Menslager Klimafonds

Gemeinde MenslageDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

Zuschüsse helfen Menschen mit Erstwohnsitz in Menslage bei der Dämmung bestehender Gebäude und bei den zugehörigen Handwerkerkosten.

Dieser Eintrag umfasst die Dämmförderung des Fonds für Rollladenkästen, Heizkörpernischen, oberste Geschossdecken und Kellerdecken in Bestandsgebäuden in Menslage.

Gefördert werden 50 % der Dämmkosten bis zu 200 €. Zusätzlich können Sie 50 % der Handwerkerkosten bis zu weiteren 200 € beantragen. Als Nachweis dienen Rechnungen eines Fachbetriebs oder bei Eigenleistung die Materialrechnungen.

Der Zuschuss ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Er wird nach Bewilligung und Prüfung quittierter Belege oder Rechnungen in einem Betrag ausgezahlt. Die Gemeinde entscheidet nach Ermessen im Rahmen ihrer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auszahlung setzt außerdem die Genehmigung des Haushalts 2026 und noch verfügbare Mittel des Haushaltsjahres voraus.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Menslage mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Arbeiten müssen ein Bestandsgebäude in der Gemeinde betreffen.
  • Pro Haushalt wird ein Antrag je Förderbereich gefördert.
  • Der Auftrag darf nicht vor dem 1. Januar 2026 vergeben worden sein. Maßgeblich ist das Datum der Auftragsvergabe.
  • Eine Kombination mit Förderprogrammen von Stellen außerhalb Menslages ist nur zulässig, wenn diese Programme die Kombination erlauben. Sie müssen die Verträglichkeit selbst prüfen. Die Gemeinde prüft dies nicht und übernimmt keine Haftung für entfallende oder gekürzte andere Fördermittel oder Steuervergünstigungen.
  • Verwenden Sie den Zuschuss für den bewilligten Zweck und beachten Sie die Auflagen im Bescheid. Bei Verstößen kann die Gemeinde den Bescheid ganz oder teilweise aufheben. Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise verhindern die Auszahlung.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Programm läuft zunächst bis 31. Dezember 2026 nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung setzt die Genehmigung des Haushalts 2026 und verbleibende Jahresmittel voraus.

Reichen Sie den Antrag schriftlich bei der Gemeinde Menslage, Hauptstr. 14, 49637 Menslage, oder per E-Mail an menslage@artland.de ein. Fügen Sie die erforderlichen Rechnungen für das Dämmvorhaben bei. Erst ein vollständiger Antrag gilt als eingereicht.

Nach der Richtlinie 2026 können Anträge ab sofort gestellt werden. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Gemeinde entscheidet in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid. Legen Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid den Nachweis der zweckgebundenen Verwendung vor, damit die Auszahlung erfolgen kann.

Offizielle Quellen