Förderbeitrag für effiziente Haushaltsgeräte

rhiienergie, Topten GmbHSchweiz

Ein Förderbeitrag für Stromkundinnen und Stromkunden von rhiienergie, die alte Haushaltsgeräte durch effiziente Modelle der Topten-Listen ersetzen.

Der Beitrag gilt pro Ersatzgerät und richtet sich nach dessen Energieeffizienzklasse:

  • Wäschetrockner für Einfamilienhäuser: Klasse A CHF 100, Klasse B CHF 70.
  • Waschtrockner, Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und Gefriertruhen: Klasse A CHF 100, Klasse B CHF 70, Klasse C CHF 50.
  • Geschirrspüler: Klasse A CHF 70, Klasse B CHF 50.
  • Dunstabzugshauben: Klasse A+++ CHF 70, Klasse A++ oder A+ CHF 50.

Foodcenter sind ausgeschlossen. Das Gerät muss auf der entsprechenden Topten-Produktliste stehen und die erforderliche Energieeffizienzklasse aufweisen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Stromkundin oder Stromkunde der Rhiienergie AG sein. Privatpersonen, Unternehmen und Liegenschaftsverwaltungen können einen Antrag stellen. Auch Immobilienbesitzer und Baugenossenschaften können unter dieser Kundenbedingung profitieren.
  • Das neue Gerät muss in einer Liegenschaft im Endkundengebiet von rhiienergie in Graubünden eingesetzt werden. Das Unternehmen versorgt Rhäzüns, Bonaduz, Tamins, Domat/Ems und Felsberg. Der Wohnort allein erfüllt die Stromkundenbedingung nicht.
  • Bestellen Sie das Gerät nach dem 1. Juli 2026. Bei unterschiedlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten zählt das Bestelldatum. Das neue Gerät muss ein altes ersetzen; Neuanschaffungen, etwa beim Kauf von Wohneigentum, sind ausgeschlossen.
  • Bestätigen Sie die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts. Es darf in der Schweiz nicht mehr genutzt werden.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Bedingungen können geändert werden. Massgeblich sind die Beitragssätze und Bedingungen bei Einreichung des Antrags.
  • Gewähren Sie für Stichproben Zugang zu den geförderten Geräten. Beiträge aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben oder wegen Nichteinhaltung des Reglements können zurückgefordert werden und sind dann zurückzuerstatten. Ein Ausschluss von weiteren Förderprogrammen ist möglich.
  • Sie übertragen den Nachweis der Stromeinsparung ausschliesslich an rhiienergie. Das Unternehmen darf die Einsparung auf seine gesetzlichen Ziele anrechnen oder den Nachweis dafür an Dritte übertragen. Das Bundesamt für Energie kann die Umsetzung kontrollieren; Daten dürfen für diese Prüfung an das Amt oder seine beauftragte Geschäftsstelle weitergegeben werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Bestelldatum; dieser Eintrag umfasst Bestellungen nach dem 1. Juli 2026.
  • Höchstens 500 Geräte pro Kalenderjahr; bei Erreichen der Grenze pausiert das Programm.

Reichen Sie den Antrag über das Onlineformular von Topten für rhiienergie innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung ein. Laden Sie eine Rechnung hoch, die Kauf-/Bestelldatum, Hersteller, Modell/Typ und Lieferadresse ausweist. Füllen Sie den Antrag vollständig aus; unvollständige oder fehlerhafte Gesuche werden abgelehnt.

Topten entscheidet abschliessend über Zusage und Beitragshöhe; es gibt keine Beschwerdemöglichkeit. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto. Hat ein registrierter Topten-Installateur oder Umsetzungspartner den Beitrag bereits von Ihrer Rechnung abgezogen, ist kein separates Gesuch nötig.

Pro Kalenderjahr werden höchstens 500 Geräte gefördert. Ist die Grenze erreicht, pausiert das Programm und es werden keine weiteren Beiträge ausgerichtet. Ein Hinweis erscheint auf den Websites von rhiienergie und Topten. Rhiienergie kann das Programm zudem jederzeit beenden.

Offizielle Quellen