Zuschuss für Energiemanagement im Haushalt
Ein Zuschuss für österreichische Haushalte, die automatische Steuerungen für Solarstrom, Batteriespeicher, E-Auto-Ladestellen oder Wärme- und Warmwasseranlagen installieren und auf das Stromnetz abstimmen.
Die Förderung übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten einschließlich Umsatzsteuer, höchstens 600 Euro. Förderfähig sind eine neue Steuerungseinheit, einmalig gekaufte Software, Mess- und Kommunikationstechnik sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme. Bereits vorhandene und neu angeschaffte Geräte können eingebunden werden.
Die Steuerung muss am Standort vorhanden sein und Befehle auch ohne Internetverbindung lokal umsetzen. Ergänzende Cloud-Dienste sind erlaubt. Reine Cloud-Steuerungen und Systeme, die ausschließlich den Eigenverbrauch selbst erzeugter Überschüsse optimieren, sind ausgeschlossen.
Die Anschaffung der Solaranlage, des Speichers oder anderer gesteuerter Geräte wird nicht gefördert. Auch laufende Abokosten, nicht zugehörige Geräte, Einzelsteuerungen ohne Einbindung und nicht montierte Materialien sind ausgeschlossen. Bei Geräten mit integrierter Steuerung sind nur gesondert verrechnete Mehrkosten für das Energiemanagement förderfähig. Dieselben Kosten dürfen keine weitere Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderung erhalten. Geförderte PV- oder Speicheranlagen können mit getrennt verrechneten, noch nicht geförderten zusätzlichen Steuerungskosten kombiniert werden.
Wenn du dich für die Begleitforschung meldest und ausgewählt wirst, erhältst du einmalig weitere 100 Euro. Ausgewählte Teilnehmende stellen Viertelstundenwerte und Daten aus dem System bereit und berichten nach einem Betriebsjahr über ihre Erfahrungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Du musst eine Privatperson mit haushaltsüblichem Netzanschluss an Netzebene 7 sein. Das ist die bei Haushalten übliche Niederspannungsebene mit 230/400 V. Dein System muss mindestens zwei dieser Kategorien steuern: erneuerbare Stromerzeugung, elektrischer Energiespeicher, E-Auto-Ladestelle sowie Wärmepumpe oder elektrische Warmwasseraufbereitung mit Warmwasserspeicher. Pro Person und Standort ist nur ein Antrag erlaubt. Haushaltsübergreifende Systeme oder die Steuerung über mehrere Zählpunkte sind ausgeschlossen.
Das verlinkte Glossar verlangt eine Erzeugungskapazität unter 250 kW. Bei Kombinationen aus Stromerzeugung, Speichern oder einspeisefähigen Ladestellen zählt die Gesamtwirkung, nicht jedes Gerät einzeln. Prüfe die vereinbarte Maximalkapazität Pmax in deinem Netzanschlussvertrag.
Die Steuerung muss Geräte automatisch beeinflussen, zeitvariable oder dynamische Strompreise und/oder Netztarife berücksichtigen, Bezug und gegebenenfalls Einspeisung am Netzanschluss messen und Geräte so steuern, dass vorgegebene Leistungsgrenzen eingehalten werden. Eine reine Messung und Anzeige reicht nicht.
Normalerweise installiert eine befugte Fachfirma das System und bestätigt Funktionen und gesteuerte Geräte. Du darfst ihr bei der Montage helfen. Kannst du deine Befugnis und Befähigung nachweisen, etwa als Elektrikerin oder Elektriker, darfst du selbst installieren. Die Inbetriebnahme muss dann eine qualifizierte unabhängige Elektrofachkraft übernehmen. Eigene Montagearbeit wird nicht gefördert, die unabhängige Inbetriebnahme kann förderfähig sein.
Ab Auszahlung musst du das System fünf Jahre lang auf Grundlage einer der folgenden Optionen betreiben. Der entsprechende Vertrag muss bereits vor der Antragstellung begonnen haben:
- Ein dynamischer Einspeise- oder Liefervertrag mit stündlicher oder viertelstündlicher Abrechnung, dessen Preise die Spotmarktpreise widerspiegeln.
- Ein Vertrag mit einem Flexibilitätsdienstleister, der Erzeuger, Speicher oder Verbraucher für Netzdienstleistungen oder zur Behebung von Engpässen steuert.
- Flexibler Netzzugang mit einer vertraglich festgelegten statischen oder dynamischen Grenze der netzwirksamen Leistung, vom Netzbetreiber vorgegeben oder von dir verlangt.
- Ein regelbarer Netztarif mit reduzierten Netzgebühren bei Einhaltung von Leistungsgrenzen zu bestimmten Zeiten. Für Haushalte wird dieser voraussichtlich ab 1. Januar 2027 angeboten. Der Sommer-Niedertarif SNAP zählt nicht dazu.
- Dynamische Einspeisung oder dynamischer Bezug in einer lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft oder bei gemeinsamer Energienutzung im Nahebereich. Das System muss automatisch auf laufend aktualisierte Bedarfs- und Überschussdaten reagieren oder durch die Gemeinschaft aktiv gesteuert werden.
Gib Vertragsbeginn, Vertragspartner und gegebenenfalls Produkt an und lege Nachweise auf Verlangen vor. Ein Wechsel zwischen Optionen ist während der fünf Jahre erlaubt und der Abwicklungsstelle mitzuteilen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 15. Apr. 2027
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Die Registrierung endet am 15. April 2027 um 12:00 Uhr oder früher bei ausgeschöpftem Budget. Den vollständigen Antrag musst du innerhalb von sechs Monaten nach Registrierung einreichen.[^c11][^c12]
Registriere dein Vorhaben online bei Kommunalkredit Public Consulting, bevor Komponenten oder Leistungen des Energiemanagementsystems verrechnet werden. Die Registrierung ist möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr. Stelle vorher sicher, dass Installation, Inbetriebnahme und Abrechnung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden können.
Für die Registrierung brauchst du ID Austria oder einen amtlichen Lichtbildausweis, deine Kontaktdaten, den Standort, Angaben zu den gesteuerten Geräten sowie Bezugs- und gegebenenfalls Einspeisezählpunktnummern. Die Registrierung reserviert Fördermittel. Du erhältst per E-Mail einen persönlichen Antragslink. Person und Standort können danach nicht mehr geändert werden.
Stelle den Antrag nach Installation, Inbetriebnahme und Abrechnung spätestens sechs Monate nach Registrierung über diesen Link. Reiche IBAN, gewählte Steuerungsoption, Projektkosten, das von dir und dem Fachbetrieb unterschriebene Abrechnungsformular und an dich adressierte Rechnungen ein. Nach Ablauf der sechs Monate verfallen Registrierung und reserviertes Budget. KPC kann per E-Mail weitere Unterlagen anfordern. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds. Reiche Teilrechnungen zusammen mit der Schlussrechnung ein. Bei Pauschalrechnungen brauchst du eine detaillierte Kostenaufstellung.