E-Mobilitätsförderung

Mainzer Stadtwerke Energie und ServiceDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

Zuschüsse für E-Lastenräder, E-Roller, Ladestationen und Ladekonzepte für Ökostromkunden mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze.

Die Förderung unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität im Rahmen des Mainzer Klimaschutzplans. Die Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH zahlt nach Prüfung und Bewilligung einen einmaligen Bruttozuschuss.

Das reguläre Förderprogramm umfasst:

  • E-Lastenräder: 300 EUR bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 190 kg oder 700 EUR ab 191 kg, jeweils einschließlich fahrender Person und Zuladung. Das Rad muss für Personen und Lasten konstruiert sein, deutlich mehr Transportvolumen als ein normales Fahrrad, einen verlängerten Radabstand und eine fest verbundene Transporteinheit haben. Ein übergroßer Gepäckträger allein reicht nicht; nachträglich elektrifizierte Räder sind ausgeschlossen. Höchstens eine Förderung pro Kunde und Jahr.
  • E-Roller: 300 EUR für versicherungspflichtige Fahrzeuge mit Straßenzulassung, Kennzeichen und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind ausgeschlossen. Höchstens eine Förderung pro Kunde und Jahr.
  • Wallboxen: 400 EUR für Kauf und Installation mit mindestens einem Typ-2-Anschluss und mindestens 11 kW Ladeleistung. Ein Fachbetrieb muss die Station installieren und beim Netzbetreiber melden. Der Meldenachweis gehört zum Förderantrag. Die Versorgung muss mit zertifiziertem Ökostrom der Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH erfolgen. Höchstens vier Ladestationen pro Kunde und Jahr.
  • Gewerbliche Ladesäulen oder Doppelladestationen: 600 EUR pro Einheit mit mindestens zwei Typ-2-Ladepunkten und mindestens 11 kW je Ladepunkt. Ein Fachbetrieb muss sie im Netzgebiet der Mainzer Netze installieren und beim Netzbetreiber melden; der Nachweis gehört zum Antrag. Jeder Ladepunkt muss zertifizierten Ökostrom des Anbieters beziehen. Die Anlage muss mehr als einem rein elektrischen Fahrzeug dienen. Höchstens vier Ladesäulen oder vier Doppelladestationen pro Kunde und Jahr.
  • Ladekonzepte und Planungsleistungen für Unternehmen und Wohnungswirtschaft: 50 % der Kosten, höchstens 1.500 EUR pro Konzept. Ein qualifiziertes Unternehmen muss das Konzept erstellen. Es muss Ausgangslage, Zielsetzung, Netzanschlussanalyse, Ladeinfrastrukturplanung und eine konkrete Umsetzungsempfehlung enthalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH haben. Das reguläre Programm richtet sich an Privatpersonen und Gewerbetreibende; für Ladekonzepte gelten zusätzliche Antragskategorien. Gefördert werden neue Anschaffungen und Ladekonzepte ab dem 1. Januar 2026.

Für die Konzeptförderung sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Freiberufler und Einzelunternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten, Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mindestens fünf Beschäftigtenparkplätzen antragsberechtigt.

Sie müssen einen Ökostromliefervertrag mit der Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH abschließen oder bereits haben und bestehen lassen. Bei einer bereits vorliegenden Kündigung oder einem Widerruf zum Antragszeitpunkt wird keine Förderung gewährt. Endet der Vertrag innerhalb eines Jahres nach Antragstellung aus einem Ihnen zuzurechnenden Grund, müssen Sie den Zuschuss monatsanteilig zurückzahlen.

Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keine weitere staatliche Förderung oder Förderung eines anderen Energieversorgers beantragt haben oder beantragen. Verkaufen Sie ein gefördertes Fahrzeug oder eine geförderte Ladeinfrastruktur innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Zuschusses, müssen Sie dies dem Anbieter melden und den Zuschuss monatsanteilig zurückzahlen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Begrenzte Zahl an Förderungen nach Antragseingang; die Mittel können vor der Antragsfrist aufgebraucht sein. Neue Anschaffungen ab 1. Januar 2026.

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag E-Mobilität samt Rechnungskopie bis zum 31. Dezember 2026 an die Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH: per E-Mail an emob@mainzer-stadtwerke.de mit dem Betreff „Förderprogramm“, per Post an Rheinallee 41, 55118 Mainz oder per Fax an 06131 12 9 9090. Bei Ladestationen ist der Meldenachweis des Netzbetreibers beizufügen.

Die Zahl der Förderungen ist begrenzt; es entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs. Nach Bewilligung wird der Betrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Offizielle Quellen