Umweltinnovationsprogramm (230)

KfWDeutschlandbis zu 7,5 Mio. EUR

Investitionszuschüsse oder zinsverbilligte Kredite für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Umwelttechnologien erstmals im großtechnischen Maßstab in Deutschland einsetzen.

Gefördert werden Bau, Maschinen, Inbetriebnahme und begleitende Erfolgsmessungen für ein großtechnisches Demonstrationsvorhaben in Deutschland. Förderbereiche sind unter anderem Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Abfall und Abwasser, Luft- und Bodenschutz, Lärmminderung, Ressourceneffizienz und bestimmte Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel.

Der Investitionszuschuss beträgt normalerweise bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen sowie die genannten privaten und öffentlichen Einrichtungen, bei großen Unternehmen bis zu 20 %. Er ist in der Regel auf 7,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt. Alternativ deckt der zinsverbilligte Kredit bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben ab. Möglich sind bis zu 30 Jahre Laufzeit, bis zu fünf tilgungsfreie Jahre und ein fester Zinssatz für die ersten zehn Jahre. Der Bund verbilligt die Zinsen üblicherweise um fünf Prozentpunkte für fünf Jahre; Höhe und Dauer entscheidet das Ministerium für jedes Vorhaben einzeln.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen und die weiteren genannten öffentlichen oder kommunalen Einrichtungen. Alle Antragsteller benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Auch die Investition muss in Deutschland erfolgen.
  • Die Anlage oder das Verfahren muss über den Stand der Technik hinausgehen oder Verfahren auf neue Weise kombinieren. Es muss sich um eine großtechnische Demonstration handeln. Weder Sie noch eine rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Organisation dürfen die Technik in Ihrer Branche bereits im In- oder Ausland eingesetzt haben. Das Vorhaben muss auf andere Anwendungen innerhalb oder außerhalb Ihrer Branche übertragbar sein.
  • Gefördert werden Investitionen, keine Forschung und Entwicklung. Ausgeschlossen sind Grundstückskauf, gewöhnliche Betriebs- und Verwaltungskosten, Finanzierungskosten und Eigenleistungen. Ein Vorhaben, das allein der Herstellung eines umweltfreundlichen Produkts dient, ist ausgeschlossen, sofern nicht der Herstellungsprozess selbst die Anforderungen an Innovation und Umweltentlastung erfüllt.
  • Die Förderung lässt sich grundsätzlich nicht mit anderer öffentlicher Förderung von Bund oder Ländern kombinieren. Ergänzende Kredite der KfW oder einer anderen Förderbank und Ausfallbürgschaften können innerhalb der geltenden beihilferechtlichen Grenzen zulässig sein.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Termine noch nicht bekannt

Erstellen Sie zunächst eine Projektskizze und reichen Sie diese bei der KfW ein. Beschreiben Sie das Verfahren konkret, beziffern Sie die erwartete Umweltentlastung und erläutern Sie, was gegenüber der bisherigen Praxis neu ist. Die KfW prüft die Skizze und leitet sie zur ersten fachlichen Bewertung an das Umweltbundesamt (UBA) weiter. Nach einer positiven Bewertung des UBA fordert die KfW Sie zur förmlichen Antragstellung auf und stellt die Formulare bereit.

Einen Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW. Einen Kredit beantragen Sie über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl; antragsberechtigte kommunale Gebietskörperschaften und Verbände wenden sich direkt an die KfW. Schließen Sie keinen Liefer- oder Leistungsvertrag für das Vorhaben ab, bevor die KfW den förmlichen Förderbescheid erteilt hat. Planung, Ausschreibung, Genehmigungen, Baugrunduntersuchungen, Grundstückserwerb und Herrichten des Grundstücks zählen nicht als Vorhabenbeginn.

Offizielle Quellen