Zuschüsse für Energie im Wohnbereich

Gemeinde BertrangeLuxemburg

Volljährige Privatpersonen mit einem bewilligten förderfähigen staatlichen Zuschuss können einen Gemeindezuschuss für Dämmung, erneuerbare Energien und Energieberatung für Wohngebäude in Bertrange erhalten.

Die Gemeinde zahlt für förderfähige Investitionen einen Zuschuss in Höhe von 25 % des staatlichen Zuschusses. Mehrere förderfähige Investitionen können unterstützt werden; staatliche und kommunale Zuschüsse zusammen dürfen jedoch die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die frühere kommunale Obergrenze von 1.800 € wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft.

Gefördert werden unter anderem Wand-, Dach- und Deckendämmung, der Austausch von Fenstern und Fenstertüren sowie Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Zu den förderfähigen Anlagen gehören Solarthermie und Photovoltaik, Holzkessel und Partikelfilter, die in der Regelung aufgeführten Wärmepumpensysteme, Wärmenetze und deren Anschluss, Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme. Auch Energieberatung zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses ist erfasst, jeweils unter der Voraussetzung des förderfähigen staatlichen Zuschusses.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen bei Antragstellung eine volljährige natürliche Person sein. Die Investition muss eine Wohnung oder ein Wohnhaus in Bertrange betreffen: ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung zur Unterbringung von Personen.
  • Ein staatlicher Zuschuss nach der großherzoglichen Verordnung vom 7. April 2022 muss bereits bewilligt sein. Deren Einschränkungen und Bedingungen gelten auch für den Gemeindezuschuss. Dieser Eintrag erfasst Inhaber solcher Bewilligungen einschließlich förderfähiger Bewilligungen nach dem früheren System; ausschließlich nach dem neuen staatlichen System von 2026 bewilligte Zuschüsse sind nicht erfasst.
  • Gebrauchte Anlagen und Arbeiten oder Investitionen ohne staatlichen Zuschuss sind ausgeschlossen. Nur die in der kommunalen Regelung aufgezählten Investitionskategorien sind förderfähig.
  • Dieser Eintrag erfasst Anträge ohne gleichzeitigen separaten Gemeindezuschuss zur Fassadenrenovierung. Für dessen Kombination mit dem Zuschuss zur Fassadendämmung gilt eine besondere Obergrenze.
  • Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse sind auf erste Aufforderung der Gemeinde unverzüglich zurückzuzahlen, insbesondere bei falschen Erklärungen oder unrichtigen Angaben.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag innerhalb eines Jahres nach Bewilligung des staatlichen Zuschusses einreichen. Ein förderfähiger staatlicher Zuschuss nach der Verordnung vom 7. April 2022 ist erforderlich.[^c4][^c5]

Füllen Sie das kommunale Antragsformular für den Energiezuschuss aus und reichen Sie es innerhalb eines Jahres nach Bewilligung des staatlichen Zuschusses beim Gemeindesekretariat der Commune de Bertrange ein. Fügen Sie eine Kopie des staatlichen Bewilligungsbescheids und eine Bankverbindungsbescheinigung (RIB) bei. Die Gemeinde kann auch die vollständige staatliche Antragsakte anfordern.

Offizielle Quellen