Zuschuss für Bodenstrom und Klimatisierung an Flughäfen
Zuschüsse für Betreiber österreichischer Zivilflughäfen mit internationalem Verkehr, die erneuerbare Bodenstromversorgung und Klimatisierungsanlagen für abgestellte Flugzeuge installieren.
Gefördert werden stationäre Bodenstromanlagen, mobile elektrische Ground Power Units (e-GPUs), die abgestellte Flugzeuge mit Strom versorgen, sowie mobile oder stationäre Pre-Conditioned-Air-Systeme (PCA), die Flugzeuge am Boden mit klimatisierter Luft versorgen. Sie können mehrere Maßnahmen in einem Antrag kombinieren oder bei unterschiedlichen Umsetzungszeiträumen getrennte Anträge stellen.
Förderfähig sind die Geräte, notwendige Leitungen und Umformer, unbedingt erforderliche Bauarbeiten sowie erneuerbare Stromerzeugung und Batteriespeicher im Umfang des Versorgungsbedarfs. Photovoltaik und Speicher lassen sich auch für bestehende oder bereits in Umsetzung befindliche stationäre Bodenstromanlagen und e-GPUs nachrüsten. Planung und andere immaterielle Leistungen sind bis zu 10% der anerkennbaren Netto-Investitionskosten förderfähig.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird nach Prüfung der Projektabrechnung ausbezahlt. Er beträgt höchstens 20% der umweltrelevanten Nettokosten, die unmittelbar zum Umwelteffekt beitragen. Über alle Anträge darf ein Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen höchstens 40% des ausgeschriebenen Programmbudgets erhalten. Der Ausschreibung stehen insgesamt höchstens 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind Betriebsgesellschaften österreichischer Zivilflughäfen mit internationalem Flugverkehr im vom Programm erfassten TEN-V-Kernnetz einschließlich der Ergänzung durch den österreichischen nationalen Strategierahmen. Der Leitfaden benennt dazu die Flughäfen Wien, Innsbruck, Salzburg, Graz, Klagenfurt und Linz.
- Ihr Antrag für freiwillige Investitionen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, bei KPC einlangen. Der früheste dieser Zeitpunkte zählt. Nur Planungsleistungen dürfen davor liegen. Behördlich vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen.
- Der Betriebsstrom muss nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen. Speicher müssen am selben Standort und Zählpunkt wie die Erzeugungsanlage stehen und mindestens 75% ihrer jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen erneuerbaren Anlage beziehen.
- Eine befugte Fachfirma muss die Arbeiten fach- und normgerecht ausführen. Die Geräte müssen den geltenden Regeln für Flughafenbodengeräte entsprechen. Die technische Ausführung muss den Vorgaben der Flugzeughersteller und Luftfahrtbehörden folgen.
- Ausgeschlossen sind Entsorgung, Energiebereitstellung, Ersatz nicht funktionsfähiger Anlagen, Wartung und Reparaturen, gebrauchte Teile, Grundstücke und deren Aufschließung, nicht zur Maßnahme gehörende Anlagen, Abgaben, Gebühren und Steuern, Verbindungs- und Anschlusskosten sowie Netzzutrittsentgelte, Eigenleistungen und Materialentnahmen aus dem Bestand, Material ohne Montagerechnung einer befugten Fachfirma, Kostenüberschreitungen, Anwalts- und Gerichtskosten, Versicherungs- und Finanzierungskosten, Bauprovisorien sowie Skonti und Rabatte auch ohne Inanspruchnahme. Auch Einzelbelege unter 500 Euro netto und bar bezahlte Leistungen mit Rechnungsbeträgen über 5.000 Euro netto sind ausgeschlossen.
- Weitere Bundesförderungen für dieselben Maßnahmen oder Investitionsanteile sind ausgeschlossen. Landes- und Gemeindeförderungen können unter den geltenden Umweltförderungsregeln und beihilferechtlichen Höchstgrenzen kombiniert werden. Geben Sie bei der Abrechnung alle weiteren beantragten, zugesicherten und erhaltenen Förderungen für die Maßnahmen an.
- Berücksichtigen Sie bei Betrieb und Wartung, dass Menschen unterschiedlicher Körpergrößen und körperlicher Fähigkeiten die Geräte sicher bedienen können.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2027
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Erste Auswahlrunde: 15. Oktober 2026 um 12:00 Uhr österreichischer Ortszeit. Termine können geändert und die Aktion bei ausgeschöpften Mitteln vorzeitig beendet werden.[^c12]
Stellen Sie den Online-Antrag über die Programmseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mit Maßnahmenbeschreibung, Zeitplan und Kosten, den ausgefüllten und unterschriebenen Bericht des Kreditinstituts, eine Liste erforderlicher Bescheide und Bewilligungen mit ihrem Status sowie Angebote für wesentliche Anlagenteile ein. Nur vollständige, fristgerechte Anträge werden berücksichtigt. Ein Beratungsgespräch mit KPC vor der Antragstellung ist freiwillig.
KPC beurteilt vollständige Anträge nach ihrem Eingangsdatum. Der Klima- und Energiefonds genehmigt Projekte bei ausreichendem Budget. Ein wirksamer Fördervertrag ist Voraussetzung für einen Förderanspruch. Die Auszahlung folgt nach Prüfung und Freigabe der vollständigen Endabrechnung durch KPC.
Der Vertrag setzt die Fertigstellung grundsätzlich sechs Monate nach Genehmigung und spätestens zum 31. März 2028 fest. Übermitteln Sie die vollständige Endabrechnung über die KPC-Plattform spätestens einen Monat nach dem vertraglichen Fertigstellungstermin. Verlängerungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen mit Nachweisen für Ursachen außerhalb Ihres Einflusses möglich und dürfen nicht über den 30. Juni 2028 hinausgehen.
Zur Abrechnung gehören Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsnachweise, Bewilligungen und der Nachweis erneuerbaren Stroms. Mindestens ein Vergleichsangebot, also insgesamt zwei Preisauskünfte, muss die Kostenangemessenheit belegen. Wenn das Bundesvergabegesetz für Sie gilt, halten Sie es ein und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Beantragen Sie Projekt- oder Kostenänderungen innerhalb der Frist im Beurteilungsschreiben und vor dem frühesten Zeitpunkt von verbindlicher Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder anderer unumkehrbarer Verpflichtung für die betroffenen Anlagenteile. Kostenerhöhungen nach Genehmigung und Förderungserhöhungen bei der Abrechnung sind ausgeschlossen.