Zuschuss für Regenwasserzisternen
Eigentümer in Schwerte können bis zu 750 Euro für eine unterirdische Regenwasserzisterne auf einem bereits bebauten Wohngrundstück erhalten.
Nutzen Sie gespeichertes Regenwasser zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser im Haushalt. Das Programm soll Trinkwasser sparen und zum Überflutungsschutz bei Starkregen beitragen.
Der einmalige Zuschuss beträgt 150 Euro je vollem Kubikmeter Speichervolumen, höchstens 750 Euro. Die Zisterne muss mindestens 3 Kubikmeter fassen. Die Förderung ist freiwillig; es besteht kein Rechtsanspruch. Die verfügbaren Mittel werden in der Reihenfolge der eingehenden Bedarfsmeldungen vergeben.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein. Es muss in Schwerte liegen, bereits bebaut sein und zu Wohnzwecken genutzt werden. Die unterirdische Zisterne muss freiwillig errichtet werden. Pro Grundstück wird nur eine Anlage gefördert.
- Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn. Im Formular bestätigen Sie, dass der Bau noch nicht begonnen hat.
- Bei Nutzung im Haus darf der Anschluss nur mittelbar erfolgen, damit kein Zisternenwasser in das öffentliche Netz zurückfließt: Zulässig ist ein freier Einlauf oberhalb des Überlaufs oder ein Rohrunterbrecher. Bei einem getrennten Regenwassersystem im Haushalt müssen sichtbare Leitungen der verschiedenen Versorgungssysteme farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein.
- Der erste Regenschwall sollte zur Verringerung der Verunreinigung in die Kanalisation geleitet werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag vor Baubeginn stellen. Verfügbare Mittel werden in der Reihenfolge eingehender Bedarfsmeldungen vergeben; es besteht kein Rechtsanspruch.
Füllen Sie das offizielle Antragsformular aus und senden Sie es vor Baubeginn an den Abwasserbetrieb Schwerte, Liethstr. 32, 58239 Schwerte. Erfolgt die Errichtung außerhalb eines Vorhabens mit Baugenehmigung, müssen ein Lageplan und eine Skizze nachweisen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme vor Ort durch die Stadtentwässerung Schwerte. Bei der Abnahme ist ein Nachweis über das Volumen der Anlage vorzulegen.