Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung
Zuschuss für Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte, die private Grundstücke in Billerbeck mit neuen Dach- oder Fassadenbegrünungen ausstatten.
Gefördert werden neue Dachbegrünungen sowie boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen, die Hitze abmildern und den Abfluss bei Starkregen verlangsamen. Die Begrünung muss eine zusammenhängende Fläche von mindestens 15 m² haben; Türen und Fenster zählen nicht mit.
Für Dachbegrünungen gelten höchstens 25 € pro m², 30 % der förderfähigen Kosten und 750 € brutto je Maßnahme. Für Fassadenbegrünungen gelten dieselben Flächen- und Prozentgrenzen bei höchstens 500 € brutto. Pro antragstellender Person und Baugrundstück ist jeweils eine Dach- oder Fassadenbegrünung förderfähig. Für weitere Grundstücke sind weitere Anträge möglich.
Beim Dach zählen angemessene Kosten für den Vegetationsaufbau: wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Dränschicht, Substrat und Pflanzen. Pflanzkübel sind ausgeschlossen. Bei Fassaden zählen Beete, das Entfernen versiegelter Bodenbeläge, Bodenaufbereitung oder Bodenaustausch, Schutzschichten, Dränage, Substrat, Rankhilfen, Begrünungssysteme und Pflanzarbeiten. Eine Fassadensanierung wird nicht gefördert. Ein geeignetes Fachunternehmen muss die Arbeiten fachgerecht ausführen, oder Sie müssen fachgerechte Eigenleistung nachweisen. Bei Eigenleistung sind nur Material und die Miete erforderlicher Geräte und Maschinen förderfähig.
Der einmalige Zuschuss wird nach Abschluss und Vorlage der Nachweise ausgezahlt. Sie müssen geförderte bauliche Einrichtungen erhalten und darauf hinwirken, dass nach etwa zwei Jahren ein flächiger Bewuchs auf den beantragten Quadratmetern erreicht und erhalten wird. Die Bindung gilt zehn Jahre ab Auszahlung. Bewahren Sie maßgebliche Pläne, Belege und Unterlagen so lange auf, erteilen Sie bei Bedarf Auskunft, melden Sie einen Verkauf und geben Sie die Verpflichtungen an einen Rechtsnachfolger weiter. Die Stadt kann die Maßnahme kontrollieren. Können Sie sie nicht vorzeigen oder werden nachträglich Ausschlussgründe bekannt, kann die Stadt den Zuschuss teilweise oder vollständig zurückfordern. Bei Nichteinhaltung der zehnjährigen Bindung kann sie eine anteilige Rückzahlung verlangen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Eigentum oder Erbbaurecht an einer Immobilie im Billerbecker Stadtgebiet. Ein Erbbaurecht erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben oder zu errichten. Bis zur Auszahlung darf kein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt oder eröffnet sein.
- Gefördert werden extensive Dachbegrünungen mit mindestens 8 cm nährstoffarmem Substrat und trockenheitstoleranten heimischen Pflanzen, etwa Moose, Sedumarten, Kräuter oder Gräser. Für Fassaden sind mehrjährige standortgerechte Arten vorgeschrieben. Stellen Sie den geplanten Aufbau nach dem allgemeinen Stand der Technik dar.
- Gesetzlich oder durch einen Bebauungsplan vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn eine andere Person mit Miteigentum bereits eine Bewilligung für Dach- oder Fassadenbegrünung auf dem Grundstück erhalten hat.
- Kaufen, beauftragen oder beginnen Sie erst nach der Bewilligung. Vorherige Planungsaufträge und das Einholen von Angeboten sind erlaubt.
- Sie verantworten die rechtliche und praktische Durchführbarkeit; die Stadt prüft beim Antrag nur die Plausibilität. Bei Rechtsverstößen oder fehlender Durchführbarkeit kann sie den Zuschuss zurückfordern. Sie gestatten die Nutzung der Maßnahme für die städtische Öffentlichkeitsarbeit und prüfen die steuerliche Behandlung selbst.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Die Maßnahme muss bis Weihnachten 2026 umgesetzt und vollständig abgerechnet sein.[^c17]
- Bei ausgeschöpften Mitteln werden keine Anträge angenommen und keine Zuschüsse ausgezahlt.[^c14]
Fordern Sie das Antragsformular bei der Stadt Billerbeck an; es ist im Rathaus, FB 60, Klimaschutz, Raum 3 erhältlich. Füllen Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es. Fügen Sie Fotos des bisherigen Zustands und einen Plan, eine Skizze oder ein Luftbild mit der vorgesehenen Fläche und Nutzung bei, gegebenenfalls auch einen Eigentumsnachweis. Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit Nachweisen eingescannt an klimaschutz@billerbeck.de oder per Post an Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 2025/26, Markt 1, 48727 Billerbeck.
Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang; bei gleichzeitig eingegangenen Anträgen kann das Los entscheiden. Die Mittel sind begrenzt, und es besteht kein Rechtsanspruch. Warten Sie auf den Bewilligungsbescheid mit Zuschusshöhe und möglichen Auflagen. Eine spätere Erhöhung ist ausgeschlossen; ändern sich Fördervoraussetzungen, kann die Summe sinken.
Beginnen Sie spätestens vier Monate nach Eingang des Bescheids. Die Richtlinie sieht einen Durchführungszeitraum von sechs Monaten vor. Für die aktuelle Förderung verlangt die städtische Mitteilung von 2026 zusätzlich, dass die Maßnahme bis Weihnachten 2026 umgesetzt und vollständig abgerechnet ist. Ihr Projekt muss daher auch diese frühere Kalendervorgabe erfüllen. Neue Anträge sind weiterhin möglich, solange Mittel verfügbar sind. Nach Ausschöpfung werden keine Anträge angenommen und keine Zuschüsse ausgezahlt. Der formale Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2026.
Reichen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss den unterschriebenen Verwendungsnachweis mit Abschlussrechnungen, Originalbelegen und Vorher-/Nachherfotos über dieselben Kontaktadressen ein. Anschließend überweist die Stadt den Zuschuss.