Förderung für erneuerbare Wohnungs- und Hausheizung

Stadt WienÖsterreichbis zu 5250 EUR

Eigentümer*innen und Mieter*innen von Wohnraum in Wien können einen Zuschuss für Fernwärme, effiziente Wärmepumpen oder Biomasseheizungen erhalten.

Gefördert werden zentrale Fernwärmeanschlüsse, der erstmalige Einbau einer effizienten Etagenheizung sowie die Umstellung oder Nachrüstung bestehender Anlagen für Heizung und Warmwasser.

Bei Wohnungen beträgt der einmalige Zuschuss 35% der anerkannten Kosten. Für die Heizungsmaßnahme werden höchstens 15.000 Euro anerkannt; der Zuschuss beträgt somit höchstens 5.250 Euro.

Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern beträgt der Zuschuss 35% der nachgewiesenen angemessenen Kosten, höchstens 8.000 Euro. Für Anlagen mit Geothermie, Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher Zuschuss von 4.000 Euro gewährt werden. Die Auszahlung hängt von vorhandenen Budgetmitteln ab; es besteht kein Rechtsanspruch.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Die Wohnung oder das Haus muss in Wien liegen und Ihr Hauptwohnsitz sein. Eigentümerinnen und Mieterinnen von Wohnungen sowie von Eigenheimen und Reihenhäusern können beantragen.
  • Sie müssen zum „begünstigten Personenkreis“ gehören: Sie müssen beabsichtigen, ausschließlich diese Wohnung regelmäßig für Ihren eigenen Wohnbedarf zu nutzen („dringendes Wohnbedürfnis“), und die geltenden Haushaltseinkommensgrenzen einhalten. Für energetische Sanierungen und hocheffiziente alternative Heizungen in Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern darf das jährliche Haushaltseinkommen 54.710 Euro für eine Person, 81.540 Euro für zwei, 92.260 Euro für drei oder 103.000 Euro für vier Personen nicht übersteigen. Für jede weitere Person kommen 6.010 Euro hinzu. Maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt.
  • Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden; die neue effiziente Anlage muss die alleinige Heizung sein.
  • Wärmepumpen müssen in der GET-Produktdatenbank stehen. Das Wasser, das in die Wand- oder Fußbodenheizung fließt, darf grundsätzlich höchstens 40°C warm sein. Höhere Temperaturen sind bei nachgewiesener gleicher Effizienz zulässig: Die gewählte Anlage muss laut Datenbank bei 55°C eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 140% erreichen. Trinkwarmwasser muss möglichst effizient und ohne Beeinträchtigung der Heizung bereitgestellt werden.
  • Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Auszahlung nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel; Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein.

Beantragen Sie bei der MA 50 über das Formular für Wohnungsverbesserung oder Eigenheimsanierung auf der offiziellen Seite. Antrag und Unterlagen können auch an wv@ma50.wien.gv.at gesendet werden. Benötigt werden ein Angebot oder eine Rechnung eines befugten Unternehmens, Eigentumsnachweis oder Zustimmung der Vermieter*innen sowie bei Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern ein aktueller Einkommensnachweis. Bei Gemeindewohnungen ist die Zustimmung von Wiener Wohnen nötig. Wenn Sie die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ beanspruchen, legen Sie deren Gewährungsschreiben bei.

Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und dürfen bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein. Halten Sie eine gegebenenfalls gesetzte Frist für fehlende Unterlagen ein.

Bei Wohnungsverbesserungen empfiehlt die MA 50, Aufträge und Verträge erst nach der schriftlichen Förderungszusicherung abzuschließen. Reichen Sie nach Fertigstellung die Endabrechnung ein. Die MA 25 prüft Arbeiten und Rechnungen im Vergleich zu den Angeboten; danach rechnet die MA 50 ab. Nur Rechnungen befugter Unternehmen für Arbeiten und Lieferungen zählen. Melden Sie die Auflassung einer Ölfeuerungsanlage der Baupolizei.

Offizielle Quellen