Zuschuss für Energie- und Ressourceneffizienz im Unternehmen
Direkte Zuschüsse helfen Unternehmen in Deutschland, ineffiziente Anlagen zu ersetzen, erneuerbare Prozesswärme zu nutzen und Energie- oder Materialverbrauch zu senken.
Sie erhalten einen direkten Zuschuss für Investitionen, die den Energie- oder Materialverbrauch oder die Treibhausgasemissionen an einem Unternehmensstandort in Deutschland senken. Dies ist die BAFA-Zuschussförderung innerhalb der EEW. Der KfW-Kredit 295 mit Tilgungszuschuss ist eine alternative Finanzierung. Transformationspläne (Modul 5) werden separat von VDI/VDE Innovation + Technik betreut.
- Modul 1 fördert effiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie bestimmte Nachrüstungen. Kleine Unternehmen erhalten 25%, mittlere 20% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten. Für zusammenhängende Maßnahmen beträgt der maximale Zuschuss 200.000 Euro; das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro je Maßnahme.
- Modul 2 fördert erneuerbare Prozesswärme: Wärme zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen. Für Solarthermie, Wärmepumpen und Geothermie gelten 60%, 50% oder 40% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten für kleine, mittlere oder große Unternehmen. Bei Biomassefeuerungen einschließlich Biomasse-KWK gelten 40%, 30% oder 20% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten. Der maximale Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen beträgt 20 Millionen Euro.
- Modul 3 fördert Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware mit 45%, 35% oder 25% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten für kleine, mittlere oder große Unternehmen. Der maximale Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen beträgt 20 Millionen Euro.
- Die Basisförderung in Modul 4 hilft kleinen und mittleren Unternehmen, bestimmte Anlagen zu ersetzen, etwa elektrische Gabelstapler, Spritzgießmaschinen und Lebensmittelbacköfen. Die Quoten betragen 15% beziehungsweise 10% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten. Mindestens 10.000 Euro sind je Maßnahme zu investieren; zusammenhängende Maßnahmen erhalten höchstens 20 Millionen Euro Zuschuss.
- Die Premiumförderung in Modul 4 unterstützt weitergehende Prozessverbesserungen mit bis zu 45%, 35% oder 25% für kleine, mittlere oder große Unternehmen. Je nach Beihilferegel werden die Mehrkosten gegenüber einer weniger effizienten Investition oder die förderfähigen Gesamtkosten zugrunde gelegt; bei bestimmten Gesamtkostenberechnungen gelten reduzierte Quoten. Ausgewählte Abwärme-, Elektrifizierungs- und Wasserstoffvorhaben können bis zu zehn zusätzliche Prozentpunkte erhalten. Neben der Grenze von 20 Millionen Euro gilt ein weiterer Förderdeckel: 2.600, 2.200 oder 1.600 Euro je jährlich eingesparter Tonne Treibhausgase für kleine, mittlere oder große Unternehmen.
- Modul 6 unterstützt kleine Unternehmen beim Ersatz oder der Umrüstung fossiler Anlagen auf Strom mit 33% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten. Das Mindestvolumen beträgt 2.000 Euro; zusammenhängende Maßnahmen erhalten höchstens 200.000 Euro Zuschuss nach den De-minimis-Regeln. Danach dürfen ein Unternehmen oder ein Unternehmensverbund innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums insgesamt höchstens 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen von allen öffentlichen Fördergebern erhalten. Bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen sind im Antrag anzugeben.
Die Obergrenzen gelten auch bei Aufteilung zusammenhängender Maßnahmen auf mehrere Anträge. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab.
Wer kann einen Antrag stellen?
Private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Unternehmen der Bundesländer, freiberuflich Tätige mit überwiegend beruflich genutzter Betriebsstätte und Energiedienstleister, die Anlagen für antragsberechtigte Kunden finanzieren und betreiben (Contractoren), können einen Antrag stellen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kommunen und ihre Regie- und Eigenbetriebe, überwiegend dem Bund gehörende Unternehmen (außer vorübergehenden Stabilisierungsbeteiligungen) sowie Unternehmen mit einschlägigen beihilferechtlichen Ausschlüssen sind nicht berechtigt. Dazu zählen Fischerei/Aquakultur, offene EU-Rückforderungsanordnungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts, etwa bei beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren oder einer Pflicht zur Vermögensauskunft. Getrennte förderfähige Tätigkeiten gemischter Unternehmen können berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber 2020–2021 in Schwierigkeiten gerieten.
