Zuschuss für Balkonkraftwerke

Stadt Bad KreuznachDeutschlandbis zu 250 EURendet am 31. März 2027

Bis zu 250 € für Privatpersonen in Bad Kreuznach, die ein neues Steckersolargerät für ihre selbst bewohnte Eigentums- oder Mietwohnung kaufen.

Balkonkraftwerke für Privathaushalte fördert kleine Solaranlagen, die über eine geeignete Steckdose Strom in das Hausnetz einspeisen, etwa vom Balkon, Flachdach oder der Terrasse. Der Zuschuss beträgt 250 €. Ist der Kauf- oder Rechnungsbetrag niedriger, wird nur dieser Betrag erstattet.

Sie müssen die Anlage ab Auszahlung des Zuschusses fünf Jahre lang in Bad Kreuznach nutzen. In dieser Zeit dürfen Sie sie nicht vorsätzlich stilllegen, verkaufen oder zweckentfremden. Die Stadt darf die Verwendung vor Ort prüfen.

Der Zuschuss muss normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Wird der Bewilligungsbescheid wegen falscher oder unvollständiger Angaben, zweckwidriger Verwendung oder nicht erfüllter Auflagen aufgehoben, kann die Stadt das Geld zurückfordern. Der Erstattungsbetrag wird jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.

Die allgemeinen Förderbedingungen gelten, soweit Ihr Bewilligungsbescheid nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Informieren Sie die Stadt unverzüglich, wenn sich der Verwendungszweck oder andere für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern, der Zweck nicht mehr erreicht werden kann, Sie weitere öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck beantragen, inventarisierte Gegenstände nicht mehr benötigt oder zweckentsprechend genutzt werden oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Anlagen mit einem Anschaffungswert über 800 € müssen in einem Inventar erfasst werden.

Nach den einbezogenen Förderbedingungen ist die Verwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Förderzwecks nachzuweisen, spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach dem Bewilligungszeitraum. Ist der Zweck am Jahresende noch nicht erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Jahresende ein Zwischennachweis erforderlich. Der Verwendungsnachweis enthält einen Bericht über das Ergebnis und einen zahlenmäßigen Nachweis. Bewahren Sie die Förderunterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf; längere gesetzliche Fristen gelten weiterhin. Umsatzsteuer, die Sie vom Finanzamt als Vorsteuer zurückerhalten können, zählt nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Wenn Ihnen die Wohnung gehört, müssen Sie sie selbst bewohnen und Ihren Hauptwohnsitz in Bad Kreuznach haben. Auch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen in Bad Kreuznach können einen Antrag stellen. Vermieterinnen und Vermieter sowie juristische Personen sind ausgeschlossen. Die mit Solarstrom versorgte Wohneinheit muss ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen; gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgebäude zählen nicht als Nebenanlagen der Wohnung.
  • Die neue Anlage muss in Bad Kreuznach errichtet werden. Die Gesamtleistung der Solarmodule darf höchstens 2.000 W und die gesamte Wechselrichterleistung höchstens 800 W betragen. Kauf und Errichtung müssen ab dem 27. Juni 2025 erfolgt sein; frühere Rechnungen sind ausgeschlossen.
  • Die Anlage muss fachgerecht montiert und angeschlossen sein und die einschlägigen nationalen und internationalen Normen einschließlich der CE-Anforderungen erfüllen. Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit überwiegend gebraucht erworbenen Teilen, Prototypen sowie Inselanlagen ohne Netzanschluss sind ausgeschlossen. Ihre eigene Arbeitsleistung wird nicht gefördert; Sie dürfen die Anlage aber selbst installieren. Für Strom, den die Anlage ins öffentliche Netz einspeist, dürfen Sie keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.
  • Pro Wohneinheit und antragstellender Person wird höchstens eine Anlage gefördert. Andere Förderprogramme dürfen für dieselbe Anlage weder bereits genutzt worden sein noch genutzt werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. März 2027
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag spätestens sechs Monate nach dem Kauf stellen. Bei ausgeschöpften Mitteln endet die Förderung früher.[^c3][^c8][^c9]

Kaufen, installieren und bezahlen Sie die förderfähige Anlage. Stellen Sie anschließend spätestens sechs Monate nach dem Kauf den Antrag über CIVENTO; den Zugang finden Sie auf der offiziellen Programmseite der Stadt. Für die Förderung müssen Sie keinen Handwerksbetrieb beauftragen.

Fügen Sie Kaufbelege oder Rechnungen mit Angaben zum Anbieter, zu den Gesamtkosten und zur installierten Leistung in Watt, einen Zahlungsnachweis, die Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und ein Foto der installierten Anlage bei.

Die Stadt bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs, solange Fördermittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt; eine erneute Antragstellung ist möglich. Nach Prüfung und Rechtskraft des Bewilligungsbescheids wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Offizielle Quellen