Energie- und Klimaförderungen
Haushalte in Nassereith erhalten einen Zuschuss, wenn sie einen alten Kühlschrank, eine Gefriertruhe, einen Geschirrspüler oder eine Waschmaschine durch ein energieeffizientes Gerät ersetzen.
Das Energie- und Klimaförderprogramm der Gemeinde unterstützt unter anderem den Austausch von Haushaltsgeräten. Dieser Eintrag beschreibt diese Förderung: Sie beträgt 10 % des reinen Gerätepreises, höchstens 100 € je Gerät. Transport- und sonstige Kosten zählen nicht mit. Pro Haushalt kann nur ein Gerät im Jahr gefördert werden.
Für alle neun Maßnahmen des Gemeindeprogramms stehen zusammen jährlich 6.000 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung, bis dieser Betrag ausgeschöpft ist. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung nach Maßgabe des Gemeindebudgets; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Austauschgerät muss in einem Wohnhaus, einer Wohnung oder einem Haushalt im Gemeindegebiet Nassereith mit regelmäßiger Hauptwohnsitznutzung aufgestellt und verwendet werden.
- Gefördert wird der Austausch von Kühlschränken, Gefriertruhen, Kühl-/Gefrierkombinationen, Geschirrspülern und Waschmaschinen. Erstausstattungen sind ausgeschlossen; ein Altgerät muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Das neue Gerät muss einer besseren Energieeffizienzklasse als das Altgerät angehören, mindestens jedoch B (früher A+++) oder einer mindestens gleichwertigen Nachfolgebezeichnung. Gehört das Altgerät bereits dieser Klasse an, muss es am Ende seiner Lebensdauer sein. Ein Fachbetrieb muss dies beurteilen und bestätigen.
- Lassen Sie das Altgerät vom Fachhandel zurücknehmen oder geben Sie es beim Recyclinghof Nassereith gegen Empfangsbestätigung ab.
- Verwenden Sie die Förderung für den vorgesehenen Zweck. Bei unrichtigen Angaben oder verschwiegenen maßgeblichen Tatsachen zur Erlangung der Förderung kann die Gemeinde sie widerrufen oder zurückfordern.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf. Auszahlung in der Reihenfolge der Antragstellung bis zur Ausschöpfung des gemeinsamen jährlichen Fördertopfes von 6.000 €.
Reichen Sie das Förderansuchen bei der Gemeinde Nassereith spätestens sechs Monate nach dem Kauf ein. Das Rechnungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Berechnet wird der Zuschuss aus dem Gerätepreis laut Rechnung.
Das Antragsformular ist über die offizielle Richtlinienseite verfügbar. Papierformulare erhalten Sie bei der Gemeinde, Karl-Mayr-Straße 116a, 6465 Nassereith. Das Gemeindeamt erreichen Sie unter +43 5265 5212 oder gemeinde@nassereith.gv.at.