- Die Investitionen sind in Deutschland umzusetzen und mindestens drei Jahre zweckentsprechend gewerblich/industriell auf dem Betriebsgelände einzusetzen. Ein Antrag betrifft grundsätzlich einen Standort; Modul 3 ist ausgenommen. Die Größenklassen folgen der EU-KMU-Definition.
- In Modul 1 und bei der Basisförderung in Modul 4 müssen ersetzte Anlagen dem Antragsteller gehören, voll funktionstüchtig und seit mindestens fünf Jahren bei ihm im Einsatz sein. Modul 1 erlaubt außerdem bestimmte Abwärme-, Dämmungs- und Frequenzumrichter-Nachrüstungen solcher Bestandsanlagen. Die neue Anlage muss denselben Einsatzzweck erfüllen wie die ersetzte Anlage. Modul 4 Basis verlangt mindestens 15% weniger Energieverbrauch im Jahr; eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für „Anlagen und Prozesse – Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ gelistete Fachperson muss dies mit dem offiziellen Formular zur Basisförderung bestätigen. Ersetzte Anlagen dürfen beim Empfänger oder verbundenen Unternehmen nicht weiterbetrieben werden.
- Modul 2 verlangt grundsätzlich, dass mehr als 50% der erzeugten Energie als Prozesswärme genutzt werden; für Geothermie bestehen besondere Ausnahmen. Wärmepumpen nutzen erneuerbaren Strom und zugelassene erneuerbare Wärmequellen. Bei Biomassefeuerungen muss die gesamte Feuerungswärmeleistung am Standort unter 7,5 MW liegen. Zulässig sind bestimmte pflanzliche Abfälle und Reststoffe; unter 700 kW dürfen im Jahresmittel bis zu 25% primäre Biomasse eingesetzt werden. Maßgeblich sind die technischen Anforderungen der jeweiligen Anlage zum Merkblatt.
- Hardware in Modul 3 ist in eine BAFA-gelistete Energiemanagementsoftware einzubinden. Die erfassten Energiekennzahlen sind ab Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zu speichern.
- Modul 4 Premium verlangt mindestens 30% jährliche Treibhausgaseinsparung oder mindestens 100, 300 beziehungsweise 1.000 Tonnen CO₂-Äquivalente jährlich für kleine, mittlere beziehungsweise große Unternehmen. Das Einsparkonzept beschreibt die geplanten Maßnahmen und berechnet ihre Energie-, Ressourcen- und Emissionseinsparungen. Es ist im offiziellen Formular einzureichen. Es muss grundsätzlich durch einen für Anlagen und Prozesse gelisteten Energieaudit-Experten erstellt werden. Intern ist dies mit entsprechend gelisteten Beschäftigten oder einem nach ISO 50001 oder EMAS zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem am Standort zulässig; interne Erstellungskosten werden nicht gefördert. Werden die Einsparungen durch Vergleich mit einer ersetzten Anlage berechnet, muss diese bei Antragstellung noch funktionieren und darf beim Empfänger oder verbundenen Unternehmen nicht weiterbetrieben werden. Ohne Förderung muss die Amortisationszeit über drei Jahre liegen: Investitionskosten werden durch jährliche Energie-/Ressourcenkosteneinsparungen einschließlich zusätzlicher Einnahmen geteilt. Technologiekategorien aus Modul 1 und Modul 4 Basis sind grundsätzlich auch für große Unternehmen von Premium ausgeschlossen; Ausnahmen betreffen nicht wesentliche Bestandteile umfassender Vorhaben und Wärmeübertrager.
- Modul 6 verlangt bei Ersatzinvestitionen eigene, voll funktionstüchtige Bestandsanlagen, die seit mindestens fünf Jahren eingesetzt werden. Die Ersatzanlage muss denselben Einsatzzweck erfüllen; die ersetzte Anlage darf beim Empfänger oder verbundenen Unternehmen nicht weiterbetrieben werden. Neue oder umgerüstete Anlagen müssen ausschließlich elektrisch betrieben werden; direkte erneuerbare Wärme, Sonnenstrahlung und Abwärme sind zulässige Ausnahmen, fossile Hybridanlagen nicht. Soweit einschlägig ist die höchste verfügbare Energieeffizienzklasse einzuhalten. Gebäudeheizung und -lüftung sind ausgeschlossen.
