Energieförderbeiträge

Gemeinde Bütschwil-GanterschwilSchweiz

Beiträge unterstützen Gebäudeeigentümer in Bütschwil-Ganterschwil bei Photovoltaikanlagen, Solarstrombatterien und Fensterersatz.

Das kommunale Energieförderprogramm unterstützt folgende Massnahmen an Gebäuden in Bütschwil-Ganterschwil:

  • Neue Photovoltaikanlagen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden erhalten CHF 200 pro Kilowatt-Peak (kWp, die Nennspitzenleistung der Anlage), höchstens CHF 2’000. Förderfähig sind fest installierte Dach- oder Fassadenanlagen mit entspiegelten Modulen. Freiflächenanlagen sind ausgeschlossen.
  • Die Erstinstallation einer Batterie zur Speicherung des selbst erzeugten Solarstroms erhält CHF 2’000. Die Speicherkapazität muss mindestens 3 Kilowattstunden (kWh) betragen. Gefördert wird höchstens eine Anlage pro Wohneinheit.
  • Der Fensterersatz bei bestehenden Bauten erhält CHF 2’000. Das Glas muss einen U-Wert von höchstens 0,7 W/(m²K) aufweisen; dieser Wert beschreibt den Wärmedurchgang durch das Glas. Alle Fenster des Objekts müssen ersetzt werden. Bereits früher ersetzte Fenster dürfen höchstens zehn Jahre alt sein.

Insgesamt sind höchstens CHF 7’000 pro Wohngebäude, Eigentümer und Jahr möglich. Die Gemeinde zahlt den Beitrag aus, sobald der vollständige Projektabschluss eingereicht ist.

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderberechtigt sind private Gebäudeeigentümer sowie juristische Personen nach Obligationenrecht (OR) oder Zivilgesetzbuch (ZGB), die Gebäudeeigentümer sind. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, beispielsweise eine politische Gemeinde, sind ausgeschlossen.

Reichen Sie das Gesuch vor Beginn der Arbeiten ein. Das geförderte Vorhaben muss innerhalb von zwei Jahren ab Datum der Beitragzusicherungsverfügung abgeschlossen sein; sonst verfällt der zugesicherte Beitrag. Auf schriftliches Gesuch kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen des Gemeindebudgets bearbeitet. Sind die Mittel ausgeschöpft, kommen Gesuche auf eine Warteliste und werden nach Verfügbarkeit der Mittel im Folgejahr bearbeitet. Wird das Budget nicht mehr aufgefüllt und ist es erschöpft, wird die Warteliste gelöscht.

Ausführungskontrollen sind möglich. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen können die Prüfungskosten vom Beitrag abgezogen oder der Beitrag gestrichen werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuche vor Arbeitsbeginn einreichen. Diese Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sind andere Regeln angekündigt. Bearbeitung nach Eingang; bei ausgeschöpftem Budget gilt eine Warteliste.[^c1][^c2][^c5]

Reichen Sie das Gesuch vor Arbeitsbeginn elektronisch über das St. Galler eFörderportal ein. Die Energieagentur St. Gallen wickelt die kommunale Förderung ab und ist unter 058 228 71 71 Ihre Anlaufstelle.

Zum vollständigen Gesuch gehören das ausgefüllte und unterschriebene, online beantragte Unterschriftenformular, bei Bedarf Offerten der ausführenden Unternehmen sowie Pläne und Schemata und auf Verlangen ein Energienachweis. Die Gemeinde kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen.

Reichen Sie nach Abschluss den vollständigen Projektabschluss ein; danach zahlt die Finanzverwaltung der Gemeinde den Beitrag aus. Die Energieagentur St. Gallen erlässt die Verfügung; diese ist gemäss Richtlinie abschliessend. Erbringt die Energieagentur selbst förderberechtigte Leistungen oder tritt sie als Gesuchstellerin auf, übernimmt die Gemeinde den Vollzug.

Offizielle Quellen