ENEO-Zuschuss zur energetischen Initialberatung

IBB Business Team GmbHDeutschlandbis zu 595 EUR

Ein Zuschuss übernimmt 95 % der Kosten einer energetischen Initialberatung für Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Berliner Mietwohngebäuden.

ENEO hilft Ihnen, Einzel- oder Teilsanierungen zu erkennen, die den CO₂-Ausstoß Ihres Gebäudes senken können. Ein Energieberater aus dem ENEO-Pool berät Sie unabhängig und produktneutral telefonisch oder digital und hält die Empfehlungen in einem Protokoll fest. Sie müssen die empfohlenen Maßnahmen nicht umsetzen.

Gefördert werden Vorbereitung, Beratung und Protokoll. Der Zuschuss beträgt 95 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 595 Euro brutto. Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, gelten höchstens 500 Euro netto. Die IBB Business Team GmbH zahlt nach Prüfung von Protokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis aus.

Nicht gefördert werden Bauunterlagen, detaillierte Berechnungen einzelner Maßnahmen, Sanierungsarbeiten, Baubegleitung oder Bauleitung. Der ENEO-Beratungszuschuss kann nicht mit anderen Fördermitteln des Bundes oder Landes kombiniert werden. Für separate Investitionen in Ihre Immobilie können Sie andere Angebote wie SolarPLUS und GründachPLUS nutzen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter eines Berliner Mietwohnungsbestands sein, etwa als Hausverwalter. Einzelne Wohnungen und Wohneigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind ausgeschlossen.
  • Das Gebäude muss in Berlin liegen und mindestens drei Wohneinheiten haben. Seine Baufertigstellung muss mehr als 20 Jahre zurückliegen. Mehr als 50 % der Gebäudefläche müssen dem Wohnen dienen.
  • Die Förderung ist einmal je Wohngebäude möglich. Die Beratung muss ein im ENEO-Pool gelisteter Energieberater durchführen. Beauftragen Sie ihn erst nach der Förderzusage der IBB Business Team GmbH.

Die Bewilligung hängt von verfügbaren Berliner Haushaltsmitteln ab. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt; es besteht kein Rechtsanspruch.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Bewilligungen hängen von verfügbaren Berliner Mitteln ab; vollständige Anträge werden nach Eingang bearbeitet.[^c8]

Beantragen Sie den Zuschuss über das elektronische Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Die Antragstellung für die aktuelle Initialberatung ist geöffnet. Über dasselbe System werden auch letzte Teilzahlungen aus Fördervereinbarungen vor 2026 abgewickelt.

Wählen Sie nach der Zusage im Rahmen der Fördervereinbarung einen Berater aus dem ENEO-Pool. Die Beauftragung soll innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Vereinbarung erfolgen. Die telefonische oder digitale Beratung muss anschließend innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung stattfinden. Beantragen Sie danach die Auszahlung elektronisch und reichen Sie Protokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis ein.

Im Antragsverfahren benötigen Sie einen Identitätsnachweis, Energieausweis, die letzte Heizkostenabrechnung mit Verbrauch und Kosten sowie Kontodaten. Kapitalgesellschaften reichen außerdem einen höchstens ein Jahr alten Handelsregisterauszug ein; Gewerbebetriebe eine Gewerbeanmeldung.

Die verlinkten allgemeinen Nebenbestimmungen gelten, soweit der Bescheid nichts anderes ausdrücklich bestimmt. Gehen Sie wirtschaftlich vor und dokumentieren Sie die Auftragsvergabe. Bei Aufträgen über 500 bis 5.000 Euro netto ist ein formloser Preisvergleich zu dokumentieren. Bei Aufträgen über 5.000 bis 100.000 Euro netto müssen mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden; begründete Abweichungen sind zu dokumentieren.

Weisen Sie die Verwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Förderzwecks nach, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Ist der Zweck zum Jahresende noch nicht erfüllt, ist binnen vier Monaten nach Jahresende ein Zwischennachweis vorzulegen. Dessen Sachbericht darf mit dem nächsten Sachbericht verbunden werden, wenn sein Berichtszeitraum höchstens drei Monate umfasst. Bewahren Sie Belege, Verträge und sonstige Förderunterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf; gesetzliche längere Fristen gehen vor.

Melden Sie unverzüglich Änderungen maßgeblicher Förderumstände, niedrigere förderfähige Kosten, eine drohende Verfehlung des Förderzwecks oder ein beantragtes beziehungsweise eröffnetes Insolvenzverfahren. Geringere förderfähige Kosten verringern den anteiligen Zuschuss. Zusätzliche Finanzierung verringert den Zuschuss, wenn die geplanten Gesamtkosten unverändert bleiben. Steigen Kosten und Finanzierung um denselben Betrag, verringert sich der Zuschuss dadurch nicht. Unrichtige oder unvollständige Angaben, zweckwidrige Verwendung sowie Verstöße gegen Auflagen oder Nachweis- und Mitteilungspflichten können zur Rückzahlung führen. Erstattungsbeträge werden jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Offizielle Quellen