Neubauvorhaben zählen dazu. Gewerbebetriebe, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Genossenschaften, Schulen, Kindergärten und eingetragene Vereine sind ausgeschlossen.

  • Der hier beschriebene Förderweg gilt für neue unterirdische Zisternen mit 3–5 m³ zur Gartenbewässerung. Bestehende Anlagen sind ausgeschlossen. Stellen Sie den Antrag vor der Auftragserteilung und beginnen Sie erst nach der Bewilligung mit dem Einbau.
  • Filtern Sie das Regenwasser vor Eintritt in den Speicher. Trink- und Regenwasserleitungen müssen nach DIN vollständig getrennt sein. Offene Regenwasserzapfstellen brauchen ein Schild „Kein Trinkwasser“. Ein Überlauf zum öffentlichen Regen- oder Schmutzwasserkanal und eine Rückstausicherung des Gebäudes sind vorgeschrieben.
  • Für die Gartennutzung gilt die Befreiung vom Zwang zur Nutzung des öffentlichen Wassernetzes allgemein als erteilt, sofern die Systeme vorschriftsmäßig getrennt sind. Erforderliche Bau- und Betriebsgenehmigungen bleiben notwendig. Lassen Sie die Gemeinde oder den Wasserversorger die ordnungsgemäße Durchführung nach vorheriger Anmeldung vor Ort prüfen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag vor Auftragserteilung; Baubeginn erst nach Bewilligung. Die Förderung endet, sobald das Jahresbudget von 10.000 € verbraucht ist.

Senden Sie das unterschriebene Antragsformular mit einem Angebot für die Anlage unter dem Stichwort „Förderung Zisterne“ an Gemeinde Lotte, Fachbereich Bauverwaltung/Umwelt, Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte, oder an wilm-chemnitz@lotte.de. Vollständige, prüffähige Anträge werden nach Eingang im Rahmen der verfügbaren Mittel berücksichtigt.

Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie beginnen. Die Anlage muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Bewilligung fertiggestellt sein. Informieren Sie die Gemeinde schriftlich über eine Verzögerung. Fotografieren Sie die offene Baugrube. Reichen Sie nach betriebsfertiger Errichtung das Foto, die Schlussrechnung und den Zahlungsnachweis ein; danach wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt. Das Formular weist auf eine mögliche Rückforderung unter den in der Förderrichtlinie genannten Umständen hin.

Offizielle Quellen