Kredit für Klimainvestitionen
Kredit für Unternehmen, die in Solarenergie, energiesparende Innenbeleuchtung oder die thermische Sanierung von Gebäuden investieren.
Die BKS Bank finanziert grüne Unternehmensinvestitionen, zum Beispiel Photovoltaik- und Solaranlagen, die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED und thermische Gebäudesanierungen.
Den Investitionskredit können Sie einmal in Anspruch nehmen. Sie zahlen ihn in vereinbarten Raten zurück. Kredithöhe und Laufzeit werden mit Ihrem Unternehmen vereinbart und an die Investition sowie deren Nutzungsdauer angepasst.
Ihr individuelles Angebot legt die Kreditbedingungen fest. Ohne abweichende Vereinbarung gelten die Entgelte aus dem Preisaushang für Unternehmer. Unternehmen tragen außerdem die notwendigen Kosten der Geschäftsverbindung, einschließlich der Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten, etwa Vermögenswerten, die die Bank zur Begleichung Ihrer Schulden verkaufen kann.
Die Geschäftsbedingungen erlauben Änderungen wiederkehrender Entgelte einschließlich Zinsen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Bildet ein vereinbarter Kreditzinsindikator, also der Referenzwert zur Berechnung Ihrer Zinsen, die Marktverhältnisse nicht mehr ab, kann die Bank ihn ersetzen und Sie darüber informieren. Widersprechen Sie innerhalb der mitgeteilten Frist, müssen Sie die betroffenen ausstehenden Kreditbeträge samt Zinsen nach dem ursprünglichen Indikator und Nebengebühren innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Die Bank muss die von dieser Mitteilung betroffenen, noch nicht beanspruchten Beträge dann nicht mehr auszahlen. Nach Ende der Marktstörung gilt wieder der ursprüngliche Indikator. Weitergehende Leistungs- oder Entgeltänderungen benötigen Ihre Zustimmung; bei mitgeteilten Änderungen gilt Schweigen nach zwei Monaten als Zustimmung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ihre Unternehmensinvestition muss den Kreditprüfungsprozess der BKS Bank durchlaufen. Die Einstufung als grünes Projekt wird darin gesondert geprüft.
Die Klimastrategie beschränkt Finanzierungen von Unternehmen mit erheblichen Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie:
- Unternehmen mit mehr als 5 % Umsatz aus Kohleaktivitäten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die sich öffentlich dazu bekennen, die Emissionen ihres Kerngeschäfts im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen zu senken. Sofern beurteilbar, dürfen sie zudem nicht in den Ausbau ihrer Kohleinfrastruktur investieren. Ist der Ausbau nicht beurteilbar, reicht das öffentliche Bekenntnis. Zweckgebundene Kredite ohne Ausbau der Kohleinfrastruktur bleiben zulässig.
- Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatz aus Erdölaktivitäten oder mehr als 30 % aus Erdgasaktivitäten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für jeden dieser Bereiche gilt eine Ausnahme für Unternehmen, die sich öffentlich dazu bekennen, die Emissionen ihres Kerngeschäfts im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen zu senken. Sofern beurteilbar, dürfen sie zudem nicht in den Ausbau ihrer Infrastruktur im jeweiligen Bereich investieren. Ist der Ausbau nicht beurteilbar, reicht das Bekenntnis.
- Neue Kredite an Unternehmen mit mehr als 5 % Umsatz aus Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Spaltung von Atomen) sind ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für den Rückbau stillgelegter kerntechnischer Anlagen, Sicherheit und Wartung bestehender Anlagen, Endlager sowie Aktivitäten, die der EU-Taxonomie entsprechen. Diese ordnet wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit ein.
Verschlechtern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse oder verlieren vorhandene Sicherheiten an Wert, kann die Bank innerhalb einer angemessenen Frist neue oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Das gilt auch, wenn anfangs keine Sicherheiten verlangt wurden.
Die Bank kann den Kredit aus wichtigem Grund sofort kündigen. Dazu gehören eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die die Rückzahlung gefährdet, wesentliche falsche Angaben, wenn die Bank bei Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder nicht erfüllte Sicherheitenpflichten, die die Rückzahlung gefährden. Endet die Geschäftsverbindung oder die betroffene einzelne Geschäftsbeziehung, werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Besprechen Sie die geplante grüne Investition mit der BKS Bank; die Finanzierung hängt von ihrer individuellen Prüfung ab.[^c2][^c3][^c6]
Besprechen Sie Ihre geplante grüne Investition mit dem Kundenservice-Center der BKS Bank unter +43 463 5858, Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr. Die aktuelle Produktseite bietet Unternehmen mit geplanten grünen Investitionen eine Finanzierung an. Die Bank erstellt ein individuelles Angebot; Kredithöhe, Laufzeit und Rückzahlungsraten werden mit Ihnen vereinbart.