Zuschuss für Regenwasserspeicher zur Gartenbewässerung
Grundstückseigentümer im Landkreis Wesermarsch erhalten 30 % der förderfähigen Bruttokosten für eine neue Regenwasseranlage zur Gartenbewässerung: bis zu 1.500 € unterirdisch oder 500 € oberirdisch.
Sammeln Sie Regenwasser zur Gartenbewässerung und sparen Sie damit Trinkwasser. Gefördert werden neue erdverbaute Zisternen oder fachgerecht installierte oberirdische Regenwasserbehälter auf privaten und kommunalen Grundstücken. Die Anlage muss mindestens 1,6 m³ (1.600 Liter) fassen. Zusammenbauten mehrerer Behälter sind ausgeschlossen.
Der einmalige Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens 1.500 € für eine unterirdische oder 500 € für eine oberirdische Anlage. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Andere Fördermittel dürfen kombiniert werden, soweit deren Fördergeber dies nicht einschränken oder ausschließen.
Anträge werden nach Eingangsdatum priorisiert. Ab April 2026 stehen 40.000 € für die Gartenbewässerung zur Verfügung. Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgezahlt sind, spätestens im März 2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Eigentümer des privaten oder kommunalen Grundstücks sein, auf dem die Anlage installiert wird. Das Grundstück muss im Landkreis Wesermarsch liegen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Bestellen Sie die Anlage und beginnen Sie die Arbeiten erst nach der Bewilligung. Bereits gekaufte und installierte Anlagen werden nicht rückwirkend gefördert.
- Die Anlage muss fach- und normgerecht nach den Regeln der Technik installiert werden. Anlagen mit chemischen Zusätzen sind ausgeschlossen. Die Vorgaben des öffentlichen Baurechts sind einzuhalten.
- Unbelastetes Überlaufwasser ist der Regenwasserkanalisation oder dem aufnehmenden Gewässer zuzuführen. In Gebieten mit Mischwasserkanalisation ist diese oder das aufnehmende Gewässer zu nutzen. Das Betriebsrisiko tragen Sie. Der Landkreis oder eine beauftragte Stelle darf die Mittelverwendung und den Anlagenbetrieb vor Ort prüfen.
- Schließen Sie die Installation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zuwendungsbescheid ab. In begründeten Fällen kann auf Antrag einmalig um sechs Monate verlängert werden. Bei unsachgerechter Nutzung oder später bekannt werdenden Änderungen oder Tatsachen, die einer Förderung entgegenstehen, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden. Dazu zählen Verstöße gegen die Richtlinie.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Förderschwerpunkt B zur Gartenbewässerung. Antragstellung ab 1. April 2026 bis zur Mittelausschöpfung, spätestens März 2028. Priorisierung nach Eingangsdatum. Vor Bestellung oder Beginn beantragen und Bewilligung abwarten.
Senden Sie den unterschriebenen Antrag zur Gartenbewässerung mit Kostenvoranschlag oder Kostenschätzung an Landkreis Wesermarsch, Fachdienst 68 Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake. Der Landkreis nimmt den PDF-Antrag auch per E-Mail an regenwasser@wesermarsch.de entgegen. Warten Sie vor Bestellung und Baubeginn den Zuwendungsbescheid ab.
Reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Installation eine Fertigstellungsanzeige ein: mit einer Beschreibung der Anlage einschließlich Standort und Installation, Rechnungskopien für Kauf und gegebenenfalls Installation sowie Fotos des Einbaus. Nach Installation, Inbetriebnahme und Prüfung der vollständigen Unterlagen wird der Zuschuss auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Mit dem Antrag stimmen Sie der Weiterleitung der Daten an die zuständige Kommune beziehungsweise den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) zu.