Handschlag-Hypothek

Schwyzer KantonalbankSchweizbis zu 75.000 CHF

Leihen Sie bis zu CHF 75’000 für energetische Verbesserungen an Ihrem Wohneigentum, wenn Sie aus Schwyz sind und bereits eine Finanzierung bei der SZKB haben.

Finanzieren Sie Wärmedämmung, Fensterersatz, ein Heizungssystem, eine Photovoltaikanlage oder einen Elektromobilitätsanschluss an Ihrer eigenen Liegenschaft. Die Investition muss einem nachhaltigen Zweck dienen.

Die SZKB leiht Ihnen das Geld für eine feste Laufzeit von zwei bis zehn Jahren. Es gibt keinen Mindestbetrag; der Höchstbetrag beträgt CHF 75’000. Sie bringen 20% Eigenmittel ein. Im ersten Jahr ist die Finanzierung zinsfrei, danach beträgt der Zinssatz 0,50%. Der Zinssatz ist für die Laufzeit fest.

Sie zahlen den Kredit jedes Jahr direkt zurück: Der jährliche Rückzahlungsbetrag entspricht dem geliehenen Betrag geteilt durch die gewählte Anzahl Jahre. Zusätzliche Rückzahlungen und eine vollständige vorzeitige Rückzahlung sind jederzeit ohne Gebühren möglich. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz sichert den Kredit durch eine Bürgschaft ab. Die SZKB übernimmt die Bürgschaftsprovision und sämtliche weiteren Gebühren.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Schwyzerin oder Schwyzer sein und bereits eine Finanzierung durch die SZKB haben.
  • Die Liegenschaft muss Ihnen gehören. Die Investition muss mit einer der genannten Massnahmen einem nachhaltigen Zweck dienen.
  • Sie bringen 20% Eigenmittel ein.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Für Schwyzerinnen und Schwyzer mit bestehender SZKB-Finanzierung; zuerst Zusage im Beratungsgespräch, danach Online-Antrag.[^c2][^c8]

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater bei der SZKB. Nach der Zusage im Beratungsgespräch können Sie die Finanzierung individuell über den Online-Antrag für die Handschlag-Hypothek beantragen. Die SZKB erreichen Sie unter +41 58 800 20 20 oder kundencenter@szkb.ch.

Bei einem Neuabschluss beginnt die Laufzeit am übernächsten Monatsbeginn nach der Beantragung.

Offizielle Quellen