Energie-Förderbeiträge
Private Eigentümer und Unternehmen erhalten pauschal CHF 500 für eine Photovoltaikanlage auf einem förderfähigen bestehenden Gebäude in Worben.
Die Gemeinde zahlt pauschal CHF 500 pro Photovoltaikanlage auf einem förderfähigen bestehenden Gebäude. Photovoltaikmodule erzeugen Strom aus Sonnenlicht.
Die Beiträge sind freiwillig und stehen unter dem Vorbehalt des jährlichen Gemeindebudgets und dessen Genehmigung durch die Stimmberechtigten. Die Gesuche werden nach Eingangsdatum behandelt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Worben kann Förderbedingungen und Beitragssätze jederzeit ändern.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage sein. Das Gebäude oder die Anlage muss ganzjährig genutzt werden und innerhalb der politischen Gemeinde Worben liegen. Die Massnahmen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
- Die Photovoltaikförderung gilt für bestehende Bauten. Als bestehend gelten Bauten und haustechnische Anlagen, die vor mehr als fünf Jahren erstellt wurden. Das Baubewilligungsjahr des Gebäudes muss vor 2012 liegen. Die Anlage muss mindestens 2 kWp Spitzenleistung oder ungefähr 15 m² Modulfläche haben.
- Gebäude und Anlagen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 50 Prozent sind ausgeschlossen. Auch in früheren Jahren erstellte Anlagen sind ausgeschlossen.
- Pro Gesuchsteller und Jahr ist eine Förderung je Kategorie zulässig, insgesamt aus höchstens zwei Kategorien.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Beiträge stehen unter dem Vorbehalt des von den Stimmberechtigten genehmigten jährlichen Gemeindebudgets. Gesuche werden nach Eingangsdatum behandelt; es besteht kein Rechtsanspruch. Vor Baubeginn beantragen und die Zusage abwarten.
Reichen Sie das unterschriebene Formular «Antrag Energie-Förderbeitrag» mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben ein. Das Gesuch muss vor Baubeginn beziehungsweise vor Umsetzung der Massnahme eingereicht werden. Warten Sie die Förderzusage ab, bevor Sie das Projekt umsetzen. Die Sicherheits- und Umweltkommission Worben prüft das Gesuch; die Gemeinde kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen.
Die Zusicherung gilt zwölf Monate ab Zusicherungsdatum. Bis zum Ablauf müssen Sie das Projekt abschliessen und das Abschlussformular mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Aus wichtigen Gründen ist eine Verlängerung um ein Jahr möglich; das schriftliche Gesuch muss vor Fristablauf eingehen. Sind alle Bedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung innerhalb von drei Monaten.
Die Gemeinde kann Ausführungskontrollen durchführen. Werden die Förderbedingungen nicht eingehalten, können Prüfungskosten vom Beitrag abgezogen oder der Beitrag gestrichen werden.