Zuschuss für Solaranlagen mit Batteriespeicher
Zuschüsse für volljährige Einwohnerinnen und Einwohner, die in Schwandorf eine Dach- oder Balkonsolaranlage zusammen mit einem neuen Batteriespeicher anschaffen.
Für eine neue Dachsolaranlage ab 4 kWp Modulleistung zusammen mit einem neuen Speicher ab 4 kWh erhalten Sie 700 Euro. kWp bezeichnet die Nenn-Spitzenleistung der Module. Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage um mindestens 4 kWp mit einem neuen Speicher ist förderfähig. Bei kombinierter Anschaffung von Solaranlage, Speicher und Wallbox für ein Elektroauto beträgt der Zuschuss 800 Euro.
Für ein Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät ab 800 Wp mit einem Speicher ab 1.000 Wh (1 kWh) beträgt der Zuschuss 15 % der kombinierten Neuanschaffung, höchstens 180 Euro.
Pro Haushaltsjahr stehen 20.000 Euro für Dachanlagen und 10.000 Euro für Balkonanlagen bereit. Vollständige Anträge werden nach postalischem Eingang bearbeitet. Die Förderung hängt von verfügbaren Mitteln und dem genehmigten städtischen Haushalt ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Übersteigt die Nachfrage das Budget, werden in diesem Jahr keine weiteren Anträge bewilligt. Andere öffentliche Förderungen sind kombinierbar.
Wer kann einen Antrag stellen?
Diese Seite beschreibt die Solarförderung für Privatpersonen. Sie müssen volljährig sein und Ihren Hauptwohnsitz in Schwandorf haben. Unternehmen und gewerbliche Betriebe sind ausgeschlossen. Pro Gebäude ist nur ein gebäudebezogener Förderantrag zulässig.
- Dachanlagen müssen im Stadtgebiet fest auf einem Wohngebäude oder einem baulich damit verbundenen Nebengebäude wie Garage oder Carport installiert und ans Stromnetz angeschlossen sein. Freiflächenanlagen, gebrauchte Anlagen, gewerbliche Anlagen und Anlagen auf Nichtwohngebäuden sind für diese private Förderroute ausgeschlossen. Ein Speicher oder eine Wallbox allein ist nicht förderfähig.
- Balkonanlagen dürfen am selbstbewohnten Eigentum oder an einer Mietwohnung im Stadtgebiet installiert werden. Sie müssen ans Stromnetz angeschlossen sein. Freiflächenanlagen, gebrauchte Geräte, gemietete oder geleaste Anlagen, Inselanlagen sowie die alleinige Anschaffung von Modulen oder Speicher sind ausgeschlossen.
- Die Installation muss den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen der Stadt entsprechen.
Betreiben Sie die geförderten Geräte mindestens fünf Jahre am gleichen Ort, gerechnet ab Eingang des vollständigen Verwendungsnachweises. Ein Verkauf oder eine dauerhafte Weitergabe ist währenddessen nicht erlaubt. Wird die Balkonanlage innerhalb der fünf Jahre nicht mehr betrieben, ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Kann funktionsfähiges Eigentum nicht nachgewiesen werden oder wird ein technisch reparierbares Gerät weder repariert noch gleichwertig ersetzt, kann die Stadt die Förderung zurückfordern. Melden Sie erhebliche Änderungen wie irreparable Schäden, Diebstahl oder notwendigen Rückbau unverzüglich. Die Stadt kann zeitanteilig Geld zurückfordern. Falschangaben oder nicht sachgerechte Verwendung führen zum Widerruf der Bewilligung.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2027
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Anträge werden per Post angenommen, solange jährliche Mittel verfügbar sind. Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027. Bewilligungen setzen einen genehmigten städtischen Haushalt voraus.
Laden Sie den Förderantrag herunter und senden Sie ihn vollständig ausgefüllt per Post an Klimaschutzmanagement der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf. Legen Sie eine Kopie des Personalausweises oder einer Meldebestätigung, ein unverbindliches Angebot mit Modul- und Speicherspezifikationen und eine Beschreibung der geplanten Anlage bei. Begründen Sie eine vom Wohnsitz abweichende Installationsadresse.
Warten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid ab, bevor Sie bestellen, einen Kauf- oder Installationsvertrag schließen, anzahlen, Geräte kaufen oder mit der Umsetzung beginnen. Die hier beschriebene Förderroute setzt voraus, dass Sie vorher keine Verpflichtungen eingehen.
Schließen Sie Dachanlagen innerhalb von zwölf Monaten, Balkonanlagen innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung ab. Danach verliert die Zusage ihre Gültigkeit. Einen Monat vor Fristablauf können Sie mit Gründen und Nachweisen eine Verlängerung beantragen. Kosten außerhalb des Bewilligungszeitraums werden nicht berücksichtigt.
Reichen Sie den Verwendungsnachweis umgehend nach Abschluss, spätestens bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist ein. Erforderlich sind Fotos, geprüfte detaillierte Rechnungen mit Gerätespezifikationen und Nachweis der fachgerechten Installation, Zahlungsnachweise und die Registrierung im Marktstammdatenregister, dem deutschen Register für Stromerzeugungsanlagen. Nachträgliche Rechnungskorrekturen sind nicht zulässig. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach vollständigem Eingang des unbeanstandeten Verwendungsnachweises.