SolarPLUS

IBB Business Team GmbHDeutschland

Zuschüsse helfen Berliner Eigentümerinnen, Eigentümern und Dachnutzenden bei Stromspeichern, geeigneten Messplätzen und besonderen Photovoltaikanlagen; größere Gebäude erhalten auch Unterstützung für die Vorplanung.

SolarPLUS S richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Ein- oder Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. SolarPLUS L fördert Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude. Die Zuschüsse müssen normalerweise nicht zurückgezahlt werden. Verstöße gegen die Förderbedingungen können aber eine Rückforderung auslösen.

Die veröffentlichten Leistungsstufen für SolarPLUS S beginnen bei 2 Kilowatt peak (kWp), der Nennspitzenleistung der PV-Module. Für Stromspeicher gibt es bei 2–2,99 kWp 500 Euro. Pro weiterer Ein-kWp-Stufe steigt der Zuschuss um 250 Euro bis auf 4.750 Euro ab 19 kWp. Für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Anlage gibt es bei 2–2,99 kWp 600 Euro, dann je Stufe 300 Euro mehr bis auf 5.700 Euro ab 19 kWp. Ein förderfähiger Zählerschrank erhält 750 Euro; Kauf und Installation müssen mindestens 1.160 Euro brutto kosten. Planung, Elektroanschluss und Messprotokoll sind dabei ausgeschlossen.

Bei SolarPLUS L müssen in jeder geförderten Kategorie mindestens 1.000 Euro förderfähige Bruttokosten entstehen. Für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften werden 65 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachgutachten, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte übernommen, für mittlere Unternehmen 55 und für große Unternehmen 45 Prozent, jeweils bis 15.000 Euro. Bei technischen Maßnahmen betragen die entsprechenden Anteile 50, 40 und 30 Prozent: bis 15.000 Euro für Messplätze, bis 10.000 Euro für das Zusammenlegen von Netzanschlüssen und bis 30.000 Euro für Speicher oder die jeweilige Sonder-PV-Kategorie.

Die L-Speicherförderung umfasst Speicher, Energiemanagementsystem, Batteriewechselrichter, Installation und zwei Drittel der Kosten eines Hybridwechselrichters. Bei denkmalgerechter PV, integrierter Fassaden-PV und Gründach-PV zählen die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage, nicht die gesamte Anlage. Bei Messplätzen zählen der Messplatz und die Installation, jedoch nicht Planung, Elektroanschluss und Messprotokoll. Beim Zusammenlegen von Anschlüssen können Planung, Rückbau, Verstärkung des Anschlusses und notwendige Kabel gefördert werden.

