CO2-Minderungsprogramm
Ein Zuschuss von 500 Euro netto unterstützt Stromkunden bei einer Dach-Photovoltaikanlage, die über die Stadtwerke Stein geplant, bezogen und installiert wird.
Der Förderweg Photovoltaik unterstützt die Neuinstallation einer Solaranlage auf dem Hausdach. Einmalig pro Kunde werden 500 Euro netto nach der Inbetriebnahme mit der Rechnung der Stadtwerke Stein für die Anlage verrechnet.
Das gemeinsame CO2-Minderungsprogramm hat ein Budget von 20.000 Euro. Die Zuschüsse sind freiwillig, werden nur im Rahmen verfügbarer Mittel bewilligt und begründen keinen Rechtsanspruch. Eine Kombination mit Fördermitteln Dritter für dieselbe Maßnahme ist in der Regel ausgeschlossen; einzelne Bundes- oder Landesprogramme bilden Ausnahmen. Fördermittel für unterschiedliche Maßnahmen können kombiniert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Ihr gesamter Strombedarf muss von den Stadtwerken Stein gedeckt werden. Bei einer Erdgasheizung müssen Sie zusätzlich Erdgaskunde sein. Der PV-Antrag verlangt einen gültigen Liefervertrag StSt-Natur für den gesamten Strombedarf und gegebenenfalls Erdgasbedarf.
- Zum Zeitpunkt der Förderentscheidung müssen Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen aus den Strom-, Gas-, Wärme- und/oder Trinkwasserlieferverträgen mit den Stadtwerken Stein vollständig erfüllt haben.
- Die neue Dachanlage muss über die Stadtwerke Stein geplant, bezogen und installiert werden.
- Eigentümer legen einen Eigentumsnachweis vor. Mieter und andere Nichteigentümer benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
- Bei Kündigung eines Liefervertrags innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.
- Angaben und Unterlagen müssen richtig und vollständig sein, damit eine Förderung möglich ist.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vorbehaltlich verfügbarer Mittel; Vergabe nach Antragseingang. Vor Auftragserteilung und Beginn beantragen; Bewilligung abwarten.
Reichen Sie den unterschriebenen Photovoltaik-Antrag 2026 bei der Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 5, 90547 Stein ein, bevor Sie Arbeiten beginnen oder irgendeinen Auftrag erteilen. Fügen Sie den Eigentumsnachweis oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers bei. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach der Förderbewilligung.
Das Programm läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Der aktuelle Förderaufruf sieht eine Vergabe nach Eingangsdatum der Anträge vor.