naturliebeStrom-Klimaschutzförderung

Stadtwerke MendenDeutschlandbis zu 200 EURendet am 30. Nov. 2026

Zuschuss für naturliebeStrom-Kunden, die alte Haushaltsgeräte durch energieeffiziente Modelle ersetzen.

Diese Seite behandelt den Austausch von Haushaltsgeräten im Kunden-Förderprogramm. Der Zuschuss beträgt 20 % der Netto-Anschaffungskosten, insgesamt höchstens 200 € für die Gerätekategorie. Mehrere Geräte können in einem Jahr gefördert werden, jeder Gerätetyp aber nur einmalig pro Haushalt. Die allgemeine Programmgrenze beträgt 500 € pro Haushalt und Jahr, unabhängig von der Zahl der Stromzähler.

Weicht die Rechnung deutlich vom marktüblichen Preis ab, können die Stadtwerke Menden diesen Preis für die Berechnung zugrunde legen. Anträge werden nach Eingang und nur bei verfügbaren Mitteln bewilligt. Auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Stadtwerke können das Programm ändern oder einstellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Teilnahmeberechtigt sind Privat- und Gewerbekunden des Ökostromtarifs naturliebeStrom, Bonität vorausgesetzt. Bestandskunden müssen beim Kauf bereits diesen Tarif gehabt haben. Im Jahr 2026 sind Käufe ab dem 1. Januar 2026 förderfähig.
  • Neukunden müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum einen naturliebeStrom-Liefervertrag abschließen. Die Belieferung muss im Kaufjahr beginnen. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist und frühestens nach Lieferbeginn.
  • Wohnsitz, Vertragskontoanschrift und Rechnungsanschrift müssen übereinstimmen. Flurzähler von Mietobjekten sind ausgeschlossen. Die Förderung gilt pro Haushalt, nicht pro Zähler.
  • Ersetzen Sie ein Altgerät durch ein Neugerät: eine Waschmaschine der Klasse A, einen Geschirrspüler, ein Kühl- oder Gefriergerät der Klassen A–C oder einen Wärmepumpentrockner der Klassen A–C nach dem seit Juli 2025 geltenden Label. Das Altgerät müssen Sie fachgerecht entsorgen.
  • Sie müssen ab Auszahlung zwölf Monate im naturliebeStrom-Tarif bleiben. Bei vorzeitiger Kündigung des Energieliefervertrags können die Stadtwerke Menden eine anteilige Rückzahlung verlangen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 30. Nov. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge werden nach Eingang und bei verfügbaren Mitteln bearbeitet. Persönliche Antragstellung im Kundencenter. Der Kauf muss 2026 erfolgen.

Stellen Sie den Antrag persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Menden, Am Papenbusch 8–10, 58708 Menden. Das Team Kundenservice erreichen Sie unter 02373 169 2313.

Legen Sie eine deutschsprachige Rechnung mit Namen und vollständiger Anschrift des Käufers entsprechend dem Vertragskonto, Hersteller und Typbezeichnung, Netto- und Bruttokosten sowie Kauf-/Rechnungsdatum vor.

Reichen Sie den Antrag bis zum 30. November 2026 ein, solange Mittel vorhanden sind. Der Kauf muss im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Nicht mehr bewilligte Anträge können nicht ins Folgejahr übertragen werden. Nach Prüfung wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen; Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Offizielle Quellen