Contractoren benötigen einen antragsberechtigten Kunden und einen Vertrag über mindestens drei Jahre zweckentsprechenden Betrieb. Der Kunde muss auf einen eigenen Förderanspruch für das Vorhaben verzichten. Beide Parteien müssen die erforderlichen Erklärungen zur Information über die Förderung und zu Prüfungsrechten abgeben. Die KMU-Quote ist für den Contractor auch möglich, wenn der Kunde kein KMU ist.
Ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Forschung und Entwicklung, Leasing und ähnliche Finanzierungen, gebrauchte Anlagen, Betriebs- und Demontagekosten sowie eigene Leistungen und Produkte einschließlich Leistungen von Partnerunternehmen, verbundenen Unternehmen oder nicht ausreichend unabhängigen Lieferanten. Landwirtschaftliche Produktion ist ausgeschlossen, mit Ausnahme förderfähiger Maßnahmen in Modul 2. Anlagen müssen überwiegend gewerblich-industriellen Prozessen dienen; Gebäudemaßnahmen sind außer anerkannten installationsbezogenen Nebenkosten ausgeschlossen. Der Erwerb fossiler Anlagen und Anlagen für flüssige Biobrennstoffe ist ausgeschlossen. Kältemittel dürfen grundsätzlich höchstens ein Treibhauspotenzial von 150 haben; für bestimmte Modul-2-konforme Wärmepumpen gilt eine Ausnahme. Ab 2027 beantragte Wärmepumpen dürfen nur natürliche Kältemittel einsetzen. Weitere technische Mindestanforderungen und Ausschlüsse der modulspezifischen Anlagen bleiben verbindlich.
Für dieselben Maßnahmen dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen von Bund, Ländern oder Kommunen einschließlich EEG-/KWKG-Vergütungen beantragt oder genutzt werden. Parallele Anträge bei BAFA, KfW und dem EEW-Förderwettbewerb sind ebenfalls ausgeschlossen. Separat geförderte Energieberatung ist möglich, ihre Kosten dürfen hier aber nicht erneut geltend gemacht werden. Die genannten Strompreis- und Carbon-Leakage-Entlastungsregelungen schließen eine Förderung nicht von sich aus aus.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab.[^c31]
Wählen Sie auf der BAFA-EEW-Seite das passende Modul und beantragen Sie den Zuschuss elektronisch in der Förderzentrale Deutschland mit ELSTER-Zertifikat oder bundID. Legen Sie ein konkretes Kostenangebot zugrunde und weisen Sie Planung und Installation getrennt aus. Reichen Sie die modulspezifischen technischen Unterlagen ein; bei Modul 4 Premium gehört das fertige Einsparkonzept dazu.
Beginnen Sie erst nach dem Zuwendungsbescheid mit der Umsetzung oder der Veräußerung/Entsorgung zu ersetzender Anlagen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt grundsätzlich als Beginn. Planung darf früher beauftragt werden; vor dem Bescheid geleistete Zahlungen sind jedoch nicht förderfähig. Nach Antragstellung sind Liefer-/Leistungsverträge nur mit schriftlicher aufschiebender Bedingung bis zum Bescheid oder auflösender Bedingung bei endgültiger Ablehnung zulässig. Leistungen dürfen noch nicht erbracht werden; ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht.
Setzen Sie das Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraums vollständig um: grundsätzlich 36 Monate ab Erlass des Bescheids, 48 Monate bei tiefer Geothermie oder Dekarbonisierungsbonus und 24 Monate für Geothermie-Machbarkeitsstudien. Reichen Sie den Verwendungsnachweis, der die bewilligungsgemäße Installation und die Kosten belegt, spätestens drei Monate nach Ablauf ein. Förderfähige Zahlungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums oder spätestens zwölf Wochen danach und vor Einreichung dieses Nachweises geleistet werden. BAFA zahlt nach dessen Prüfung aus. Beim Verkauf ersetzter Anlagen in Modul 1, 4 oder 6 mindern die Verkaufserlöse die förderfähigen Kosten. Betreiben Sie die Investition mindestens drei Jahre wie bewilligt. Vorzeitiger Verkauf oder Stilllegung führt zur Rückforderung; ausgenommen ist ein Unternehmensverkauf mit Übertragung der Pflichten und fortgesetztem zweckentsprechendem Betrieb.