Zuschuss für Regenwasserzisternen
Zuschuss für Menschen mit Erstwohnsitz in Barsinghausen, die an bestehenden Wohngebäuden Zisternen ab 2 m³ zur Gartenbewässerung installieren.
Gefördert werden ober- und unterirdische Zisternen aus Beton oder Kunststoff für die Bewässerung des eigenen Gartens. Mehrere kleinere Zisternenmodule dürfen zusammengeschlossen werden, um mindestens 2 m³ zu erreichen. Handelsübliche Regentonnen sind auch in Reihe verbunden ausgeschlossen.
Der einmalige Zuschuss beträgt 200 Euro je Kubikmeter, höchstens 80 % der nachgewiesenen Kosten für die Erstanschaffung und fachgerechte Installation einschließlich Anschlussleitungen und maximal 1.000 Euro je Hausgrundstück. Die Stadt zahlt nach vollständiger Fertigstellung und Bewilligung des Zuschussantrags. Das Programm spart Trinkwasser und schafft Rückhaltevolumen bei Starkregen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Barsinghausen. Die Zisterne muss an einem bestehenden Wohngebäude im Stadtgebiet installiert werden.
- Je Wohneinheit beziehungsweise Haushalt mit Garten und je Hausgrundstück ist nur eine Anlage förderfähig. Am beantragten Installationsort darf zuvor noch keine geförderte Anlage installiert worden sein.
- Die Maßnahme beginnt mit der Auftragsvergabe oder Bestellung. Beschaffung, fachgerechte Installation und Inbetriebnahme müssen nach dem Programmstart am 1. Juni 2026 erfolgen.
- Das Wasser darf ausschließlich für den eigenen Garten genutzt werden. Feste und vorübergehende Leitungsverbindungen zum Trinkwassernetz sind ausgeschlossen. Die Vorgaben des Bauplanungs-, Bauordnungs-, Wasser- und Abwasserrechts müssen eingehalten werden.
- Die Anlage muss fachgerecht installiert und betrieben werden. Innerhalb von fünf Jahren nach Bewilligung darf sie nicht abgebaut und außerhalb Barsinghausens wieder installiert werden. Die Stadt darf die Anlage besichtigen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Anträge werden nach vollständiger Fertigstellung gestellt. Die 20.000 Euro werden nach Eingangsreihenfolge vollständiger Anträge vergeben.[^c4][^c6]
Stelle den Zuschussantrag nach vollständiger Fertigstellung online bei der Stadt. Gib Namen, Meldeanschrift, Installationsadresse und IBAN an. Füge Kopien aller relevanten Originalrechnungen und ein Foto bei, auf dem Anlage und Installationsort deutlich erkennbar sind. Bildschirmfotos von Warenkörben und Lieferscheine sind keine zulässigen Rechnungsnachweise.
Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt und müssen neu gestellt werden. Bis alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird kein Förderplatz reserviert. Die Stadt kann ergänzende Belege verlangen. Der bewilligte Zuschuss wird in einer Summe überwiesen.
Insgesamt stehen 20.000 Euro bereit. Nach Ausschöpfung der Mittel wird kein Zuschuss mehr ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wenn du keinen Onlineantrag stellen kannst, kannst du ausnahmsweise einen Termin beim Klimaschutzmanagement vereinbaren und den Antrag dort zur Niederschrift stellen. Bringe dieselben Angaben und Unterlagen mit. Das Klimaschutzmanagement erreichst du unter 05105 7742242 oder klimaschutz@stadt-barsinghausen.de.