Für die Unternehmensgröße gelten die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Mittlere Unternehmen liegen unter 250 Beschäftigten und bei höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, gehören aber nicht mehr zur kleinen Kategorie. Partnerunternehmen werden anteilig und verbundene Unternehmen vollständig berücksichtigt.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gebäude und Projekt müssen in Berlin liegen. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen in einem anderen Bundesland wohnen.
  • S ist für natürliche Personen oder Wohnungseigentümergemeinschaften mit Eigentum oder sonstigen Verfügungsrechten an selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern. Einzelne Wohnungseigentümer können mit einem durch Teilungserklärung oder WEG-Beschluss eingeräumten Sondernutzungsrecht an einer Dachfläche teilnehmen. Ein bevollmächtigtes Unternehmen kann den Antrag stellen. S-Projekte können noch geplant oder bereits begonnen sein. Bei bereits begonnenen Projekten behandelt dieser Eintrag Vorhaben, die nach dem 8. Januar 2026 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind. Vertragsabschluss, verbindliche Bestellung und Anzahlung zählen bereits als Beginn. Wer vor dem Antrag beginnt, trägt das finanzielle Risiko selbst.
  • L richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Eigentum oder sonstigen Verfügungsrechten am Gebäude, darunter Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und gemeinnützige Einrichtungen. Energiedienstleister und Energieversorger können für gepachtete Dachflächen mit Zustimmung der Eigentümerseite beantragen. Auch rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind berechtigt; das Projektgebäude darf jedoch kein öffentliches Gebäude sein. Private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder einzelnen Eigentumswohnungen sind in L ausgeschlossen.
  • Bei L muss zuerst die E-Mail des IBB Business Teams vorliegen, die den Eingang des vollständigen Antrags und den möglichen Beginn auf eigenes Risiko bestätigt. Vertragsabschluss, verbindliche Bestellung und Anzahlung zählen bereits als Beginn. Die Eingangsbestätigung ist keine Förderzusage.
  • Ein neuer oder ertüchtigter S-Zählerschrank beziehungsweise L-Messplatz ist förderfähig, wenn die vorhandene Ausstattung nicht ausreicht, vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurde oder nicht den geltenden Regeln entspricht.
  • Ein Speicher muss mit einer neuen PV-Anlage verbunden sein. Bei Nachrüstung muss der vollständige Speicherantrag innerhalb von drei Monaten nach PV-Inbetriebnahme eingehen; das gesonderte Verbot eines vorzeitigen Beginns bei L gilt weiterhin. Pro PV-Anlage wird nur ein neues Speichersystem gefördert. Blei-Säure-Batterien, gebrauchte Systeme, Eigenbauten und Prototypen sind ausgeschlossen; als Prototyp gelten grundsätzlich Systeme, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder wurden. Der Speicher muss gekauft werden. Er braucht eine zehnjährige Zeitwertersatzgarantie des Herstellers, die den Ersatz zum jeweiligen Zeitwert absichert, und die Rücknahme- und Recyclingvorkehrungen eines registrierten Herstellers. Mindestens 75 Prozent der jährlich gespeicherten Energie müssen aus der direkt angeschlossenen Anlage für erneuerbare Energie stammen.
  • Denkmalgerechte PV setzt ein in der Berliner Denkmalliste eingetragenes Gebäude oder dessen unmittelbares Umfeld und die denkmalrechtliche Genehmigung der Ausführung voraus. Dachintegrierte Systeme müssen die Dachabdichtung sicherstellen. Fassaden-PV muss funktionell oder gestalterisch in die Gebäudehülle integriert sein; lediglich befestigte Standardmodule sind ausgeschlossen. Bau- und gegebenenfalls Denkmalschutzvorgaben müssen erfüllt sein. Gründach-PV muss neu über einer extensiven Begrünung entstehen. Projekte, die GründachPLUS erhalten könnten, sind ausgeschlossen.
  • Gutachten, Studien und Konzepte in L müssen der Vorplanung dienen und von befähigten Personen erstellt werden; entsprechend qualifizierte eigene Beschäftigte können diese Arbeiten übernehmen. Pro Projekt sind ein Gutachten je Untersuchungsaspekt, eine Studie und ein Konzept möglich; unterschiedliche Aspekte brauchen getrennte Anträge. Dachgutachten sind nur für Gebäude mit Bauabschluss vor dem 31. Dezember 2014 möglich und müssen die Betroffenheit eines Denkmals berücksichtigen. Machbarkeitsstudien untersuchen Umsetzung und wirtschaftliche oder technische Machbarkeit; Studien zur denkmalgerechten Gestaltung sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Messkonzepte sind für die Versorgung von Menschen im Gebäude mit lokal erzeugtem Solarstrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes und müssen die aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Bei Mieterstrom liefert ein Anbieter den lokal erzeugten PV-Strom an die Verbrauchenden im Gebäude. Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung schließen die Beteiligten einen Gebäudestromnutzungsvertrag nur für den PV-Strom ab; dieser muss rechnerisch in 15-Minuten-Intervallen aufgeteilt werden.
  • Netzanschlüsse dürfen nur für ein neues PV-Projekt mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung in einem Bestandsgebäude mit Bauabschluss vor dem 31. Dezember 2014 zusammengelegt werden. Bei Mieterstrom muss der ergänzende Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Geförderte Projekte dürfen keine Mieterhöhung verursachen; Zuschüsse sind bei Modernisierungsumlagen als Drittmittel anzurechnen.
  • Die Arbeiten müssen fachgerecht durch qualifizierte Personen erfolgen; Baugewerke müssen gewerblich tätig sein. Netzgekoppelte Systeme müssen durch beim Netzbetreiber eingetragene Elektrofachkräfte angemeldet und nach den geltenden Vorgaben in Betrieb genommen werden. Netz- und technische Regeln, statische Eignung, vorgeschriebene Absturzsicherung und registrierte Komponentenhersteller sind erforderlich.
  • Antragstellende mit beantragten oder eröffneten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahren sind ausgeschlossen, auch bis zur Bewilligung. L schließt zusätzlich Antragstellende und Inhaber juristischer Personen aus, die eine gesetzliche Vermögensauskunft abgegeben haben oder abgeben müssen. Unternehmen mit einer unerfüllten EU-Beihilfe-Rückforderungsanordnung oder als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind ausgeschlossen. Der EU-Test umfasst unter anderem Insolvenzverfahren oder das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren auf Antrag von Gläubigern, noch nicht zurückgezahlte Rettungskredite oder nicht erloschene Rettungsgarantien sowie laufende Umstrukturierungspläne nach erhaltenen Umstrukturierungsbeihilfen. Er umfasst auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die durch aufgelaufene Verluste mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verloren haben, und Gesellschaften mit mindestens teilweise unbeschränkt haftenden Gesellschaftern, die dadurch mehr als die Hälfte ihrer ausgewiesenen Eigenmittel verloren haben. Diese Kapitalverlusttests gelten nicht für KMU unter drei Jahren. Bei Nicht-KMU gilt außerdem der Test, ob in beiden letzten Jahren der Verschuldungsgrad über 7,5 und zugleich das EBITDA-Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0 lag. EBITDA bezeichnet das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; der Test prüft hier Schulden im Verhältnis zum Eigenkapital und dieses Ergebnis im Verhältnis zum Zinsaufwand.
  • Bereits durch andere Programme geförderte Kosten dürfen nicht nochmals finanziert werden; die Kombination mit WELMO ist ausdrücklich zulässig. Bar bezahlte Rechnungen sind ausgeschlossen. Bei Vorsteuerabzug oder Anspruch auf Umsatzsteuererstattung zählen im Verwendungsnachweis nur Nettopreise.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Neue Anträge für SolarPLUS S/L werden derzeit angenommen.
  • Bewilligungen hängen von verfügbaren Haushaltsmitteln ab; die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Stellen Sie den Antrag elektronisch beim IBB Business Team über dessen SolarPLUS-Webseite. Füllen Sie ihn vollständig aus, laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch, speichern Sie ihn und senden Sie ihn ab. Das bloße Anlegen genügt nicht. Benötigt werden Angebote für die beantragten Maßnahmen, gegebenenfalls die PV-Leistung, die Begründung für den Messplatzwechsel und die Denkmalgenehmigung für denkmalgerechte PV. Unternehmen geben ihre Größe an; dachpachtende Energieanbieter weisen die Zustimmung der Eigentümerseite nach.

