Energieförderprogramm: Solarstrom speichern

Stadt ZugSchweiz1000–10.000 CHF

Private und Unternehmen erhalten einen Beitrag für Speicher ab 6 kWh, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage den Eigenverbrauch von Solarstrom in der Stadt Zug erhöhen.

Das Energieförderprogramm übernimmt 20 % der Planungs-, Installations- beziehungsweise Baukosten für Speichersysteme in Kombination mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Der Speicher muss dazu beitragen, mehr des selbst erzeugten Solarstroms zu nutzen. Der Beitrag beträgt höchstens CHF 10’000 pro Anlage.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kombinieren Sie den Speicher mit einer PV-Anlage. Er muss eine Kapazität von mindestens 6 kWh haben.
  • Die Massnahmen müssen ihre Wirkung in der Regel auf dem Gebiet der Stadt Zug erzielen.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Der berechnete Förderbeitrag muss mindestens CHF 1’000 erreichen.
  • Andere Förderprogramme haben in der Regel Vorrang: Beiträge der Stadt können nur so weit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits über andere Programme geltend gemacht werden kann.

Ein Anspruch auf eine Beitragszusicherung besteht nur im Rahmen des bewilligten Energiereglements und Budgetkredits. Übersteigen die Anträge die verfügbaren Mittel, gilt eine Prioritätenordnung. Die Auszahlung kann dadurch erst in einem späteren Rechnungsjahr erfolgen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Zusicherungen sind an das bewilligte Budget gebunden; bei zu hoher Nachfrage gilt eine Prioritätenordnung und die Auszahlung kann in ein späteres Rechnungsjahr fallen.[^c3][^c8]

Reichen Sie den Antrag für das Energieförderprogramm 2026 vor der Auftragsvergabe beim Sekretariat der Energiekommission ein. Nutzen Sie das verlinkte Online-Formular. Auskunft und die nötigen Formulare erhalten Sie auch beim Sekretariat: energie@stadtzug.ch, +41 58 728 98 70, Gubelstrasse 22, 6301 Zug. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.

Spätestens 18 Monate nach dem Entscheid der Energiekommission muss das Projekt fertiggestellt, gemeldet und durch eine Fachperson der Energiekommission geprüft sein. In begründeten Fällen können Sie beim Sekretariat einmalig eine Verlängerung um sechs Monate beantragen.

Der definitive Beitrag wird auf ganze Franken aufgerundet. Abweichungen in der Schlussabrechnung von mehr als 20 % zum Kostenvoranschlag bleiben bei der definitiven Berechnung unberücksichtigt.

Offizielle Quellen