Klimaschutz-Förderprogramm
Zuschüsse für die Carsharing-Anmeldung von Menschen mit Wohnsitz in Denzlingen und für Regenwasserspeicher an Wohnhäusern in Denzlingen.
Das Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde unterstützt unter anderem gemeinsam genutzte Mobilität und die Anpassung privater Gärten an Trockenheit. Die hier beschriebenen Fördermöglichkeiten umfassen die einmalige Carsharing-Anmeldegebühr mit einer Erstattung von höchstens 60 € und Regenwasserspeicher zur Gartenbewässerung mit 200 € je Kubikmeter Fassungsvermögen, höchstens 800 €.
Der Regenwasserspeicher muss mindestens 2 m³ fassen. Oberirdische und unterirdische Zisternen sind möglich. Ihr Überlauf muss in die Kanalisation oder auf eine Fläche führen, auf der das Wasser versickern kann. Pro berechtigtem Grundstück ist diese Förderung nur einmal möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Für die Carsharing-Förderung müssen Sie einen Führerschein besitzen und in Denzlingen gemeldet sein.
- Die hier beschriebene Zisternenförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sowie an bevollmächtigte Verwaltungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Über diese Grundstücksvoraussetzungen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts antragsberechtigt sein.
- Für dasselbe Vorhaben dürfen Sie keine Zuschüsse des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg beantragt oder erhalten haben. Auch später dürfen Sie dafür keine weitere öffentliche Förderung beantragen. Eine zweite Gemeindeförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Die Förderung ist freiwillig; es besteht kein Rechtsanspruch. Vollständige Anträge werden nach Eingang und im Rahmen der verfügbaren Mittel berücksichtigt. Bei gravierend veränderter Finanzlage kann die Gemeinde Förderzusagen stoppen. Bei Missbrauchsverdacht kann sie die Gesamtförderung pro Antragsteller, Haushalt oder Wohnungseigentümergemeinschaft begrenzen.
Bewahren Sie Belege und Unterlagen fünf Jahre auf. Die Gemeinde darf die Maßnahme vor Ort prüfen und Behördenauskünfte zur Förderberechtigung und Einhaltung der Richtlinie einholen. Sie kann die Förderung ganz oder teilweise widerrufen, wenn die Ausführung nicht den Vorgaben entspricht oder Angaben unvollständig oder unrichtig waren. Bei unrichtigen Angaben müssen Sie auch Prüfungs- und Bearbeitungskosten erstatten; Rückforderung und Verzinsung richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht. Das Zisternenformular verpflichtet zusätzlich zur Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Zuschüsse und erlaubt den Widerruf bei verspäteten geforderten Nachweisen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 15. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vollständige Anträge und Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Umsetzung und spätestens am 15. Dezember 2026 vorliegen. Die Vergabe erfolgt nach Eingang vollständiger Anträge im Rahmen des verfügbaren Budgets.
Stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde Denzlingen im jeweiligen Onlineformular nach der Carsharing-Anmeldung beziehungsweise nach Einbau der Zisterne. Papier- und E-Mail-Anträge werden nicht angenommen. Der vollständige Antrag mit Nachweisen muss innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung beziehungsweise Einbau und spätestens zur aktuellen Jahresfrist vorliegen. Reservierungen sind nicht möglich.
Laden Sie für Carsharing die Anmeldebestätigung und den Zahlungsnachweis hoch. Für die Zisterne brauchen Sie eine Rechnung mit Fassungsvermögen, den Zahlungsnachweis und ein Foto. Geben Sie im Formular auch Einbaudatum, Grundstücksdaten und die Ableitung des Überlaufs an.
Für 2026 werden derzeit Anträge angenommen, solange Fördermittel verfügbar sind. Nutzen Sie das verlinkte Formular für Carsharing oder Regenwasserspeicher.