Zuschuss zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude (464)
Zuschüsse für deutsche Kommunen und kommunale Verbände, die Gebäude umfassend energetisch sanieren oder frisch sanierte energieeffiziente Gebäude kaufen.
Gefördert wird die umfassende energetische Sanierung kommunaler Wohn- und Nichtwohngebäude, einschließlich der zugehörigen Planungs-, Bau- und Wiederherstellungskosten. Für Nichtwohngebäude sind bis zu 4 Millionen Euro möglich. Bei Wohngebäuden wird die Förderung aus bis zu 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit berechnet. Der Zuschusssatz hängt vom erreichten Effizienzstandard und den zutreffenden Boni ab.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Der ursprüngliche Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Bei Nichtwohngebäuden muss die Sanierung mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen, bei Wohngebäuden mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85. Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder eine neue Heizung reichen nicht aus, wenn das Gebäude dadurch den geforderten Gesamtstandard nicht erreicht.
Wenn Sie ein frisch saniertes Gebäude kaufen, müssen die Kosten der förderfähigen energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen sein, zum Beispiel im Kaufvertrag.
Planen Sie das Vorhaben mit einer Fachperson für Energieeffizienz, die in der von der Deutschen Energie-Agentur dena geführten Expertenliste für die betreffende Gebäudekategorie eingetragen ist.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Stellen Sie den Antrag direkt bei der KfW vor Vorhabenbeginn. Die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab; ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht nicht.
Lassen Sie die für den Antrag erforderliche Bestätigung von Ihrer Energieeffizienz-Fachperson erstellen. Beantragen Sie den Zuschuss direkt bei der KfW, bevor Sie einen Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag unterschreiben und bevor Sie mit dem Bau beginnen oder die erste Kaufpreiszahlung leisten. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beginnen. Nach Abschluss reichen Sie die Bestätigung Ihrer Fachperson über die durchgeführten Arbeiten ein, um die Auszahlung anzufordern.