Das bewilligte Projekt muss innerhalb eines Jahres nach Antragstellung beginnen und abgeschlossen sein. Eine Verlängerung setzt einen Antrag und die Zustimmung des IBB Business Teams voraus. Reichen Sie spätestens drei Monate nach Abschluss den Verwendungsnachweis mit Bericht und Belegen im Portal ein. Als Abschluss gelten die Inbetriebnahme von PV und Speicher, die PV-Inbetriebnahme bei Sonderanlagen, abgeschlossene Arbeiten an Messplatz oder Netzanschluss beziehungsweise die endgültige Fassung von Gutachten, Studie oder Konzept. Reichen Sie die passenden Inbetriebnahmeprotokolle, Rechnungen und Zahlungsnachweise ein; für Sonder-PV zusätzlich Fotos, für Gutachten deren Ergebnis und bei Mieterstrom-Anschlussprojekten den Nachweis des erneuerbaren Reststroms. Beantragen Sie die Auszahlung gesondert. Das IBB Business Team zahlt nach Prüfung der anerkannten förderfähigen Kosten.

Geförderte Investitionsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Projektabschluss zweckentsprechend genutzt werden. Eine kürzere Nutzung ist anzuzeigen und kann eine gegebenenfalls anteilige Rückzahlung mit Zinsen auslösen. Bei Ursachen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa einem Brand, entfällt diese Erstattungspflicht. Melden Sie Änderungen des Förderzwecks, bewilligungsrelevanter Umstände, der Finanzierung oder der Umsetzbarkeit sowie Insolvenz unverzüglich. Bewahren Sie Originalbelege, Verträge und Förderunterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf, länger bei entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Unrichtige Angaben, zweckwidrige Verwendung oder Verstöße wie fehlende Nachweise und Mitteilungen können zu Rückforderungen mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz führen.

Die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln und der Entscheidung des IBB Business Teams ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Offizielle Quellen