Grünes Zuhause

Stadt MarkkleebergDeutschland

Zuschüsse für Eigentümer, Mieter und kleine Unternehmen, die in Markkleeberg Dächer oder Fassaden begrünen oder versiegelte Flächen in Grünflächen umwandeln.

Begrünen Sie das Dach eines Bestandsgebäudes, auch in Verbindung mit Solarthermie oder Photovoltaik, oder dessen Fassade mit boden- oder wandgebundenen Systemen. Beim Dach sind Planung, Material, Bau und Pflanzen ab der Oberkante der Dachabdichtung förderfähig. Bei Fassaden zählen unter anderem Rankhilfen, Begrünungssysteme, Pflanzen, notwendige Entsiegelung, Bodenaufbereitung oder Bodenaustausch und Bewässerung dazu.

Sie können außerdem versiegelte Flächen oder Schottergärten zurückbauen und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünen. Die Entsiegelungsfläche muss mindestens 10 m² betragen. Entsorgung und Neubepflanzung sind förderfähig.

Der einmalige Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € für Dachbegrünung, 1.000 € für Fassadenbegrünung und 2.000 € für Entsiegelung und Hofbegrünung. Die Grenzen gelten jeweils für die betreffende Maßnahme; pro Fördergegenstand ist nur ein Antrag möglich. Die Bewilligung setzt verfügbare Haushaltsmittel und einen Mehrheitsbeschluss des Klimabeirats voraus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das Grundstück muss in Markkleeberg liegen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Personen mit einem dinglichen Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder Wohnrecht sowie Eigentümergemeinschaften. Mieter, Interessengruppen und Vereine benötigen die Einverständniserklärung des Eigentümers. Der Schwerpunkt liegt auf Privatpersonen und kleinen Unternehmen.
  • Die Maßnahme muss freiwillig sein. Gesetzlich vorgeschriebene Begrünung, etwa durch Bebauungsplan oder Baugenehmigung, ist ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind reine Pflanzkübel- oder ähnliche Begrünungen von Balkonen, Terrassen, Zäunen und Mauern, Begrünung auf asbest-, PVC- oder herbizidhaltigen Dachabdeckungen sowie Pflege- und Unterhaltungsarbeiten.
  • Sie müssen erklären, dass keine weiteren Drittmittel zur Finanzierung der beantragten Maßnahme zur Verfügung stehen und dass Antrag und Anlagen vollständig und richtig sind.
  • Sie verantworten Planung und Ausführung, statische Eignung, Brandschutz sowie die Einhaltung des Bau- und Denkmalschutzrechts. Klären Sie selbst, ob Genehmigungen erforderlich sind; das Stadtplanungsamt prüft dies nicht. Für Fassadenbegrünung auf öffentlichen Flächen kann eine Sondernutzungserlaubnis der städtischen Straßenverkehrsbehörde nötig sein. Die Stadt haftet nicht für Schäden durch die Maßnahmen.
  • Pflegen und erhalten Sie die Begrünung mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung. Melden Sie einen Rückbau unverzüglich. Übertragen Sie sämtliche Förderpflichten auf Rechtsnachfolger, auch beim Verkauf, und informieren Sie die Stadt unverzüglich schriftlich. Gewähren Sie nach Terminabsprache Zugang für Besichtigungen und erlauben Sie Fotos zur Veröffentlichung. Ihr Name darf nur mit Ihrer Zustimmung genannt werden.
  • Bei Verstößen gegen Pflichten oder Richtlinie ist der Zuschuss zurückzuzahlen, zuzüglich jährlicher Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §247 BGB. Die Richtlinie knüpft den Zinsbeginn an den Eintritt der Unwirksamkeit mit Fertigstellung der Maßnahme. Bei Rückbau nach mehr als neun Jahren wird auf die Rückzahlung verzichtet.
  • Bei einem gemeinsamen Antrag benennen Sie eine rechtsverbindlich verantwortliche Person mit schriftlichen Vollmachten der anderen Antragsteller. Sie führt das Konto und verteilt die Zahlung nach den Anteilen im Antrag und Bescheid. Rückforderungen werden je Antragsteller abgewickelt; ein Antragsteller haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Pflichten aller anderen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antragstellung jederzeit möglich; verfügbare Haushaltsmittel und Bewilligung durch den Klimabeirat erforderlich.
  • Maßnahme und Auszahlungsunterlagen bis zum jeweiligen Jahresende abschließen bzw. einreichen (31. Dezember 2026 für Auszahlung 2026); danach erlischt der Auszahlungsanspruch.

Laden Sie den aktuellen Vordruck herunter und senden Sie ihn mit Kostennachweis oder Gesamtkostenschätzung an das Stadtplanungsamt: spa@markkleeberg.de oder Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Fügen Sie Eigentumsnachweis oder Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung, gegebenenfalls die Vollmacht des Eigentümers, Bankdaten, Datenschutzerklärung, Lageplan und Fotos von Dach, Fassade oder Freifläche bei. Ein als Nachweis verwendeter Grundbuchauszug darf bei Antragstellung höchstens sechs Wochen alt sein. Werden unvollständige Anträge nicht innerhalb von drei Monaten ergänzt, können sie abgelehnt werden.

Sie dürfen vor dem Antrag beginnen oder bereits abgeschlossene Arbeiten beantragen, wenn die Fertigstellung höchstens ein Jahr zurückliegt. Bewahren Sie Originalrechnungen und Fotos auf. Beginnen Sie nach Antragstellung, melden Sie die Fertigstellung unverzüglich schriftlich oder per E-Mail und reichen Sie Originalrechnungen und aktuelle Fotos ein. Nach Prüfung und Bewilligung durch den Klimabeirat wird ausgezahlt. Bei mehr als 500 € erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Schließen Sie die Maßnahme bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ab und reichen Sie bis dahin sämtliche Auszahlungsunterlagen ein. Für eine Auszahlung 2026 ist das der 31. Dezember 2026. Danach erlischt der Auszahlungsanspruch.

Die Stadt übermittelt steuerlich relevante Bescheiddaten zum nächsten Quartalsende an das Finanzamt. Ihre eigenen steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten bleiben bestehen.

Offizielle Quellen